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ArbG Bamberg, 05.02.2013 - 4 BV 9/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 05.02.2013 - 4 BV 9/12
- LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13
- BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15
Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht
Auf die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 5. Februar 2013 - 4 BV 9/12 - teilweise abgeändert:."Da der Arbeitgeber die Rechtmäßigkeit des Beschlusses [vom 21. Juni 2012] in Frage stellt, beschließt der GBR vorsorglich, dass der damalige Beschluss den zwischenzeitlich erfolgten Bedingungseintritt umfasste und beschließt des Weiteren die Heilung etwaiger Beschlussmängel, insbesondere ist die Antragstellung im Verfahren 4 BV 9/12 von der Beschlussfassung umfasst.".
- LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13
Einigungsstelle - Anfechtung - Anfechtungsfrist - Betriebsrat - Beschlussfassung …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 05.02.2013, Az.: 4 BV 9/12, wird zurückgewiesen.Auf die Beschwerde vom 18.03.2013 hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 05.02.2013, Az: 4 BV 9/12 abgeändert.