Rechtsprechung
BVerwG, 13.10.2009 - 4 BN 51.09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Revision in einem Verfahren über die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsfehlern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision in einem Verfahren über die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsfehlern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
- BVerwG, 13.10.2009 - 4 BN 51.09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 13.10.2009 - 4 BN 51.09
Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 D 41/14
Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans nach der Grundkonzeption der …
vgl. zur Problematik: z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 BN 51.09 -, juris Rn. 3, vorgehend: OVG Saarland, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 478/07 -, BRS 74 Nr. 24 = juris Rn. 62 ff.; Bay.VGH, Urteil vom 14. Juli 2006 - 1 N 04.582 -, juris Rn. 33 ff. - BVerwG, 11.04.2012 - 4 BN 13.12
Zu den Voraussetzungen der Festsetzungen bei Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen
Auch aus diesem Grund unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von der Fallkonstellation, die dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands vom 25. Juni 2009 - 2 C 478/07 - zugrunde liegt (nachfolgend Beschluss vom 13. Oktober 2009 - BVerwG 4 BN 51.09 -).