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   OVG Sachsen, 14.10.2003 - 4 BS 221/03   

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OVG Sachsen, 14.10.2003 - 4 BS 221/03 (https://dejure.org/2003,16994)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2003 - 4 BS 221/03 (https://dejure.org/2003,16994)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 4 BS 221/03 (https://dejure.org/2003,16994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    ZAppO § 13 Abs. 1, § 13 Abs. 2, § 28 Abs. 1, § 31 Abs. 1, § 61 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Bewertungsentscheidung einer Prüfungsleistung; Verfahren im mündlichen Teil der Wiederholungsprüfung im Fach Zahnersatzkunde; Teilnahme eines nicht als Prüfer eingesetzten Dritten an der Beratung eines Prüfergremiums; ...

  • Judicialis

    ZAppO § 13 Abs. 1; ; ZAppO § 13 Abs. 2; ; ZAppO § 28 Abs. 1; ; ZAppO § 31 Abs. 1; ; ZAppO § 61 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Bewertungsmängel) - Bewertung der Prüfung - Wertungen Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 188
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2003 - 4 BS 221/03
    Nach allgemeiner Auffassung setzt die Rechtmäßigkeit der Bewertung von Prüfungsleistungen u.a. voraus, dass der Prüfer aufgrund einer persönlichen, unmittelbaren und vollständigen Kenntnisnahme der Prüfungsleistung eine selbständige, eigenverantwortliche, nur seinem Wissen und Gewissen verpflichtete Bewertungsentscheidung trifft (BVerwG, Urt. v. 10.10.2002, NJW 2003, 1063 m.w.N.).

    Demzufolge zieht die Beeinflussung der Bewertungstätigkeit nur dann die Rechtswidrigkeit der Bewertungsentscheidung nach sich, wenn im Einzelfall aufgrund bestimmter tatsächlicher Umstände bei verständiger Betrachtungsweise der Schluss nahe liegt, dass ein Prüfer mit dem gebotenen Pflichtbewusstsein daran gehindert ist, frei und unvoreingenommen zu entscheiden (BVerwG, Urt. 10.10.2002, aaO).

  • OVG Sachsen, 30.04.2003 - 4 BS 40/03

    Beschwerdeverfahren, Prüfungsauftrag Prüfung, Täuschungsvorsatz, Ausschluss

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2003 - 4 BS 221/03
    Der Senat hat bereits in dem Beschluss vom 30.4.2003 - 4 BS 40/03 - (SächsVBl. 2003, 242-244) auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, wonach ein Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass gewichtige prüfungsrechtliche Entscheidungen von mehreren Personen getroffen werden müssen, weder aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG, noch aus dem prüfungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG hergeleitet werden kann (BVerwG, Beschl. v. 13.4.1983, Buchholz 421.0 Nr. 173 zur Bewertung von Leistungen in der zahnärztlichen Vorprüfung durch Einzelprüfer).
  • BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2003 - 4 BS 221/03
    Soweit es nicht um sachliche Richtigkeitsentscheidungen, sondern um prüfungsspezifische Wertungen geht, verbleibt dem Prüfer ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Bewertungsspielraum (BVerfG, Kammerbeschluss v. 16.1.1995, DVBl. 1995, 1349 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - 14 A 1600/11

    Gerichtliche Überprüfung der Bewertung einer Prüfung zum Nachweis der fachlichen

    BVerwG, Urteil vom 10.10.2002 - 6 C 7.02 -, NJW 2003, 1063; OVG LSA, Beschluss vom 14.10.2003 - 4 BS 221/03 -, NVwZ-RR 2004, 188; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rn. 321.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 1724/18

    Hinzuziehung eines Protokollführers zur mündlichen Prüfung im Rahmen der

    In diesen Fällen obliegt der Prüfungsbehörde der Nachweis, dass der Prüfer die Leistungsbewertung - entgegen dem äußeren Anschein - in jeder Hinsicht eigenverantwortlich vorgenommen hat (Sächsisches OVG, Beschluss vom 14.10.2003 - 4 BS 221/03 -, juris).
  • VG München, 18.09.2014 - M 4 K 12.3296

    Prüfungsrecht; Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien; "gesonderte"

    Der aus dem Recht auf Chancengleichheit abzuleitende Grundsatz der selbständigen und eigenverantwortlichen Prüfungsentscheidung (BVerwG, U.v. 10.10.2002 - 6 C 7/02 - NJW 2003, 1063, juris-Rn. 12) verbietet, dass der Prüfer Wertungen Dritter, insbesondere prüfungsfremder Personen, als vorgegeben oder verbindlich hinnimmt; es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn er Vorschlägen oder Hinweisen Anderer kraft seiner eigenen Bewertungsentscheidung folgt (SächsOVG, B.v. 14.10.2003 - 4 BS 221/03 - NVwZ-RR 2004, 188, juris-Rn. 4 ff.).
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OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - 4 Bs 221/03 (https://dejure.org/2003,35370)
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Wird zitiert von ...

  • VG Ansbach, 23.12.2016 - AN 10 S 16.02012

    Entzug der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen Nichtvorlage eines

    Es bestehen daher Zweifel, dass er in jedem Fall, insbesondere bei der Fahrgastbeförderung, die Verkehrsvorschriften einhält, insbesondere nüchtern fährt (vgl. zu dieser Anforderung etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 20.6.2003 - 4 Bs 221/03 -, juris).
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