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ArbG Oberhausen, 04.07.2002 - 4 BV 8/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 04.07.2002 - 4 BV 8/02
- LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - 5 (10) TaBV 46/02
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - 5 (10) TaBV 46/02
Sachmittel des Betriebsrats, Erforderlichkeit der Benutzung eines PC´s
1) Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 04.07.2002 - 4 BV 8/02 - wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 04.07.2002 hat die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Oberhausen - 4 BV 8/02 - die Arbeitgeberin verpflichtet, dem Betriebsrat die geltend gemachten Sachmittel zur Verfügung zu stellen.
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit hinsichtlich des zunächst beantragten Faxgerätes, das von der Arbeitgeberin zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt worden ist, für erledigt erklärt hatten, beantragt die Arbeitgeberin, den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 04.07.2002 - 4 BV 8/02 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.