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   OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08   

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OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08 (https://dejure.org/2010,726)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2010 - 4 Bf 22/08 (https://dejure.org/2010,726)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 (https://dejure.org/2010,726)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    § 10 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG

  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 3 Nr 3 BetrAVG, Art 3 Abs 1 GG
    Rechtmäßigkeit des Durchführungsweges, der Ansprüche nur gegen den Arbeitgeber gewährt, im Rahmen des Systems der Insolvenzsicherung betrieblicher Versorgungszusagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    System der Insolvenzsicherung betrieblicher Versorgungszusagen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG); Ausschließlicher Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber i.R.e. Versorgungszusage an den Begünstigten nach BetrAVG; Umschreibung der Rückdeckungsversicherung als die ...

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

  • Betriebs-Berater

    Insovenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum System der Insolvenzsicherung betrieblicher Vorsorgezusagen nach dem Betriebsrentengesetz

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    System der Insolvenzsicherung betrieblicher Versorgungszusagen nach dem Betriebsrentengesetz ( BetrAVG ); Ausschließlicher Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber i.R.e. Versorgungszusage an den Begünstigten nach BetrAVG; Umschreibung der Rückdeckungsversicherung als die ...

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe der Beiträge an den PSV bei Versorgungszusagen durch eine rückgedeckte Unterstützungskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzsicherung von Betriebsrenten und die Unterstützungskasse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1509
  • DVBl 2010, 463
  • BB 2010, 888
  • DB 2010, 908
  • DÖV 2010, 452
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (36)

  • VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118

    BayVGH bestätigt Beitragspflicht des Arbeitgebers zur Insolvenzsicherung bei

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08
    Zudem knüpft sie an eine freiwillig übernommene Leistung an und beruht auf sachgerechten, vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.1.2008, NVwZ-RR 2008, 480, 483, Rn. 33; Urt. v. 23.5.1995, a.a.O.; VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 33 f.).

    Dem Gesetzgeber kommt dabei im sozial- und gesellschaftspolitischen Raum, dem auch die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen ist, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerwG, Urt. v. 10.12.1981, BVerwGE 64, 248, 260; VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 35).

    Dabei hat er einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.6.2009, NJW 2009, 2033, 2044, Rn. 229; Beschl. v. 28.2.2008, DVBl 2008, 645, 647, Rn. 30), der vorliegend mit der Einführung des Solidarprinzips bei der Beitragsbemessung eingehalten wurde (so auch VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 45).

    Eine etwaige Benachteiligung der Pensionsfondszusagen gegenüber den Pensionskassenzusagen durch ihre Ungleichbehandlung bei der Erhebung des Insolvenzsicherungsbeitrags (vgl. dazu: VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 41; Ahrend/Förster/Rühmann, a.a.O., § 10 Rn. 10; Höfer, a.a.O., Rn. 4882) ist für den hier allein maßgeblichen Vergleich dieses Beitrags mit demjenigen für eine Unterstützungskassenzusage allerdings ohne Bedeutung.

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08
    a) Die der Klägerin auferlegte Beitragsbelastung ist nicht unverhältnismäßig (vgl. allgemein: BVerwG, Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98, 280, 292) und greift nicht in den Schutzbereich eines Freiheitsgrundrechts ein.

    Sie berührt nicht den Schutzbereich der Eigentumsgewährleistung, weil das Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten schützt, solange sie keine erdrosselnde Wirkung haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.2.2009, 1 BvR 2553/08, juris - Rn. 18; Urt. v. 8.4.1997, BVerfGE 95, 267, 300; Beschl. v. 25.2.1960, BVerfGE 10, 354, 371; BVerwG, Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98, 280, 291).

    Zudem knüpft sie an eine freiwillig übernommene Leistung an und beruht auf sachgerechten, vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.1.2008, NVwZ-RR 2008, 480, 483, Rn. 33; Urt. v. 23.5.1995, a.a.O.; VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 33 f.).

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 C 19.07

    Betriebliche Altersversorgung; unmittelbare Versorgungszusage; Pensionsfonds;

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08
    Zudem knüpft sie an eine freiwillig übernommene Leistung an und beruht auf sachgerechten, vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.1.2008, NVwZ-RR 2008, 480, 483, Rn. 33; Urt. v. 23.5.1995, a.a.O.; VGH München, Urt. v. 20.7.2009, 5 BV 08.118, juris - Rn. 33 f.).

