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   OVG Sachsen, 04.01.2008 - 4 BS 449/07   

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OVG Sachsen, 04.01.2008 - 4 BS 449/07 (https://dejure.org/2008,17188)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.01.2008 - 4 BS 449/07 (https://dejure.org/2008,17188)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 4 BS 449/07 (https://dejure.org/2008,17188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 9, § 72 Abs. 2; VwVfG § 54 ff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vertragsanpassung eines Eingemeindungsvertrags hinsichtlich der Fortführung einer Verwaltungsaußenstelle; Beachtung des kommunalrechtlichen Gebots der bürgernahen Verwaltung bei der Unterbringung einer Verwaltungsaußenstelle in einem städtischen Objekt; ...

  • Judicialis

    SächsGemO § 9; ; SächsGemO § 72 Abs. 2; ; VwVfG §§ 54 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingemeindungsvertrag; Vertragsanpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.1992 - 23 A 949/89

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Voraussetzungen; Übungsbetrieb von

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2008 - 4 BS 449/07
    Ob der Antragsgegnerin wegen der von ihr dargelegten Umstände möglicherweise ein Recht auf Vertragsanpassung wegen einer wesentlichen Veränderung der Umstände zustehen kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30.6.1997, SächsVBl. 1998, 83, 84; OVG NRW, Urt. v. 3.1.1992, NVwZ 1993, 588; darauf verweisend VG Freiburg, a.a.O.), lässt sich im vorliegenden Verfahren ebenso wenig abschließend klären.
  • VG Freiburg, 12.02.2005 - 7 K 1212/04

    Eingemeindungsvertrag auch nach 31 Jahren verbindlich und durchsetzbar

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2008 - 4 BS 449/07
    Eingliederungsverträge werden gerade zu dem Zweck abgeschlossen, verbindliche Regelungen für den Fall zu treffen, dass die aufnehmende Gemeinde den Inhalt früherer Zusicherungen nicht mehr als zweckmäßig erachtet (zutreffend VG Freiburg, Urt. v. 12.2.2005 - 7 K 1212/04 -, juris, für die Umstrukturierung einer Feuerwehr aus wirtschaftlichen Gründen; vgl. auch Altenmüller, DÖV 1977, 34, 35).
  • VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 3 K 102/06

    Keine Klagebefugnis einer durch Vereinigung untergegangenen Gemeinde

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2008 - 4 BS 449/07
    Die einschränkende Auslegung des Vertragstextes durch das Verwaltungsgericht Leipzig, das auf ein obiter dictum in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 10.10.2007 (- 3 K 102/06-, juris) zu einer - anders formulierten - Vereinigungsvereinbarung verweist, findet in der Formulierung des Eingemeindungsvertrags 1998 keine Stütze.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1979 - I 1367/78
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2008 - 4 BS 449/07
    Sie führt nach Auffassung des Senats bereits zur Unzulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. auch VGH BW, Urt. v. 29.3.1979 - I 1367/78 -, juris, zur Unzulässigkeit einer Feststellungsklage vor dem Scheitern eines Einigungsversuchs vor einem "Eingliederungsausschuss").
  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - 4 A 218/13

    Sparsame Haushaltsführung, gesetzlicher Richter, Eingemeindungsvertrag,

    16 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 4. Januar 2008 - 4 BS 449/07 -, SächsVBl. 2008, 95, juris Rn. 5 ff.) können Regelungen zur einvernehmlichen Streitschlichtung in Eingemeindungsverträgen der Zulässigkeit von bereits zuvor erhobenen Rechtsschutzanträgen entgegen stehen.

    Damit sind auch "unwirtschaftliche" Regelungen eines ansonsten wirksamen Eingemeindungsvertrages nicht ohne weiteres wegen eines gesetzlichen Verbots i. S. v. § 59 VwVfG i. V. m. § 134 BGB nichtig (SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2008 - 4 BS 449/07 - SächsVBl. 2008, 94, juris Rn. 10 m. w. N.).

    Der Senat orientiert sich dabei an der erstinstanzlichen Festsetzung durch das Verwaltungsgericht, gegen die die Beteiligten keine Einwände vorgebracht haben und die seiner Rechtsprechung entspricht (Beschl. v. 4. Januar 2008, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 25.04.2013 - 2 A 286/12

    Grundsätzliche Bindungswirkung einer Vereinbarung über die Festschreibung von

    Denn diesem allgemeinen Haushaltsgrundsatz sind mit Blick auf das verfassungsrechtlich gewährleistete, kommunale Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG) und die kommunale Finanzhoheit der Gemeinden sowie das Rechtsstaatsgebot nur in Ausnahmefällen konkrete Handlungsgebote für Gemeinden zu entnehmen (vgl. SächsOVG, B. v. 04.01.2008, a. a. O., m. w. N.), d. h. grundsätzlich entscheidet die Gemeinde im Rahmen ihres weiten Gestaltungsspielraums, welche notwendigen Maßnahmen zu ergreifen sind, um den gesetzlich vorgegebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.

