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   BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01   

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BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01 (https://dejure.org/2002,291)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2002 - 4 BN 60.01 (https://dejure.org/2002,291)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2002 - 4 BN 60.01 (https://dejure.org/2002,291)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1, Art. 100 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Sätze 2 und 4; ROG a. F. § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4
    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; inhaltsgleiche gesetzliche Norm; Ziel der Raumordnung; Bestimmtheit der Zielaussage; gemeindliche Beachtenspflicht; Beteiligung der Gemeinde; ggf. wiederholte Beteiligung; Beteiligungsmangel; ...

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollklage - Ungesetzliche Rechtsvorschrift - Inhaltliche Wiederholung einer Norm - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtigerklärung - Gemeinde - Planaufstellungsverfahren - Raumordnungsrecht

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. ... 100 Abs. 1; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 47 Abs. 5 Satz 2; ; VwGO § 47 Abs. 5 Satz 4; ; ROG a.F. § 4 Abs. 5; ; ROG a.F. § 5 Abs. 3 Satz 2; ; ROG a.F. § 5 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; inhaltsgleiche gesetzliche Norm; Ziel der Raumordnung; Bestimmtheit der Zielaussage; gemeindliche Beachtenspflicht; Beteiligung der Gemeinde; ggf. wiederholte Beteiligung; Beteiligungsmangel; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Umlandgemeinden bei der Festlegung von Zielen der Raumordnung beteiligt werden? (IBR 2002, 278)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 869
  • NJ 2002, 549
  • DVBl 2002, 1141 (Ls.)
  • BauR 2002, 1061
  • ZfBR 2002, 487
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    Wie der Senat im Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - (BVerwGE 90, 329) dargelegt und im Urteil vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - (DVBl 2001, 1855) nochmals bestätigt hat, handelt es sich bei Zielaussagen um verbindliche Vorgaben, die unabhängig von ihrer Rechtsform schon deshalb den Charakter von Außenrechtsvorschriften haben, weil sie über den Funktions- und Weisungsbereich hinaus, in dem der Planungsträger das Verhältnis zu den ihm nachgeordneten Landesbehörden durch Verwaltungsvorschrift zu regeln berechtigt ist, Bindungswirkungen auch für die Behörden des Bundes, die kommunalen Gebietskörperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts erzeugen, die der Planungsverwaltung als Träger eigener Rechte und Pflichten gegenüber stehen.

    Der Antragsgegner legt nicht dar, welche Erkenntnisse im anhängigen Rechtsstreit zu dem von ihm angesprochenen Fragenkomplex zu erwarten sein könnten, die nicht schon im Senatsbeschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - (a.a.O.) ihren Niederschlag gefunden haben.

    Die Gemeinde wird durch diese Einbindung in den überörtlichen Planungsprozess davor bewahrt, zum bloßen Objekt einer höherstufigen Gesamtplanung degradiert zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - a.a.O.).

    Zu Unrecht glaubt der Antragsgegner, den Senatsentscheidungen vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - (a.a.O.) und vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - (a.a.O.) einen gegenteiligen Rechtssatz entnehmen zu können.

  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    Durch die kommunale Beteiligung soll sichergestellt werden, dass der Planungsträger bei der Aufstellung von Zielen der Raumordnung umfassend über die örtlichen Belange unterrichtet wird, die er in die Abwägung einzustellen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 ; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123).

    Art. 28 Abs. 2 GG gebietet vielmehr, dass das Recht, die gemeindlichen Interessen angemessen wahrzunehmen, als substanzielle Möglichkeit genutzt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - a.a.O.).

    Zu Unrecht glaubt der Antragsgegner, den Senatsentscheidungen vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - (a.a.O.) und vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - (a.a.O.) einen gegenteiligen Rechtssatz entnehmen zu können.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    Durch die kommunale Beteiligung soll sichergestellt werden, dass der Planungsträger bei der Aufstellung von Zielen der Raumordnung umfassend über die örtlichen Belange unterrichtet wird, die er in die Abwägung einzustellen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 ; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - BVerwGE 95, 123).

    Die Gemeinde muss zu einem Zeitpunkt und in einer Form eingeschaltet werden, die gewährleisten, dass ihre Bedenken und Anregungen in den Entscheidungsprozess einfließen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - a.a.O. und vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 ).

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    In diesem Zusammenhang weist es darauf hin, dass die Verfassungsbeschwerden einiger Antragstellerinnen vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 4/99, 6/99, 7/99) wegen Versäumung der insoweit einschlägigen Jahresfrist verworfen worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 9 S 2197/92

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag; Fachgebietsbeschränkung für Ärzte

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    Mit dieser Ansicht befindet sich die Vorinstanz in Übereinstimmung mit der vom Antragsgegner zitierten Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, der mehrfach ausgesprochen hat, dass im Normenkontrollverfahren ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die angegriffene untergesetzliche Norm eine unmittelbar geltende gesetzliche Bestimmung wortgleich wiederholt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 1987, VBlBW 1987, 306; vom 7. Juni 1993 - VBlBW 1993, 375 und vom 10. Februar 1998, NVwZ 1998, 643).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    Im Beschluss vom 25. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 50.92 - (NVwZ 1994, 268) hat er ausgeführt, dass ein Normenkontrollantrag erst dann mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig ist, wenn die Feststellung der Nichtigkeit nichts dazu beizutragen vermag, das Rechtsschutzziel zu erreichen.
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    Wie der Senat im Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - (BVerwGE 90, 329) dargelegt und im Urteil vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - (DVBl 2001, 1855) nochmals bestätigt hat, handelt es sich bei Zielaussagen um verbindliche Vorgaben, die unabhängig von ihrer Rechtsform schon deshalb den Charakter von Außenrechtsvorschriften haben, weil sie über den Funktions- und Weisungsbereich hinaus, in dem der Planungsträger das Verhältnis zu den ihm nachgeordneten Landesbehörden durch Verwaltungsvorschrift zu regeln berechtigt ist, Bindungswirkungen auch für die Behörden des Bundes, die kommunalen Gebietskörperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts erzeugen, die der Planungsverwaltung als Träger eigener Rechte und Pflichten gegenüber stehen.
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    Im Beschluss vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - (BVerwGE 82, 225) hat der Senat darauf abgehoben, ob sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Normenkontrollentscheidung nicht verbessern kann.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    Die Gemeinde muss zu einem Zeitpunkt und in einer Form eingeschaltet werden, die gewährleisten, dass ihre Bedenken und Anregungen in den Entscheidungsprozess einfließen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - a.a.O. und vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 ).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
    Im Beschluss vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - (UPR 1993, 307) hat er diesen Standpunkt bekräftigt und dargelegt, dass von einem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis nur dann auszugehen ist, wenn feststeht, dass der Antragsteller dem mit seinem Normenkontrollantrag verfolgten Ziel selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näher kommen kann, wenn die von ihm angegriffene Rechtsvorschrift für nichtig erklärt wird.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1998 - 9 S 557/96

    Normenkontrolle einer Berufsordnung: Fehlen von Antragsbefugnis bzw

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 9 S 2504/85

    Normenkontrolle: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Satzung des Versorgungswerks

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Beschwerde mit Beschluss vom 7. März 2002 - BVerwG 4 BN 60.01 - (NVwZ 2002, 869) zurückgewiesen.
  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Dementsprechend ist dem Zulässigkeitserfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses genügt, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Rechtsschutzsuchenden ggf. von Nutzen sein kann (BVerwG 7. März 2002 - 4 BN 60.01 - zu II A I 1 der Gründe mwN) .
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).
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