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   BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04   

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BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04 (https://dejure.org/2004,7685)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2004 - 4 BN 5.04 (https://dejure.org/2004,7685)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 4 BN 5.04 (https://dejure.org/2004,7685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Gemeinde, die in einem früheren Stadium des Zielaufstellungsverfahrens beteiligt worden ist, erneut anzuhören, wenn nachträglich Änderungen beschlossen werden, die sich auf den Umfang ihrer Zielbindung auswirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002 BVerwG 4 BN 60.01 Buchholz 406.13 § 5 ROG Nr. 3).

    15 Aus dem Senatsbeschluss vom 7. März 2002 BVerwG 4 BN 60.01 (a.a.O.) ergibt sich, dass es im Zielaufstellungsverfahren einer erneuten Anhörung bedarf, wenn nachträgliche Änderungen beschlossen werden, die sich auf den Umfang der gemeindlichen Zielbindung auswirken.

  • BVerwG, 09.03.2004 - 4 BN 72.03

    Wirksamkeit der Verkündung des Landesentwicklungsplans - Ermächtigung für eine

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
    Diese Bezeichnung genügt den Mindesterfordernissen, denen eine Ersatzbekanntmachung von Bundesrechts wegen genügen muss (so bereits Senatsbeschluss vom 9. März 2004 in der Parallelsache BVerwG 4 BN 72.03).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
    Im Gegensatz zu Zielen der Raumordnung äußert sich ihre rechtliche Wirkung ebenso wie bei sonstigen Erfordernissen der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 4 ROG, etwa den Ergebnissen eines Raumordnungsverfahrens (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30. August 1995 BVerwG 4 B 86.95 Buchholz 406.13 § 6 a ROG a.F. Nr. 1), nach § 4 Abs. 2 ROG lediglich darin, dass sie bei nachfolgenden Abwägungsentscheidungen nach Maßgabe der hierfür geltenden Vorschriften zu "berücksichtigen" sind.
  • OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit als Teilaspekt des Rechts auf

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
    Weitergehende Anforderungen, etwa in Anlehnung an § 10 Abs. 3 BauGB, mögen sich aus dem Landesrecht ergeben (vgl. SächsOVG, Urteil vom 24. Juni 2001, SächsVBl 2002, 170), sie sind bundesrechtlich aber nicht zwingend geboten.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
    Das Rechtsstaatsprinzip schließt bei Rechtsnormen, die nicht nur aus einem textlichen Teil bestehen, sondern auch zeichnerische Darstellungen umfassen, eine Ersatzbekanntmachung nicht aus, wenn hierdurch die Möglichkeit, sich verlässlich Kenntnis vom Norminhalt zu verschaffen, nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983 2 BvL 25/81 BVerfGE 65, 283 ).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
    Der Senat hat im Urteil vom 20. November 2003 BVerwG 4 CN 6.03 (NVwZ 2004, 614) klargestellt, dass Ziele der Raumordnung Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO sind, die unabhängig davon der Normenkontrolle unterliegen, welche Rechtsform der Landesgesetzgeber für den Raumordnungsplan vorsieht, in dem sie enthalten sind.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
    Mit dieser Zweiteilung stellt der Gesetzgeber klar, dass Ziele und Grundsätze der Raumordnung unterschiedlichen Normierungskategorien zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 BVerwG 4 NB 20.91 BVerwGE 90, 329).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Denn das Rechtsstaatsprinzip enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote, es bedarf vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2004 - BVerwG 4 BN 5.04 - juris Rn. 3).

    Ob die Möglichkeit, sich vom Norminhalt zuverlässig Kenntnis zu verschaffen, durch die Art und Weise der Veröffentlichung unzumutbar erschwert wird, hängt von den jeweiligen Umständen ab, die sich einer Verallgemeinerung über den konkreten Fall hinaus entziehen (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2004 a.a.O. Rn. 4).

  • BVerwG, 15.06.2009 - 4 BN 10.09

    Rechtsvorschrift; Vorbehaltsgebiet; Ziele der Raumordnung; Grundsätze der

    Mit dieser Zweiteilung stellt der Gesetzgeber klar, dass Ziele und Grundsätze der Raumordnung unterschiedlichen Normierungskategorien zuzuordnen sind (Beschluss vom 17. Juni 2004 - BVerwG 4 BN 5.04 - BRS 67 Nr. 45 ; Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329).

