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   BVerwG, 06.03.2007 - 4 BN 9.07   

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BVerwG, 06.03.2007 - 4 BN 9.07 (https://dejure.org/2007,21015)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2007 - 4 BN 9.07 (https://dejure.org/2007,21015)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2007 - 4 BN 9.07 (https://dejure.org/2007,21015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7
    Erforderlichkeit der Bauleitplanung; "Gefälligkeitsplanung"

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 3 ; BauGB § 1 Abs. 7
    Erforderlichkeit der Bauleitplanung; "Gefälligkeitsplanung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2007 - 4 BN 9.07
    Eine grundsätzliche Bedeutung liegt nicht vor, wenn die Beurteilung der Sache ausschlaggebend von der Würdigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls abhängt und demgemäß nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten lässt (vgl. Beschluss vom 13. April 1989 - BVerwG 1 B 54.89 - NVwZ-RR 1990, 220).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06

    Anforderungen an die Annahme eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz in

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2007 - 4 BN 9.07
    Welches Maß an Gestaltungsfreiheit eine Gemeinde bei einer Planung im Rahmen der Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB für sich in Anspruch nehmen kann, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. den Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 20.06).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.2021 - 8 C 10417/20

    Voraussetzung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens

    Lediglich wenn die Gemeinde mit ihrer Zielsetzung ausschließlich private Interessen verfolgt, setzt sie das ihr zur Verfügung gestellte Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuches in zweckwidriger Art und Weise ein mit der Folge der Unzulässigkeit einer solchen Gefälligkeitsplanung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2006 - 4 BN 9.07 -, BRS 71 Nr. 16 und juris, Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG -, juris, Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 3 S 2972/18

    Bauplanungsrechtliche Zweckbestimmung eines "Inklusiven Quartiers" - Festsetzung

    Nur wenn die Gemeinde mit ihrer Zielsetzung ausschließlich private Interessen verfolgen würde, setzte sie das ihr zur Verfügung gestellte Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuchs in zweckwidriger Weise ein, was die Unzulässigkeit einer solchen Gefälligkeitsplanung zur Folge hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2007 - 4 BN 9.07 - juris Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2021 - 8 C 10362/20 - juris Rn. 69 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 8 C 10362/20

    Bebauungsplan "Quartier Alte Brauerei" der Stadt Zweibrücken unwirksam

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist die Gemeinde bei ihrer Planung grundsätzlich nicht gehindert, ein Konzept zur Grundlage ihrer Planung zu machen, das von einem Privaten entwickelt worden ist; sie kann vielmehr hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei an den Wünschen eines Vorhabenträgers orientieren, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt; nur wenn die Gemeinde mit ihrer Zielsetzung ausschließlich private Interessen verfolgen würde, setzte sie das ihr zur Verfügung gestellte Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuchs in zweckwidriger Weise ein, was die Unzulässigkeit einer solchen Gefälligkeitsplanung zur Folge hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2007 - 4 BN 9.07 -, BRS 71 Nr. 16 und juris, Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 7. November 2018 - 8 C 10052/18.OVG -, juris, Rn. 25, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2021 - 5 S 3125/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Anforderungen an die

    Nur wenn die Gemeinde mit ihrer Zielsetzung ausschließlich private Interessen verfolgen würde, setzte sie das ihr zur Verfügung gestellte Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuchs in zweckwidriger Weise ein, was die Unzulässigkeit einer solchen Gefälligkeitsplanung zur Folge hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.2007 - 4 BN 9.07 - juris Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.1.2021 - 8 C 10362/20 - juris Rn. 69 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 8 C 10697/20

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Bezugspunkt bei der

    Lediglich wenn die Gemeinde mit ihrer Zielsetzung ausschließlich private Interessen verfolgt, setzt sie das ihr zur Verfügung gestellte Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuches in zweckwidriger Art und Weise ein mit der Folge der Unzulässigkeit einer solchen Gefälligkeitsplanung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2006 - 4 BN 9.07 -, juris, Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG -, juris, Rn. 22 sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Urteil vom 8. März 2017 - 8 C 11194/16 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 8 C 11093/22

    Bebauungsplanänderung; Ausfertigungsmangel; städtebauliche Erforderlichkeit;

    Lediglich wenn die Gemeinde mit ihrer Zielsetzung ausschließlich private Interessen verfolgt, setzt sie das ihr zur Verfügung gestellte Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuches in zweckwidriger Art und Weise ein mit der Folge der Unzulässigkeit einer solchen Gefälligkeitsplanung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2006 - 4 BN 9/07 -, juris Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG -, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2021 - 3 S 2249/20

    Bebauungsplan; Abwägung; Lärmbelastungen außerhalb des Plangebietes durch

    Nur wenn die Gemeinde mit ihrer Zielsetzung ausschließlich private Interessen verfolgen würde, setzte sie das ihr zur Verfügung gestellte Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuchs in zweckwidriger Weise ein, was die Unzulässigkeit einer solchen Gefälligkeitsplanung zur Folge hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2007 - 4 BN 9.07 - juris Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2021 - 8 C 10362/20 - juris Rn. 69 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11446/19

    Städtebauliche Erforderlichkeit einer Ergänzungssatzung

    Lediglich wenn die Gemeinde mit ihrer Zielsetzung ausschließlich private Interessen verfolgt, setzt sie das ihr zur Verfügung gestellte Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuches in zweckwidriger Art und Weise ein mit der Folge der Unzulässigkeit einer solchen Gefälligkeitsplanung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2006 - 4 BN 9.07 -, BRS 71 Nr. 16 und juris, Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG -, juris, Rn. 22 sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Urteil vom 8. März 2017 - 8 C 11194/16 - zur Anwendung der Grundsätze über die Gefälligkeitsplanung bei der Ergänzungssatzung: Söfker, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 23.08.2018 - 1 NE 18.1123

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers handelt es sich vorliegend nicht um eine (unzulässige) "Gefälligkeitsplanung" (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2007 - 4 BN 9.07 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 1 KN 113/06

    Wohnbauflächen in gesetzlichem Überschwemmungsgebiet

    Allein die Förderung eines Privatinteresses bewirkt aber keinen Charakter als Gefälligkeitsplanung, wenn die Plankonzeption darüber hinaus von einem vertretbaren Konzept der städtebaulichen Ordnung getragen wird (vgl. BVerwG, B. v. 6.3.2007 - 4 BN 9.07 - juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 6.12.1989 - 6 K 16/89 + 21/89 - NVwZ 1990, 576; Urt. v. 28.10.2004 - 1 KN 119/03 - DWW 2004, 339).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2023 - 1 LA 77/22

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Ersatzbau; geringfügige Erweiterung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2017 - 8 C 11681/16

    Normenkontrollverfahren gegen Wohnbebauung auf ehemaligem Kirchen- und

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2022 - 5 S 1940/20

    Bei einer ins Spiel gebrachten Standortalternative steht der Gemeinde ein

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10074/22

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle eines Bebauungsplans bei bereits

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 1 N 17.2540

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Entwicklung des Ortskerns

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2022 - 1 MR 4/22

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 8 C 10052/18

    Anforderungen an einen die Standorte von Windenergieanlagen festlegenden,

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 12.2592

    Rechtmäßigkeit derTeilaufhebung eines Bebauungsplans

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 25/17

    Normenkontrollklage gegen die Änderung eines Bebauungsplans; Nachverdichtung

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896

    Bebauungsplanverfahren, Normenkontrollverfahren, Ladenzentrum

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