    Aber auch die Entstehungsgeschichte jener Bestimmung (vgl. schon: BVerwG, Urt. v. 23.1.2008, NVwZ-RR 2008, 480, 482, Rn. 29) zeigt, dass eine für einen derartigen Systemwechsel sprechende Bewertung der einzelnen Durchführungswege nach dem mit ihnen typischerweise verbundenen Risiko einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht stattgefunden hat.

  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 40.09

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber;

    Eine solche unzutreffende Verkürzung der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung verschiedener Durchführungswege ergibt sich weder aus den berufungsgerichtlichen Ausführungen zur Beitragsfreiheit der Durchführungswege, die einen Anspruch gegen einen externen Dritten begründen, noch aus der zustimmenden Bezugnahme auf eine Entscheidung, die auf das Bestehen eines Anspruchs gegen einen externen Dritten abstellt (OVG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 - ZIP 2010, 1509 ).
  • VG Hamburg, 21.01.2011 - 4 K 881/10

    Beitragspflicht des Arbeitsgebers zur Insolvenzsicherung nach § 10 Abs 1 BetrAVG

    Als Berufsausübungsregelung wäre sie verfassungsrechtlich unbedenklich, weil sie auf sachgerechten, vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruht und keine unzumutbare Belastung bedeutet (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.2010, 8 C 40/09, juris; Urt. v. 23.1.2008, 6 C 19/07, NVwZ-RR 2008, 480; OVG Hamburg, Urt. v. 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris).

    Deshalb ist nicht zu prüfen, ob er die jeweils zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.2010, 8 C 40/09 bzw. 8 C 23/09, juris; Urt. v. 23.1.2008, NVwZ-RR 2008, 480; OVG Hamburg, Urt. v. 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris).

    Die Ungleichbehandlung der Direktversicherung mit den Versorgungszusagen eines Pensionsfonds findet ihre Rechtfertigung in der ungleichen Ausrichtung der gesicherten Ansprüche (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris).

    Ein derartiger Systemwechsel lässt sich nicht feststellen und ist auch der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht zu entnehmen (BVerwG, Urt. v. 25.8.2010, 8 C 40/09 bzw. 8 C 23/09, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris m. w. N.).

  • VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11

    Beitrag für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge

    Dabei kommt dem Gesetzgeber im sozial- und gesellschaftspolitischen Raum, dem auch die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen ist, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 25. August 2010 - 8 C 40.09 - juris, Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 3 C 1.81 - juris, Rn. 44; BayVGH, Urteil vom 20. Juli 2009, 5 BV 08.118 - juris, Rn. 35; HambOVG, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 - juris, Rn. 30).

    Denn der Durchführungsweg der Pensionsfonds weist zwar gewisse strukturelle Unterschiede gegenüber den übrigen Durchführungswegen auf, insbesondere, da im Falle einer Pensionsfondszusage der Anspruch des Begünstigten gegen den Versorgungsträger selbst und nicht gegen den Arbeitgeber gesichert wird (vgl. HambOVG, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 - juris, Rn. 50 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2012 - 7 A 11241/11

    Betriebliche Altersversorgung; Finanzierungssystem zur Insolvenzsicherung;

    Denn der Durchführungsweg der Pensionsfonds weist zwar gewisse strukturelle Unterschiede gegenüber den übrigen Durchführungswegen auf, insbesondere, da im Falle einer Pensionsfondszusage der Anspruch des Begünstigten gegen den Versorgungsträger selbst und nicht gegen den Arbeitgeber gesichert wird (vgl. HambOVG, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 Bf 22/08 -juris, Rn. 50 ff.).
  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 5 BV 09.1340

    Beitragspflicht nach dem BetrAVG; Einmalbeitrag; unverfallbare Anwartschaften aus

    Dies ist bei der Unterstützungskasse ebenso wie bei der unmittelbaren Versorgungszusage nicht der Fall, unabhängig davon, ob hierfür eine Rückdeckung besteht oder nicht (so auch OVG Hamburg vom 14.1.2010 - 4 Bf 22/08 - in juris).
  • VG Hamburg, 06.07.2011 - 10 K 527/10

    Heranziehung zu Insolvenzsicherungsbeiträgen

    Angesichts des weiten Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgebers im sozialpolitischen Raum, zu dem auch die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung gehört (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14.1.2010, 4 Bf 22/08, juris), zusteht, ist es von Verfassung wegen nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber sich bislang nicht dazu entschlossen hat, auch diese Gestaltungsalternative mit einem niedrigeren Beitragssatz zu berücksichtigen.
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