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   BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02   

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BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02 (https://dejure.org/2002,11681)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2002 - 4 BN 8.02 (https://dejure.org/2002,11681)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2002 - 4 BN 8.02 (https://dejure.org/2002,11681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen Festsetzungen in einem Bebauungsplan - Festsetzung der öffentlichen Grünfläche - Einseitige Beeinträchtigung des Grundbesitzes - Vorliegen eines Abwägungsfehlers - Zulässigkeit einer baurechtlichen Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6
    Einfluss des auf die Vereitelung der Umsetzung bauplanerischer Festsetzungen gerichteten Willens eines Grundstückseigentümers; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02
    Ebenso kann offen bleiben, ob seine Ausführungen hierzu mit dem Urteil des Senats vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - (BVerwGE 34, 301) vereinbar sind.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02
    Andererseits hängt es von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab, welche tatsächlichen Entwicklungen die Wertung rechtfertigen können, dass eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02
    Im Hinblick auf diese doppelte Begründung ist es auch unerheblich, ob seine Ausführungen zur Möglichkeit einer Enteignung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1955 - BVerwG 1 C 149.53 - (BVerwGE 2, 36) vereinbar sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 7a D 224/98

    Sondergebiet "Hauptstadteinrichtungen" in Bonn)

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02
    Denn einerseits liegt es auf der Hand, dass nicht nur eine planwidrige bauliche Entwicklung zur Funktionslosigkeit planerischer Festsetzungen führen kann; der Fall der von der Beschwerde genannten Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 2. Februar 2000 - OVG 7a D 224/98.NE - (BauR 2000, 1024 = BRS 63 Nr. 88) zur Ausweisung eines Sondergebietes "Hauptstadteinrichtungen" in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn zeigt dies exemplarisch.
  • BVerwG, 30.03.1998 - 4 BN 2.98

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Folgeprobleme

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02
    3 Die Beschwerde macht hierzu geltend, das Normenkontrollgericht weiche von dem Rechtssatz ab, dass der Plangeber dem Gebot einer gerechten Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB im Hinblick auf in der Planung nicht verbindlich oder abschließend geregelte Folgeprobleme nur dann gerecht werde, wenn er realistischerweise im Rahmen seiner Abwägung davon ausgehen könne, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem Vollzug gelöst werden könnten (BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - NVwZ-RR 1998, 483; Beschluss vom 30. März 1998 - BVerwG 4 BN 2.98 - juris ).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02
    3 Die Beschwerde macht hierzu geltend, das Normenkontrollgericht weiche von dem Rechtssatz ab, dass der Plangeber dem Gebot einer gerechten Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB im Hinblick auf in der Planung nicht verbindlich oder abschließend geregelte Folgeprobleme nur dann gerecht werde, wenn er realistischerweise im Rahmen seiner Abwägung davon ausgehen könne, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem Vollzug gelöst werden könnten (BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - NVwZ-RR 1998, 483; Beschluss vom 30. März 1998 - BVerwG 4 BN 2.98 - juris ).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02
    Dasselbe gilt für die Rüge, das Normenkontrollgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 27.96 - (BVerwGE 104, 68 ) abgewichen.
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Allein der Wille eines Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, ist indes regelmäßig nicht geeignet, diese Festsetzung außer Kraft treten zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 BN 8.02 - BRS 66 Nr. 54).
  • BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20

    Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam

    Ob die Festsetzung eines Bebauungsplans in der Baunutzungsverordnung eine Rechtsgrundlage findet und das von der Gemeinde verfolgte planerische Ziel ausreichend sichert, hängt daher nicht davon ab, ob die geplante Nutzung dem Willen eines gegenwärtigen Eigentümers entspricht oder diesem zuwiderläuft (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 10 und Beschluss vom 5. November 2002 - 4 BN 8.02 - BRS 66 Nr. 54 ).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13

    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten;

    Soweit sie sich hierzu auf den Beschluss des Senats vom 5. November 2002 - BVerwG 4 BN 8.02 - (BRS 66 Nr. 54) bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass sich die dort verwendete Formulierung, die Realisierbarkeit müsse auf "unabsehbare" Zeit ausgeschlossen sein, auf den Fall der nachträglichen Funktionslosigkeit zunächst rechtswirksamer Festsetzungen bezieht, an deren Eintritt das Bundesverwaltungsgericht insbesondere im Hinblick auf das Vertrauen der Normadressaten in die Fortgeltung der Regelung seit jeher hohe Anforderungen gestellt hat (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 22. Juli 2013 - BVerwG 7 BN 1.13 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 187 Rn. 6 m.w.N.).