    Diese Bindungswirkung entfällt nicht schon dadurch, dass eine Vertragspartei nach heutiger Interessen- oder Kenntnislage einer damals ausgehandelten Regelung vernünftigerweise nicht mehr zustimmen könnte (vgl. insg.: Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008 - 4 BS 449/07 - VG MD, B. v. 22.02.2012 - 9 B 30/12 MD - jew. zit. nach juris).

    Findet jedoch die vom Ministerium geforderte Auslegung in der Formulierung der betreffenden Vereinbarung keine Stütze, kommt eine solche einschränkende Auslegung nicht in Betracht (so auch Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008, a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 29.01.2014 - 4 K 2887/12

    Vertraglich vereinbarte Aufhebbarkeit der Ortschaftsverfassung nach Ablauf einer

    Diese Regelung ist jedoch nicht dahin zu verstehen, dass die Verwaltungsgerichte wegen Streitigkeiten im Hinblick auf die EV 1972 erst nach dem Scheitern einer gütlichen Einigung bemüht werden dürfen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 04.01.2008 - 4 BS 449/07 - unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.03.1979 - I 1367/78 - ), weil die weiteren Voraussetzungen für einen erfolglosen Versuch einer gütlichen Einigung in der EV 1972 nicht geregelt sind.

    39 Eingemeindungs- und Eingliederungsverträge sind koordinationsrechtliche Verwaltungsverträge, auf die die §§ 54 ff. LVwVfG anwendbar sind (Dr. Kupfer, VBlBW 2006, 41 ff.; offengelassen: SächsOVG, Beschl. v. 04.01.2008 - 4 Bs 449/07 - ).

  • VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13

    Teilanfechtung eines Grundsteuerbescheids wegen Erhöhung des Steuerhebesatzes

    Damit sind auch "unwirtschaftliche" Regelungen eines ansonsten wirksamen Eingemeindungsvertrages nicht ohne weiteres wegen eines gesetzlichen Verbots i. S. v. § 59 VwVfG i. V. m. § 134 BGB nichtig (vgl. insg.: Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008 - 4 BS 449/07 - sowie B. 25.07.2013 - 4 A 218/13 -, jeweils juris; VG MD, U. v. 25.04.2013 - 2 A 286/12 MD -, juris).

    Findet jedoch die vom Ministerium geforderte Auslegung in der Formulierung der betreffenden Vereinbarung keine Stütze, kommt eine solche einschränkende Auslegung nicht in Betracht (so auch Sächs. OVG, B. v. 04.01.2008, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 22.02.2012 - 9 B 30/12

    Kommunalrecht: Vertragliche Regelungen eines Gemeindegebietsvertrags;

    Diese Befugnis umfasst auch Streitigkeiten um Rechtsfolgen, die in dem Eingliederungsvertrag als Gegenleistung dafür vereinbart worden sind, dass die Gemeinde ihre Selbstständigkeit aufgibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.07.1983, 1 S 634/81; Urt. v. 29.03.1979, 1367/78; Urt. v. 11.09.1978, 2443/77, jeweils m. w. N.; VG Stuttgart, Urt. v. 15.07.2000, 9 K 2762/98; VG Freiburg, Urt. v. 12.02.2005, 7 K 1212/04; dem Grunde nach ebenso: OVG Lüneburg, Urteil v. 16.08.2001, 10 KN 1036/01, 10 KN 1188/01; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.11.1999, 7 C 10881/99 und VG Saarland, Beschl. v. 29.01.2008, 5 L 80/08, die jedoch den Ortschaftsrat als beteiligtenfähig ansehen; alle juris; ebenso Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 8. Aufl. Rz. 103; Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Aufl., 2003, Rz. 210; a. A. wegen der dortigen landesrechtlichen Besonderheiten: VG Sigmaringen, Urt. v. 10.10.2007, 3 K 102/06; juris; Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 9 Rz. 19; offen gelassen: Sächs. OVG, Beschl. v. 04.01.2008, 4 BS 449/07; juris).

    Gerade durch ihre Bindungswirkung unterscheiden sich Eingliederungsverträge von bloßen Absichtserklärungen oder Wahlkampfversprechen (vgl. insg.: Sächs. OVG, Beschl. v. 04.01.2008, 4 BS 449/07; juris).

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