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   BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02   

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BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02 (https://dejure.org/2002,2052)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 4 BN 53.02 (https://dejure.org/2002,2052)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 4 BN 53.02 (https://dejure.org/2002,2052)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 8, § 214 Abs. 1
    Aufstellungsbeschluss; Bauleitplanung; frühzeitige Bürgerbeteiligung; Verfahrensmangel; Begründung; Heilung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 8, § 214 Abs. 1
    Aufstellungsbeschluss; Bauleitplanung; Begründung; Heilung; Verfahrensmangel; frühzeitige Bürgerbeteiligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Aufstellung eines Bebauungsplans - Wirksamkeit eines Bebauungsplanes bei Verfahrensmängeln des Aufstellungsbeschlusses - Bundesrechtliche Verpflichtung im Planaufstellungsverfahren - Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Anforderungen ...

  • Judicialis

    BauGB § 2 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 3 Abs. 1; ; BauGB § 9 Abs. 8; ; BauGB § 214 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Aufstellungsbeschluss; Bauleitplanung; frühzeitige Bürgerbeteiligung; Verfahrensmangel; Begründung; Heilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan und Bürgerbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planaufstellungsbeschluss: Wirksamkeitsvoraussetzung für späteren Bebauungsplan? (IBR 2003, 159)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 172
  • NJ 2003, 156
  • DVBl 2003, 214 (Ls.)
  • BauR 2003, 216
  • ZfBR 2003, 157
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02
    Wird der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend gemacht, so muss eine konkrete Rechtsfrage bezeichnet werden, die sowohl für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird und die eine über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Planaufstellungsbeschlusses nach Bundesrecht keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den späteren Bebauungsplan (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1988 - 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 15.86

    Fehlen einer Begründung - Ratsprotokoll - Hinweisbekantmachung -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02
    Aber auch wenn feststeht, dass die Begründung des Bebauungsplans nicht von dem zuständigen Gemeindeorgan gebilligt worden ist, es also an einer wirksamen Begründung fehlt, führt dieser gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB grundsätzlich beachtliche Verfahrensmangel nur dann zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans, wenn er gegenüber der Gemeinde binnen eines Jahres geltend gemacht worden ist; andernfalls wird er nach Ablauf der Jahresfrist gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989 - 4 C 15.86 - ZfBR 1990, 30).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02
    Insoweit ist es zunächst unerheblich, ob die Begründung ausdrücklich von der Gemeinde beschlossen worden ist; denn in der Regel ist davon auszugehen, dass eine vorliegende Begründung eines Bebauungsplans auch Gegenstand der Beschlussfassung durch die Gemeinde war (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 28.83 - ZfBR 1984, 293).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 4 BN 53.02
    Dass eine planbedingte Wertminderung eines Grundstücks für sich allein keinen abwägungsbeachtlichen Belang darstellt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 NB 17.94 - ZfBR 1995, 216).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Im Übrigen wäre ein entsprechender Fehler nach § 214 Abs. 1 BauGB, der § 3 Abs. 1 BauGB nicht nennt, unbeachtlich (Beschluss vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 4 BN 53.02 - Buchholz 406.11 § 3 BauGB Nr. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

    Da § 3 Abs. 1 BauGB nicht genannt ist, führt ein Verstoß gegen ihn nach allgemeiner Auffassung nicht zur Unwirksamkeit des Plans (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002, NVwZ-RR 2003, 172, 173).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 1 C 11131/16

    Lärm durch Kinderspielplatz zumutbar

    Vielmehr kommt es auf die von der (neu) zugelassenen Nutzung unmittelbar zu erwartenden tatsächlichen Beeinträchtigungen an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 4 BN 53/02 - sowie Urteil des Senats vom 10. Dezember 2015 - 1 C 10631/14.OVG -, jeweils nach juris), zu denen sich der Normenkontrollantrag insoweit aber nicht dezidiert verhält.
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