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   VGH Bayern, 08.07.2009 - 4 BV 08.1220   

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https://dejure.org/2009,20106
VGH Bayern, 08.07.2009 - 4 BV 08.1220 (https://dejure.org/2009,20106)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2009 - 4 BV 08.1220 (https://dejure.org/2009,20106)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 4 BV 08.1220 (https://dejure.org/2009,20106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befreiung vom Benutzungszwang bei Waschmaschinenbetrieb mit Regenwasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Benutzungspflicht der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung für den Betrieb einer Waschmaschine; Qualifizierung der Trinkwasserverordnung 2001 als entgegenstehende "andere Rechtsvorschrift" bzgl. einer Befreiung ; Gesundheitliche Beeinträchtigung ...

  • Judicialis

    WAS des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Irlbachgruppe § 5; ; WAS des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Irlbachgruppe § 7; ; TrinkwVO 2001 § 2; ; TrinkwVO 2001 § 3 Nr.... 1; ; Richtlinie 80/778 EWG; ; Richtlinie 98/93 EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen: Wasserversorgung; Beschränkung der Benutzungspflicht; Regenwassernutzung für den Betrieb einer Waschmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 22.09.1998 - 23 B 97.2120
    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2009 - 4 BV 08.1220
    Durch die Verschärfung der Trinkwasserverordnung aufgrund der Änderung vom 21. Mai 2001 sei die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1998 (Urteil vom 22.9.1998 Az. 23 B 97.2120) überholt, wonach Wasser für den Betrieb einer Waschmaschine keine Trinkwasserqualität haben müsse.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat dies in seinem Urteil vom 22. September 1998 (Az. 23 B 97.2120 in juris) nach Heranziehung und Auswertung der dazu vorliegenden Informationsquellen ausführlich dargelegt.

  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 BV 05.1037

    Regenwassernutzung für Toilettenspülung - Wasserversorgungsanlage - Beschränkung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2009 - 4 BV 08.1220
    Dieser Anspruch auf Beschränkung der Benutzungspflicht dient der Herstellung eines schonenden Ausgleichs zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst sicheren, kostengünstigen und zu weitgehend gleichen Bedingungen erfolgenden Wasserversorgung einerseits und den Individualinteressen der einzelnen Verbraucher an der Berücksichtigung ihrer jeweils besonderen Bedürfnisse und Wünsche andererseits (vgl. BayVGH vom 26. April 2007 Az. 4 BV 05.1037 in juris RdNr. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2009 - 4 B 08.1586

    Betrieb einer Waschmaschine mit Regenwasser

    Der erkennende Senat hat dazu in seiner Entscheidung vom 8. Juli 2009 (4 BV 08.1220 in juris) ausgeführt:.
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