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   BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03   

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https://dejure.org/2003,4599
BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03 (https://dejure.org/2003,4599)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2003 - 4 BN 51.03 (https://dejure.org/2003,4599)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2003 - 4 BN 51.03 (https://dejure.org/2003,4599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung; Geringfügigkeit von Verkehrslärmbeeinträchtigungen in einem Bebauungsplanverfahren; Begründetheit einer Divergenzrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung; Geringfügigkeit von Verkehrslärmbeeinträchtigungen in einem Bebauungsplanverfahren; Begründetheit einer Divergenzrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsbefugnis aufgrund Lärmverdoppelung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1132
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03
    Im Beschluss vom 19. Februar 1992 BVerwG 4 NB 11.91 (NJW 1992, 2844) hat der Senat darauf hingewiesen, dass sich die Schwelle der Abwägungsrelevanz bei Verkehrslärmerhöhungen nicht allein durch einen Vergleich von Lärmwerten markieren lässt.

    7 a) Die Antragsteller zeigen nicht auf, mit welchem abstrakten Rechtssatz sich das Normenkontrollgericht in Widerspruch zu der Rechtsauffassung gesetzt haben soll, die der Senat im Beschluss vom 19. Februar 1992 BVerwG 4 NB 11.91 (a.a.O.) vertreten hat.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03
    Ob vermehrte Verkehrslärmbeeinträchtigungen im Sinne des Senatsbeschlusses vom 9. November 1979 BVerwG 4 N 1.78 u.a. (BVerwGE 59, 87) mehr als "geringfügig" zu Buche schlagen, lässt sich nicht anhand fester Maßstäbe beurteilen.

    Ob das Interesse, vor vermehrten Verkehrslärmimmissionen verschont zu bleiben, zum Abwägungsmaterial gehört, hängt davon ab, ob es den vom Senat in der Grundsatzentscheidung vom 9. November 1979 BVerwG 4 N 1.78 u.a. (a.a.O.) formulierten Relevanzkriterien genügt.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03
    8 b) Der Standpunkt, den die Vorinstanz eingenommen hat, kollidiert auch nicht mit abstrakten Rechtssätzen, die der Senat im Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 4 CN 2.98 (BVerwGE 107, 215) formuliert hat.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Zutreffend ist ferner die Annahme des Verwaltungsgerichtshofs, dass sich die Frage, ob die seitens der Antragstellerinnen geltend gemachte planungsbedingte Zunahme des Verkehrslärms mehr als geringfügig und deshalb als Abwägungsbelang beachtlich ist, nicht anhand fester Maßstäbe beurteilen lässt (Beschluss vom 19. August 2003 - BVerwG 4 BN 51.03 - BauR 2004, 1132 = BRS 66 Nr. 59 = juris Rn. 7).

    Abwägungsrelevant kann eine Verkehrslärmzunahme auch unterhalb des 3-dB(A)-Kriteriums sein (Beschluss vom 19. August 2003 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Die Einholung eines Immissionsgutachtens bietet sich als ein für diesen Zweck geeignetes Mittel an (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2003 - 4 BN 51.03 - BauR 2004, 1132 = juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 27.4.2016 - 9 N 13.1408 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Es bedarf vielmehr einer wertenden Betrachtung der konkreten Verhältnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorbelastung und der Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebiets (Beschluss vom 19. August 2003 - BVerwG 4 BN 51.03 - BRS 66 Nr. 59).

    10 Die Beschwerde meint, die Aussage im Normenkontrollurteil, bei dieser Sachlage, d.h. der Unterschreitung der Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, sei die auf das Grundstück des Antragstellers zukommende Lärmbelastung von vornherein objektiv so geringwertig, dass sie nicht abwägungsrelevant und deshalb auch nicht in die Abwägung des Antragsgegners habe eingestellt werden müssen, stehe im Widerspruch zu Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Entscheidungen vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 4 CN 1.98 - (a.a.O.), 19. August 2003 - BVerwG 4 BN 51.03 - (a.a.O.) und vom 8. Juni 2004 - BVerwG 4 BN 19.04 - (BauR 2005, 829).

    Zu dem Beschluss vom 19. August 2003 - BVerwG 4 BN 51.03 - besteht keine Divergenz, weil das Normenkontrollgericht einen Rechtssatz des Inhalts, eine Lärmverdoppelung könne kein Indikator für eine mehr als geringfügige Betroffenheit sein, nicht aufgestellt hat.

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