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ArbG Darmstadt, 21.08.2001 - 4 BV 17/00 |
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 21.08.2001 - 4 BV 17/00
- LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
- BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01
Koalitionseigenschaft; Gewerkschaft, Tariffähigkeit
Die Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 21. August 2001 - 4 BV 17/00 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 21. August 2001 - 4 BV 17/00 - den Antrag zurückgewiesen und zur Begründung - kurz zusammengefasst - ausgeführt, die Beteiligte zu 2) erfülle alle von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen einer tariffähigen Gewerkschaft.
unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 21. August 2001 - 4 BV 17/00 - festzustellen, dass die Beteiligte zu 2) keine tariffähige Gewerkschaft ist.