    Insoweit hat er vorausgesetzt, dass die Normenkontrolle nicht statthaft wäre, wenn die umstrittenen regionalplanerischen Aussagen als bloße Grundsätze der Raumordnung zu qualifizieren sein sollten (so auch Beschluss vom 17. Juni 2004 a.a.O. S. 195 f.).

    Ob sich der zu berücksichtigende Grundsatz im Rahmen der Abwägung gegen andere Belange durchsetzt, hängt von der konkreten Planungssituation ab (Beschluss vom 17. Juni 2004 a.a.O. S. 195).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Denn das Rechtsstaatsprinzip enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote, es bedarf vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2004 BVerwG 4 BN 5.04 juris Rn. 3).

    Ob die Möglichkeit, sich vom Norminhalt zuverlässig Kenntnis zu verschaffen, durch die Art und Weise der Veröffentlichung unzumutbar erschwert wird, hängt von den jeweiligen Umständen ab, die sich einer Verallgemeinerung über den konkreten Fall hinaus entziehen (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2004 a.a.O. Rn. 4).

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07

    Veränderungssperre; Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung

    (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.06.2006 - 4 BN 5/04 -, BRS 67 Nr. 45) Die Ziele der Raumordnung erzeugen die stärkste raumordnerische Wirkung und eine Bindung für nachgeordnete Planungen.
  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 153/07

    Normenkontrollverfahren - Veränderungssperre - Anpassungspflicht nach § 1 Abs 4

    (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.06.2006 - 4 BN 5/04 -, BRS 67 Nr. 45) Die Ziele der Raumordnung erzeugen die stärkste raumordnerische Wirkung und eine Bindung für nachgeordnete Planungen.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 15 KF 17/17

    Amtshilfe; Arrondierung; Aufwertung; Begründungspflicht; Bekanntmachungsmangel;

    Dieses schließt bei Rechtsnormen, die nicht nur aus einem textlichen Teil bestehen, sondern auch zeichnerische Darstellungen umfassen, eine Ersatzbekanntmachung nicht aus, wenn hierdurch die Möglichkeit, sich verlässlich Kenntnis vom Norminhalt zu verschaffen, nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.6.2004 - 4 BN 5.04 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 166 = juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 27.09.2006 - 5 K 106/04

    Bauvorbescheid für Windkraftanlage nach dem 1. Juli 2005

    Eine Zielvorgabe der Raumordnung schafft räumlich und sachlich die zur Verwirklichung der Grundsätze der Raumordnung notwendigen Voraussetzungen und enthält bereits eine Abwägung zwischen den durch die Grundsätze verkörperten unterschiedlichen raumordnerischen Belangen (BVerwG, Beschluss vom 17.06.2004 - 4 BN 5.04 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 3 S 1528/07

    Normenkontrollverfahren gegen die Festlegung Regionaler Grünzüge im Regionalplan

    Damit handelt es sich bei dem Regionalplan um eine im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift, die nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 4 AGVwGO im Land Baden-Württemberg Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.05.2007 - 3 S 2789/06 -, ZfBR 2007, 573; Urteil vom 09.06.2005 - 3 S 1545/04 -, ZfBR 2005, 691; zur materiellen Rechtsnormqualität von Zielen der Raumordnung vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.11.2003 - 4 CN 6.03 -, NVwZ 2004, 614, und Beschluss vom 17.06.2004 - 4 BN 5.04 -, Buchholz 310, § 47 VwGO Nr. 166).
  • VG Hannover, 18.11.2005 - 12 A 6831/04

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für 2 Windkraftanlagen

    Durch ihren Verbindlichkeitsanspruch heben sich Ziele der Raumordnung nach § 3 Nr. 2 ROG deutlich von den Grundsätzen der Raumordnung ab, die nach § 3 Nr. 3 ROG als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen dienen; demgegenüber sind Ziele keiner weiteren Abwägung durch nachgeordnete Planungsträger zugänglich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.06.2004 - 4 BN 5.04 - BauR 2005, 434).
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