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ArbG Bonn, 31.10.2012 - 4 BV 90/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Ein Phantom wird gejagt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
ALEB ist keine tariffähige Gewerkschaft
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
ALEB ist eine Phantomgewerkschaft und tarifunfähig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"ALEB" ist keine tariffähige Gewerkschaft
- verdi.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)
Gewerkschaften begrüßen Entscheidung zur Tarifunfähigkeit der "ALEB"
- arbrb.de (Kurzinformation)
"ALEB" ist keine tariffähige Gewerkschaft
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 31.10.2012 - 4 BV 90/12
- LAG Köln - 10 TaBV 92/12 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf …
Angesichts der strittigen Frage nach der aktuellen Tariffähigkeit einzelner Gewerkschaften (vgl zur CGZP BAG Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302; zu medsonet BAG Beschluss vom 11.6.2013 - 1 ABR 33/12 - BAGE 145, 205; zu BIGD ArbG Duisburg Beschluss vom 22.8.2012 - 4 BV 29/12 - juris; zu ALEB ArbG Bonn Beschluss vom 31.10.2012 - 4 BV 90/12 - juris) durfte die Klägerin das Risiko der Unwirksamkeit einzelner Tarifwerke nicht durch eine unklare mehrgliedrige Bezugnahme abwenden und auf die Arbeitnehmer verlagern.