Weitere Entscheidungen unten: ArbG Bochum, 10.04.2006 | ArbG Bielefeld, 11.11.2005

Rechtsprechung
   ArbG Bochum, 13.01.2006 - 4 BV 64/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33718
ArbG Bochum, 13.01.2006 - 4 BV 64/04 (https://dejure.org/2006,33718)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 13.01.2006 - 4 BV 64/04 (https://dejure.org/2006,33718)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 4 BV 64/04 (https://dejure.org/2006,33718)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

    unter Abänderung des Teilbeschlusses des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.01.2006 - 4 BV 64/04 - die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds T1xxxx E2xxx, des Beteiligten zu 3., zu ersetzen.

    den Schluss-Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 10.04.2006 - 4 BV 64/04 - abzuändern und das Betriebsratsmitglied, Herrn T1xxxx E2xxx, aus dem im März 2006 gewählten Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs, bestehend aus der Arbeitgeberin und der Beteiligten zu 4., Bochum, auszuschließen.

  • LAG Köln, 23.04.2018 - 9 TaBV 79/17

    Zulässigkeit eines Zustimmungsersetzungsverfahrens zur außerordentlichen

    In einem Gemeinschaftsbetrieb sei dies die Rechtsgemeinschaft mehrerer Betriebe (ArbG Bochum, Beschluss vom 13. Januar 2006 - 4 BV 64/04 -, Rn. 17, 18, juris).
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Rechtsprechung
   ArbG Bochum, 10.04.2006 - 4 BV 64/04   

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https://dejure.org/2006,38131
ArbG Bochum, 10.04.2006 - 4 BV 64/04 (https://dejure.org/2006,38131)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 10.04.2006 - 4 BV 64/04 (https://dejure.org/2006,38131)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 10. April 2006 - 4 BV 64/04 (https://dejure.org/2006,38131)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus ArbG Bochum, 10.04.2006 - 4 BV 64/04
    Zu Recht führt das Bundesarbeitsgericht in der im Verfahren erörterten Entscheidung vom 29.04.1969 (1 ABR 19/68) aus:.
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Rechtsprechung
   ArbG Bielefeld, 11.11.2005 - 4 BV 64/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34174
ArbG Bielefeld, 11.11.2005 - 4 BV 64/04 (https://dejure.org/2005,34174)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 11.11.2005 - 4 BV 64/04 (https://dejure.org/2005,34174)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 11. November 2005 - 4 BV 64/04 (https://dejure.org/2005,34174)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der

    Mit Schreiben vom 14.06.2004 (Bl. 11 d.A. 4 BV 64/04 Arbeitsgericht Bielefeld) wandte sich der Gesamtbetriebsrat an die Geschäftsleitung der Arbeitgeberinnen und teilte u.a. folgendes mit:.

    Mit Schreiben vom 26.07.2004 (Bl. 36 d.A. 4 BV 64/04 Arbeitsgericht Bielefeld) bzw. vom 23.08.2004 (Bl. 40 d.A.) stimmte der Betriebsrat der Einstellung der Mitarbeiterinnen A2xxx und O2xxx jeweils zu, widersprach aber - wie mit Schreiben vom 01.06.2004 (Bl. 39 d.A.) - der jeweiligen Eingruppierung.

    Da die Arbeitgeberinnen auch auf die Widersprüche vom 26.07.2004 und 23.08.2004 wiederum nichts unternahmen, leitete der Betriebsrat am 14.08.2004 ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht Bielefeld ein, in dem den Arbeitgeberinnen aufgegeben werden sollte, die Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung der betroffenen Mitarbeiter einzuholen und bei Verweigerung der Zustimmung ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen - 4 BV 64/04 Arbeitsgericht Bielefeld -.

    Im Laufe dieses Einleitungserzwingungsverfahrens 4 BV 64/04 Arbeitsgericht Bielefeld leiteten die Arbeitgeberinnen daraufhin mit dem am 26.04.2005 beim Arbeitsgericht eingegangenen Antrag das vorliegende Beschlussverfahren ein, mit dem die Ersetzung der Zustimmung zur fehlenden Eingruppierung der Mitarbeiter B5xxxxx, E2xxxxxxx, A2xxx und O2xxx geltend gemacht wurde.

    Nach Einleitung des vorliegenden Beschlussverfahrens wurde das Beschlussverfahren 4 BV 64/04 Arbeitsgericht Bielefeld für erledigt erklärt und eingestellt.

    Die Beschwerdekammer hat die Akten des Beschlussverfahrens 4 BV 64/04 Arbeitsgericht Bielefeld informationshalber beigezogen.

    Zwar haben die Arbeitgeberinnen - nach Einleitung des Beschlussverfahrens 4 BV 64/04 - mit dem an den Gesamtbetriebsrat gerichteten Schreiben vom 05.11.2004 darauf hingewiesen, dass die tarifvertragliche Vergütungsstruktur unverändert praktiziert würde und auch Servicekräfte ab zwei Berufsjahre einen erhöhten Stundenlohn von 7, 00 EUR erhielten, dieses Schreiben entspricht aber nicht der Ankündigung der Arbeitgeberinnen gemäß Schreiben vom 04.02.2004 und auch nicht den Schreiben vom 24.05.2004, 19.07.2004 und 16.08.2004, mit denen die Zustimmungsverfahren beim Betriebsrat in den vorliegenden Fällen eingeleitet wurden.

  • LAG Hamm, 23.01.2006 - 13 TaBV 196/05

    Geringer Streitwert im Zwangsgeldverfahren zur Erzwingung einer Beteiligung des

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberinnen zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 11.11.2005 - 4 BV 64/04 abgeändert.
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