    Der Senat hat zwar - wie von der Antragsgegnerin betont, allerdings wiederum im Zusammenhang mit der nachträglichen Funktionslosigkeit von Festsetzungen und bezogen auf eine Flächenfestsetzung - darauf hingewiesen, dass allein der Wille eines Grundeigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, regelmäßig nicht geeignet ist, diese Festsetzung außer Kraft treten zu lassen (Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 4 BN 8.02 - BRS 66 Nr. 54).

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer

    Allein der aktuelle Wille des derzeitigen Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, führt regelmäßig nicht dazu, dass die Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2002 - 4 BN 8.02 - BRS 66 Nr. 54 = juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 10.12.2020 - 1 N 16.682 - BayVBl 2021, 813 = juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2022 - 2 A 720/19

    Festsetzung von öffentlichen Grünflächen auf privaten Grundstücken; Wirsamwerden

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 12. Dezember 2005 - 10 D 64/03.NE -, juris Rn. 44 ff., und vom 23. Oktober 2001 - 10a D 192/98.NE -, juris Rn. 29 ff. m. w. N., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 BN 8.02 -, BRS 66 Nr. 54.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 2001 - 10a D 192/98.NE -, juris Rn. 29 ff. m. w. N. [bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 BN 8.02 -, BRS 66 Nr. 54].

  • BVerwG, 24.02.2022 - 4 BN 49.21

    Vollzugs(un)fähigkeit eines Bebauungsplans bei entgegenstehenden

    Dies gilt sowohl für Fälle nachträglicher Funktionslosigkeit als auch für Fälle der Vollzugsunfähigkeit (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 BN 8.02 - BRS 66 Nr. 54 S. 267; Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 1 N 16.682

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für

    Allein der Wille des Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, führt regelmäßig nicht dazu, dass die Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.2014 - 4 CN 4.13 - BVerwGE 150, 101; B.v. 5.11.2002 - 4 BN 8.02 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 4 BN 33.22

    Verfehlung des gestalterischen Auftrags durch den Bebauungsplans

    Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass allein der Wille eines Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, regelmäßig nicht zur Rechtswidrigkeit dieser Festsetzung führt (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2002 - 4 BN 8.02 - BRS 66 Nr. 54 S. 267, vom 24. Februar 2022 - 4 BN 49.21 - ZfBR 2022, 475 Rn. 4 und vom 6. Dezember 2022 - 4 BN 23.22 - juris Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 7 D 18/06
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 BN 8.02 -, BRS 66 Nr. 54.
  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 15 ZB 21.2855

    Unzulässiges Bauvorhaben wegen Widerspruchs zum maßgeblichen Bebauungsplan -

    Allein der aktuelle Wille des derzeitigen Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, führt regelmäßig nicht dazu, dass die Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2002 - 4 BN 8.02 - BRS 66 Nr. 54 = juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 10.12.2020 - 1 N 16.682 u.a. - BayVBl 2021, 813 = juris Rn. 33; U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - Rn. 29 f.; VGH BW, U.v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - juris Rn. 87; OVG LSA, U.v. 14.2.2013 - 2 K 122/11 - BauR 2013, 142 = juris Rn. 70).
  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 1 N 19.144

    Unwirksamer einfacher Bebauungsplan - Teile des Plangebiets im Außenbereich

  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 1 ZB 18.336

    Versagung der Baugenehmigung für die Errichtung von Reihenhäusern

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.912

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.916

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.917

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.918

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 156/06
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