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   BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00   

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https://dejure.org/2001,12584
BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00 (https://dejure.org/2001,12584)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 BN 60.00 (https://dejure.org/2001,12584)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 BN 60.00 (https://dejure.org/2001,12584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen - Voraussetzungen für den Beschluss einer Entwicklungssatzung - Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs - Berücksichtigung von Randgruppen bei der Entwicklungsplanung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Diese Vorgehensweise entspricht den Anforderungen, die der Senat im Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - (Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4) mit Rücksicht darauf formuliert hat, dass eine Entwicklungsmaßnahme auch in den Fällen, in denen eine Vielzahl von Eigentümern betroffen ist, nur dann im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

    "Ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Entwicklungssatzung auch dann der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, wenn sich der Gemeinde nach Beschluss der Satzung, aber noch vor der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Satzung durch Verhandlungsangebote der Mehrzahl der privaten Eigentümer die realistische Perspektive einer einvernehmlichen Lösung im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 4 CN 5.97 bietet und die Gemeinde die wesentlichen Ziele der Entwicklungssatzung auch mit den milderen Mitteln dieser einvernehmlichen Lösung erreichen kann?".

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Es darf sich darauf beschränken, auf die wichtigsten, für die Entscheidung unmittelbar und primär relevanten Ausführungen einzugehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. April 1979 - 1 BvR 733/78 - BVerfGE 51, 126 , vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Es darf sich darauf beschränken, auf die wichtigsten, für die Entscheidung unmittelbar und primär relevanten Ausführungen einzugehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. April 1979 - 1 BvR 733/78 - BVerfGE 51, 126 , vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Dagegen verpflichtet das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, das Gericht nicht dazu, der Rechtsansicht oder der Tatsachenwürdigung eines der Beteiligten zu folgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 1982 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 und vom 4. Juli 1989 - 1 BvR 1460/85 u.a. - BVerfGE 80, 269 ).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Fehlt eine Auseinandersetzung mit Fragen, die für den Ausgang des Verfahrens nicht bloß von untergeordneter Bedeutung sind, so ist eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör anzunehmen, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ersichtlich ist, dass das Gericht das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 , vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 292 , vom 28. März 1985 - 1 BvR 1245/84 u.a. - BVerfGE 69, 233 und vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO hat das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, es sei denn, dass es den Vortrag aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen darf (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 , Beschluss vom 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 - BVerfGE 63, 80 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Fehlt eine Auseinandersetzung mit Fragen, die für den Ausgang des Verfahrens nicht bloß von untergeordneter Bedeutung sind, so ist eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör anzunehmen, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ersichtlich ist, dass das Gericht das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 , vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 292 , vom 28. März 1985 - 1 BvR 1245/84 u.a. - BVerfGE 69, 233 und vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Es darf sich darauf beschränken, auf die wichtigsten, für die Entscheidung unmittelbar und primär relevanten Ausführungen einzugehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. April 1979 - 1 BvR 733/78 - BVerfGE 51, 126 , vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Fehlt eine Auseinandersetzung mit Fragen, die für den Ausgang des Verfahrens nicht bloß von untergeordneter Bedeutung sind, so ist eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör anzunehmen, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ersichtlich ist, dass das Gericht das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 , vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 292 , vom 28. März 1985 - 1 BvR 1245/84 u.a. - BVerfGE 69, 233 und vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 ).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO hat das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, es sei denn, dass es den Vortrag aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen darf (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 , Beschluss vom 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 - BVerfGE 63, 80 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

  • VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02

    Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe

    Das Urteil des Senats vom 31.05.2000 ist aufgrund des die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.2001 - 4 BN 60.00 - rechtskräftig.
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