Rechtsprechung
ArbG Mainz, 15.03.2006 - 4 BV 124/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,41179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 15.03.2006 - 4 BV 124/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 9 TaBV 44/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 9 TaBV 44/06
Auskunftsanspruch des Betriebsrates: Umfang der Pflicht zur Unterrichtung bei …
Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.03.2006, Az.: 4 BV 124/05 wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 15.03.2006, Az. 4 BV 124/05 abzuändern und der Arbeitgeberin aufzugeben, dem Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 100 BetrVG hinsichtlich der Begründung für die Einstellung von Tagesarbeitskräften bzw. Leiharbeitnehmern Auskunft darüber zu erteilen, welche Mitarbeiter für welchen Zeitraum erkrankt sind, welche Mitarbeiter sich in dem genannten Zeitraum im Urlaub befinden sowie welche Mitarbeiter wann aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.