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   BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08   

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https://dejure.org/2008,4460
BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08 (https://dejure.org/2008,4460)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2008 - 4 BN 8.08 (https://dejure.org/2008,4460)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 4 BN 8.08 (https://dejure.org/2008,4460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Möglichkeiten zur Innenentwicklung in einer Gemeinde im Zusammenhang mit der Umwidmung landwirtschaftlich genutzter Flächen anhand der jeweiligen Planungskonzeption der Gemeinde; Festsetzung eines immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegels ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht planbetroffener Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1416
  • ZfBR 2008, 689
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Interesse eines Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des Plangebiets, von einer Lärmzunahme aufgrund des Zu- und Abfahrtsverkehrs zum Plangebiet verschont zu bleiben, nach den Umständen des Einzelfalls einen abwägungserheblichen Belang darstellen, wenn sich der durch die Planung ausgelöste Verkehr innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (vgl. Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523 ; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 BN 41.07 - NVwZ 2008, 426).

    Im Übrigen kann die TA-Lärm zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Verkehrslärmimmissionen herangezogen werden, die einem geplanten Gewerbegebiet zuzurechnen sind (Beschluss vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 BN 41.07 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage in seinem Beschluss vom 27. Januar 1998 - BVerwG 4 NB 3.97 - (NVwZ 1998, 1067) bejaht.

    Die Beschwerde legt nicht dar, dass diese an die Betriebsflächen des Gewerbegebiets anknüpfende Kontingentierung der zulässigen Lärmimmissionen in einem Revisionsverfahren Anlass dazu geben könnte, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gliederung von Baugebieten durch Immissionsgrenzwerte nach dem Modell des immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegels (vgl. Beschluss vom 27. Januar 1998 - BVerwG 4 NB 3.97 - a.a.O.) zu konkretisieren, fortzuentwickeln oder zu korrigieren.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Interesse eines Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des Plangebiets, von einer Lärmzunahme aufgrund des Zu- und Abfahrtsverkehrs zum Plangebiet verschont zu bleiben, nach den Umständen des Einzelfalls einen abwägungserheblichen Belang darstellen, wenn sich der durch die Planung ausgelöste Verkehr innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (vgl. Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523 ; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 BN 41.07 - NVwZ 2008, 426).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08
    Zum Abwägungsmaterial gehört grundsätzlich auch eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms unterhalb dieser Grenzwerte (Beschluss vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 und 4 VR 1.07 - ZfBR 2007, 580).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 4/17

    Bestimmtheit von Höhen- und Maßfestsetzungen in einem Bebauungsplan

    Ein Zurückstellen bedarf einer Rechtfertigung, die dem Gewicht dieses vom Gesetzgeber herausgehobenen Belangs Rechnung trägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 4 BN 8.08 -, Rn. 4, juris).
  • VGH Bayern, 20.04.2011 - 15 N 10.1320

    Raumordnungsziel, "Soll"-Struktur, Abweichungsvoraussetzungen, Bestimmtheit,

    Ihr Zurückstellen bedarf einer Rechtfertigung, die dem Gewicht dieser vom Gesetzgeber herausgehobenen Belange Rechnung trägt (vgl. BVerwG vom 12.6.2008 BauR 2008, 1416; VerfGH vom 23.2.2010 BayVBl 2010, 43; Krautzberger, a.a.O., RdNrn. 50 ff. zu § 1 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 4 BN 8.08 -, BRS 73 Nr. 12 = juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 18. Februar 2013 - 2 D 38/12.NE -, juris Rn. 169; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10946/12 -, juris Rn. 36 ff.
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