Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 05.09.2007 - 4 BV 32/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 05.09.2007 - 4 BV 32/07
- LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07
- BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. September 2007 - 4 BV 32/07 - wird in vollem Umfang zurückgewiesen. - LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07
Versetzung
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.09.2007 - 4 BV 32/07 - wird teilweise abgeändert.den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.09.2007 - 4 BV 32/07 - abzuändern und der Antragsgegnerin unter Androhung eines der Höhe nach vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufzugeben, es zu unterlassen, ohne vorherige - erteilte, als erteilt geltende oder gerichtlich ersetzte - Zustimmung des Antragstellers, Mitarbeiter aus der Jobgruppe Professional Operations 1 als Allrounder Operations 2 und Mitarbeiter aus der Jobgruppe Professional Service 1 der Bereiche Fluggastabfertigung und Ticketcounter als Allrounder Service 2 sowie Mitarbeiter aus der Jobgruppe Professional Service 1 des Bereichs Gepäckermittlung Lost and Found als Allrounder Service 1 einzusetzen, sofern nicht die Maßnahme aus sachlichen Gründen im Sinne vom § 100 BetrVG dringend erforderlich ist, auch wenn der Einsatz die Dauer von einem Monat voraussichtlich nicht überschreitet,.