Weitere Entscheidung unten: ArbG Paderborn, 08.06.2010

Rechtsprechung
   ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10   

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ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10 (https://dejure.org/2010,39607)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 26.01.2010 - 4 BV 2/10 (https://dejure.org/2010,39607)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 4 BV 2/10 (https://dejure.org/2010,39607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsrats an einem Seminar zur aktuellen Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 37 Abs 6 BetrVG, § 40 Abs 1 BetrVG, § 256 Abs 1 ZPO, § 37 Abs 2 BetrVG
    Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsrats an einem Seminar zur aktuellen Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Teilnahme des Betriebsrats an einem Seminar zur aktuellen Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht

  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Mitgliedern des Betriebsrats auf Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Teilnahme am Seminar "Aktuelle Rechtssprechung am Bundesarbeitsgericht"

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10
    Hierfür muss sich der Betriebsrat nicht auf ein Selbststudium anhand der ihm zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften verweisen lassen (BAG vom 20.12.1995 - 7 ABR 14/95).".

    Die Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann, wie es die Antragssteller auch unter Bezug auf die Seminarbeschreibung des Veranstalters zutreffend wiedergeben, ein im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlicher Schulungsinhalt sein (Vgl. BAG, Beschluss vom 20.12.1995, Az.: 7 ABR 14/95).

    Daneben ist die Urteilsbesprechung als erforderlich anzusehen, wenn die Auswahl der Entscheidungen sich mit typischen Fallgestaltungen auseinandersetzt, die im Rahmen der Betriebsratsarbeit ständig wiederkehren (BAG, Beschluss vom 20.12.1995, Az.: 7 ABR 14/95 - zu einem Seminar über aktuelle Entscheidungen über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen).

  • BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Teilnahme an einer

    Auszug aus ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10
    Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren im Sinne der §§ 80 ff. ArbGG dient nämlich vordringlich der Befriedung im Betrieb (vgl. BAG, Beschluss 16.03.1976, Az.: 1 ABR 43/74 mit weiteren Nachweisen).

    Eine rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren über das Recht zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen könnte faktisch kaum herbeigeführt werden (Vgl. BAG, Beschluss, vom 16.03.1976, Az.: 1 ABR 43/74).

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 10 TaBV 121/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

    Auszug aus ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10
    Die Vermittlung von Grundkenntnissen des allgemeinen Arbeitsrechts ist stets, ohne einen aktualitätsbezogenen Anlass, als eine erforderliche Kenntnisvermittlung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen (Vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2006, 10 TaBV 121/05 mit weiteren Nachweisen).

    Ein Seminar über die aktuelle Rechtsprechung ist hingegen nicht per se ohne dargestellten betrieblichen Bezug als erforderlich anzusehen (Vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 27.01.1994, Az.: 12 TaBV 83/93; LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 10 TaBV 121/05).

  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07

    Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch

    Auszug aus ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10
    Ist die Teilnahme erforderlich, entfällt automatisch die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds zur Arbeitsleistung; ist sie es nicht, bleibt die Verpflichtung bestehen (h. M., vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 10 TaBV 129/07 mit weiteren Nachweisen, a. A. Weber in GK-BetrVG, § 37 Rn. 278, der in der Freistellung durch den Arbeitgeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung erblickt).

    Andernfalls würde das Gericht als Rechtsgutachter in Anspruch genommen, wozu es jedoch nicht berufen ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 10 TaBV 129/07).

  • LAG Hessen, 27.01.1994 - 12 TaBV 83/93

    Freistellungsverlangen des Betriebsrats wegen Schulungteilnahme

    Auszug aus ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10
    Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit ist jedoch wie bei allen Seminaren der konkrete aktuelle betriebliche Bezug zu hinterfragen (Vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 27.01.1994, Az.: 12 TaBV 83/93).

    Ein Seminar über die aktuelle Rechtsprechung ist hingegen nicht per se ohne dargestellten betrieblichen Bezug als erforderlich anzusehen (Vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 27.01.1994, Az.: 12 TaBV 83/93; LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 10 TaBV 121/05).

  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10
    Unerheblich ist dabei auch, ob die derzeitigen Amtsinhaber auch für die nächste Amtszeit kandidieren werden und wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Wiederwahl einzuschätzen ist (Vgl. BAG, Beschluss vom 07.06.1989, Az.: 7 ABR 26/88).
  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    Die Beschwerde des Betriebsrats und der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 26.01.2010 - 4 BV 2/10 - wird zurückgewiesen.

    Daraufhin leitete der Betriebsrat am 24.07.2009 die vorliegenden Beschlussverfahren 4 BV 1/10 und 4 BV 2/10 beim Arbeitsgericht Paderborn ein.

    Durch zwei Beschlüsse vom 26.01.2010 - 4 BV 1/10 und 4 BV 2/10 - hat das Arbeitsgericht die Anträge des Betriebsrates abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Anträge zu 1. und 4. seien schon wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil es einer Freistellungserklärung seitens der Arbeitgeberin nicht bedürfe.

    Nachdem das Betriebsratsmitglied F5 - 4 BV 1/10 Arbeitsgericht Paderborn - und das Betriebsratsmitglied N3 - 4 BV 2/10 Arbeitsgericht Paderborn - aufgrund der Betriebsratswahl vom 20.05.2010 nicht mehr zu ordentlichen Betriebsratsmitgliedern gewählt worden, sondern nur noch Ersatzmitglieder sind, wurde das Beschlussverfahren insoweit für erledigt erklärt und von der Beschwerdekammer eingestellt.

    Der Betriebsrat und die beteiligten Betriebsratsmitglieder beantragen, den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn - 4 BV 2/10 - abzuändern und.

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Rechtsprechung
   ArbG Paderborn, 08.06.2010 - 4 BV 2/10   

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https://dejure.org/2010,49790
ArbG Paderborn, 08.06.2010 - 4 BV 2/10 (https://dejure.org/2010,49790)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 08.06.2010 - 4 BV 2/10 (https://dejure.org/2010,49790)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 4 BV 2/10 (https://dejure.org/2010,49790)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 05.11.2010 - 13 Ta 468/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung eines

    Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.06.2010 - 4 BV 2/10 - wird.
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