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   OVG Hamburg, 19.08.2002 - 4 Bf 207/02   

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OVG Hamburg, 19.08.2002 - 4 Bf 207/02 (https://dejure.org/2002,19200)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.08.2002 - 4 Bf 207/02 (https://dejure.org/2002,19200)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. August 2002 - 4 Bf 207/02 (https://dejure.org/2002,19200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Formblatterklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Abs. 3 und 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; Beifügung des vollständigen Bewilligungsbescheids des Sozialamts; Berufung auf die ...

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 3; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; PKHVV § 2 Abs. 2; ; PKHVV § 2 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 17.06.1991 - Bs IV 205/91

    Lebensunterhalt; Prozeßkostenhilfe; Ordnungsgemäße Ausfüllung eines Formblattes

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.08.2002 - 4 Bf 207/02
    Mit der Einführung dieser Anordnungsbefugnis für das Gericht durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung von 1994 hat der Verordnungsgeber ersichtlich auf die früher in der Rechtsprechung u.a. auch dieses Gerichts (vgl. Beschl. v. 17.6.1991, FamRZ 1992 S. 78, 79 m.w.N.) vertretene Rechtsauffassung reagiert, nach der der Hinweis in dem durch § 1 der früheren Vordruck-Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl. I S. 2163) eingeführten damaligen Vordruck, dass Personen, die vom Sozialamt laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, die Abschnitte B bis E jenes Vordrucks nicht auszufüllen brauchen, einer Ermächtigungsgrundlage entbehrte und Sozialhilfeempfänger nicht rechtswirksam von der Pflicht befreie, auch diese Abschnitte vollständig auszufüllen.

    Darüberhinaus verschafft der Bescheid des Sozialamts über die Bewilligung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt dem Gericht auch nicht die für seine Entscheidung notwendige Tatsachengrundlage, weil sich ihm die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht vollständig entnehmen lassen (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.6.1991 a.a.O.).

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.08.2002 - 4 Bf 207/02
    Durch die Benutzung des Vordrucks soll erreicht werden, dass die Erklärung der Partei in der darin geforderten Weise übersichtlich aufgegliedert und substantiiert wird (BGH, Beschl. v. 16.3.1983, FamRZ 1983 S. 579).
  • BSG, 30.04.1982 - 7 BH 10/82

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Ablauf der Rechtsmittelfrist; Vordruck für

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.08.2002 - 4 Bf 207/02
    Seine Verwendung soll im Regelfall dazu führen, dass das Gericht sich allein auf Grund der Angaben in der Erklärung und der dazu vorgelegten Belege eine ausreichende Gewissheit über die persönlichen und insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei verschaffen kann (BSG, Beschl. v. 30.4.1982, MDR 1982 S. 878).
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