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   BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01   

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BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01 (https://dejure.org/2002,11924)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2002 - 4 BN 61.01 (https://dejure.org/2002,11924)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 4 BN 61.01 (https://dejure.org/2002,11924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Rechtmäßigkeit der Annahme eines Verstoßes gegen das Abwägungsgebotes im Falle der Änderung eines Bebauungsplanes aus Anlass eines Bauantrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzung einer Baulinie: Voraussetzungen? (IBR 2002, 166)

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1358
  • ZfBR 2002, 583
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Das ist dann nahe liegend, wenn das Vorhaben nach zunächst bestehender Rechtslage nacht durchführbar und eine Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.8. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406-11 § 9 BauGB Nr. 47 =: DVBl 1991, 445; Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 1,00).

    Daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 100).

  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Damit soll verdeutlicht werden, dass in diesem falle reguläre städtebauliche Gründe für die beabsichtigte Festsetzung nicht ausreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai. 1993 BVerwG 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16 zu § 1 Abs. 9 BauNVO, Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 17, 98 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 8 = DV31 2000, 800 zu § 17 Abs. 3 BauNVO).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Das ist dann nahe liegend, wenn das Vorhaben nach zunächst bestehender Rechtslage nacht durchführbar und eine Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.8. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406-11 § 9 BauGB Nr. 47 =: DVBl 1991, 445; Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 1,00).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 100).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    1.4 Ein Bebauungsplan, der auf die Erhaltung eines historisch gewachsenen denkmalgeschützten oder (einfach) erhaltenswerten Ortsteils gerichtet ist, überschreitet den Rahmen städtebaulicher Zielsetzungen dann nicht, wenn er darauf zielt, die überkommene Nutzungsstruktur oder prägende Bestandteile des Orts- und Straßenbildes um ihrer städtebaulichen Qualität willen für die Zukunft festzuschreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 4 CN 4.00 - NVwZ 2001, 1043 - DVBl. 2001, 1955).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01
    Das ist dann nahe liegend, wenn das Vorhaben nach zunächst bestehender Rechtslage nacht durchführbar und eine Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.8. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406-11 § 9 BauGB Nr. 47 =: DVBl 1991, 445; Beschluss vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 1,00).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Maßgebend ist, ob die Bauleitplanung ein Ziel verfolgt, das den in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken gerecht wird, ob sie insbesondere für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.2002 - BVerwG 4 BN 61.01 -, BRS 65 Nr. 44, RdNr. 3 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Maßgebend ist, ob die Bauleitplanung ein Ziel verfolgt, das den in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken gerecht wird, ob sie insbesondere für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; daran fehlt es etwa dann, wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers vorgenommen wird, um diesem etwa einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.2002 - BVerwG 4 BN 61.01 -, BRS 65 Nr. 44, RdNr. 3 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 69/11

    Möglichkeit der Heilung von Ausfertigungsmängel im ergänzenden Verfahren nach §

    Ebenso wie ein bestimmter Bauantrag Anstoß sein darf, eine Planung in Angriff zu nehmen oder eine bestehende Planung zu ändern (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschl. v. 8.1.2002 - 4 BN 61.01 -, BauR 2002, 1358), darf die Gemeinde einen konkreten Bauantrag zum Anlass nehmen, diese Planung mit dem Sicherungsinstrument zu flankieren, welches die §§ 14 ff. BauGB bereithalten.
  • BVerwG, 07.12.2017 - 4 BN 37.17

    Legitime städtebauliche Zwecke für die Festsetzung von Baugrenzen

    Mehr wird nicht verlangt (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 4 BN 61.01 - BRS 65 Nr. 44 S. 240 f.).
  • VG Münster, 19.01.2023 - 2 K 2889/18

    Bauvorbescheid Veränderungssperre erneute Veränderungssperre neue

    Da jede bauplanerische Entscheidung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB einer städtebaulichen Zielsetzung bedarf -, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 4 BN 61.01 -, juris Rn. 10, setzt eine wirksame städtebauliche Planung voraus, dass hinreichend gewichtige, städtebaulich beachtliche Allgemeinbelange für sie sprechen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet "Freizeit und Sport";

    Mehr wird nicht verlangt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 4 BN 61.01 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre mit dem Ziel des Ausschlusses einer

    Ebenso wie ein bestimmter Bauantrag Anstoß sein darf, eine Planung in Angriff zu nehmen oder eine bestehende Planung zu ändern (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschl. v. 8.1.2002 - 4 BN 61/01 -, BauR 2002, 1358 = BRS 65 Nr. 44), darf die Gemeinde einen konkreten Bauantrag zum Anlass nehmen, diese Planung mit dem Sicherungsinstrument zu flankieren, welches die §§ 14 ff. BauGB bereithalten.
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2011 - 1 MN 112/11

    Planerische Möglichkeiten einer Gemeinde zur Steuerung der Erweiterung sowie der

    Ebenso wie ein bestimmter Bauantrag Anstoß sein darf, eine Planung in Angriff zu nehmen oder eine bestehende Planung zu ändern (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschl. v. 8.1.2002 - 4 BN 61/01 -, BauR 2002, 1358 = BRS 65 Nr. 44), darf die Gemeinde einen konkreten Bauantrag zum Anlass nehmen, diese Planung mit dem Sicherungsinstrument zu flankieren, welches die §§ 14 ff. BauGB bereithalten.
  • VGH Bayern, 03.02.2010 - 1 N 06.646

    (Erfolgreicher) Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Dass die Festsetzungen auch die Interessen der Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.Nrn. 607/84 und 607/88 berücksichtigen, steht der Erforderlichkeit nicht entgegen (vgl. BVerwG vom 8.1.2002 ZfBR 2002, 583).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7a D 46/02
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BRS 22 Nr. 4; Beschluss vom 24. August 1993 - 4 NB 12.93 -, BRS 55 Nr. 119; Beschluss vom 8. Januar 2002 - 4 BN 61/01 -, ZfBR 2002, 583.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7 A D 46/02

    Ausgestaltung des bauplanerischen Ermessens einer Gemeinde i.R.d. Überplanung

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