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   BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02   

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BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02 (https://dejure.org/2002,3694)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2002 - 4 BN 52.02 (https://dejure.org/2002,3694)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2002 - 4 BN 52.02 (https://dejure.org/2002,3694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 4; § 1 a Abs. 3 Satz 3
    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des Ergebnisses; Satzungsbeschluss.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 4; § 1 a Abs. 3 Satz 3
    Bebauungsplan; Mitteilung des Ergebnisses; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Mitteilung über die Entscheidung eines Gemeinderats über erhobenen Einwendungen - Mitteilung eines Ergebnisses der Prüfung von Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans - Mitteilung von im Aufstellungsverfahren gegen die Planung erhobenen Einwendungen nach ...

  • Judicialis

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 4; ; BauGB § 1 a Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Mitteilung über die Entscheidung eines Gemeinderats über erhobenen Einwendungen; Mitteilung eines Ergebnisses der Prüfung von Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans; Mitteilung von im Aufstellungsverfahren gegen die Planung erhobenen Einwendungen nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 206
  • BauR 2003, 500
  • ZfBR 2003, 264
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02
    § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB verlangt nicht, dass das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß eingegangenen Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans den Einwendern vor dem Satzungsbeschluss mitgeteilt wird (Ergänzung zu BVerwGE 110, 118 ).

    Das bedeutet aber nicht, dass es eines eigenständigen vorherigen Beschlusses über die Anregungen bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - BVerwGE 110, 118 ).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02
    Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 4 CN 1.02 - mit der vom Antragsteller angesprochenen Tatbestandsalternative des § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auseinandergesetzt und dabei Folgendes herausgearbeitet: § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt nunmehr klar, dass die Gemeinde bei der Bewältigung der Kompensationsproblematik nicht auf die Mittel der Bauleitplanung und der Vereinbarung beschränkt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.2016 - 8 S 2442/14

    Wie weit muss sich ein befangenes Ratsmitglied vom Sitzungstisch entfernen?

    Sie hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 3.12.2008 - 4 BN 25/08 - BauR 2009, 609; Beschluss vom 11.11.2002 - 4 BN 52/02 - NVwZ 2003, 206) nicht den Zweck, den Entscheidungsprozess weiter offen zu halten und den Beteiligten nach Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung noch weitere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen.
  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13

    Vorbereitung der Beschlussfassung des für den Satzungsbeschluss zuständigen

    Die geltend gemachte Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 11. November 2002 - BVerwG 4 BN 52.02 - (Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 9) ist nicht in einer den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan.

    Die Beschwerde bezieht sich auf den vom Senat in seinem Beschluss vom 11. November 2002 - BVerwG 4 BN 52.02 (a.a.O.) formulierten Rechtssatz, das zuständige Gemeindeorgan dürfte einen Bebauungsplan nicht als Satzung beschließen, ohne sich ein Urteil über die Abwägungsrelevanz der Anregungen gebildet zu haben; andernfalls seien Abwägungsdefizite vorprogrammiert.

    Aus der vom Senat (Beschluss vom 11. November 2002 - BVerwG 4 BN 52.02 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 9 = juris Rn. 5) verwendeten Formulierung, das zuständige Gemeindeorgan dürfe den Bebauungsplan nicht als Satzung beschließen, ohne sich ein Urteil über die Abwägungsrelevanz der Anregungen gebildet zu haben, auf die sich die Beschwerde bezieht, ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 D 102/11

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzungen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002 - 4 BN 52.02 -, BRS 65 Nr. 48 = juris Rn. 5.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

    § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB verlangt nicht, dass das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß eingegangenen Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans den Einwendern vor dem Satzungsbeschluss mitgeteilt wird (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2002 - 4 BN 52.02 -, NVwZ 2003, 206).

    Dagegen ist es nicht der Sinn der Vorschrift, den planerischen Entscheidungsprozess offen zu halten und über § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB hinaus weitere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 25.08

    Vertrauensschutz vor Überplanung eines Grundstücks; Rechtswirkungen des

    In seinem Beschluss vom 11. November 2002 BVerwG 4 BN 52.02 (BRS 65 Nr. 48) hat der Senat dargelegt, dass diese Vorschrift eine ähnliche Funktion wie § 9 Abs. 8 BauGB erfüllt; in der Begründung, die dem Bebauungsplan beizufügen ist, sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans darzulegen; § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ergänzt diese Regelung dahin, dass Beteiligte, die Anregungen vorgebracht haben, darüber unterrichtet werden, ob und wie sich die Gemeinde mit ihrem Vorbringen auseinandergesetzt hat; dagegen ist es nicht Sinn der Vorschrift den planerischen Entscheidungsprozess offenzuhalten und über § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB hinaus weitere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen; das Ergebnis der Prüfung kann auch noch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans mitgeteilt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 15 A 4306/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002- 4 BN 52.02 -, juris Rn. 4; Schink, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, 50. Edition, Stand 1. Mai 2020, § 3 Rn. 3.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002- 4 BN 52.02 -, juris Rn. 4.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2007 - 8 C 10039/07

    Standortsicherung einer Diskothek im Industriegebiet durch Festsetzung nach § 1

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Verfahrensvorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB oder aus sonstigen Rechtsgründen keine Bedenken daran, die abschließende Entscheidung über Anregungen dem Satzungsbeschluss vorzubehalten und das Ergebnis der Prüfung auch noch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans mitzuteilen (vgl. BVerwG, NVwZ 2003, 206 und juris, Rn. 5 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2004 - 3 S 2548/02

    1. Der bei Aufstellung eines Bebauungsplans entstehende Konflikt durch ein

    Auf der anderen Seite lässt die gesetzliche Regelung erkennen, dass auch bei Anwendung der dritten Alternative des § 1 Abs. 3 Satz 3 BauGB ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung unabdingbar ist (BVerwG, Beschlüsse vom 18.7.2003 - 4 BN 37.03 -, BauR 2004, 40 und vom 11.11.2002 - 4 BN 52.02 -, NVwZ 2003, 206 = BauR 2003, 500 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Auf der anderen Seite lässt die gesetzliche Regelung erkennen, dass auch bei Anwendung der dritten Alternative des § 1 Abs. 3 Satz 3 BauGB ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung unabdingbar ist (BVerwG, Beschlüsse vom 18.7.2003 - 4 BN 37.03 -, BauR 2004, 40 und vom 11.11.2002 - 4 BN 52.02 -, NVwZ 2003, 206 = BauR 2003, 500 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02

    Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe

    Aus den erkennbaren Umständen muss sich ergeben, dass der Ausgleich sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 BN 52.02 - NuR 2003, 290).
  • OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; Dienstsiegel; Naturschutzgebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 2 D 38/14

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Ordnungsgemäße Abwicklung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 7 D 68/10

    Zulässigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans als Maßnahme der

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

  • VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98

    Befangenheit eines Ratsmitgliedes wegen Grundeigentum im Plangebiet

  • OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99

    Bauleitplanung für Hafen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 7 D 129/06

    Nichteinhaltung der einwöchigen Bekanntmachungsfrist für die Offenlegung des

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21

    Abwägungsfehler; Bebauungsplan, vorhabenbezogener; Ermittlungs- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2014 - 2 D 96/13

    Aufstellen eines Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung als Maßnahme der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 2 D 92/10

    Präklusion von Einwendungen gegen einen Bebauungsplan bei vorhandener Möglichkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2004 - 7a D 76/02
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