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   OVG Hamburg, 18.07.2001 - 4 Bf 301/99   

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https://dejure.org/2001,12519
OVG Hamburg, 18.07.2001 - 4 Bf 301/99 (https://dejure.org/2001,12519)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2001 - 4 Bf 301/99 (https://dejure.org/2001,12519)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 4 Bf 301/99 (https://dejure.org/2001,12519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung i.S.v. § 89e Abs. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) durch Einzug einer Frau in ein Frauenhaus; Erstattungsanspruch wegen der Unterbringung in einem Übergangswohnheim für Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 665 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02

    Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise

    Verlässt eine Frau ihren bisherigen Wohnort und wird sie am Zuzugsort in einem Frauenhaus aufgenommen, so begründet sie damit regelmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dieser Einrichtung (OVG Hamburg, 18.07.2001 - 4 Bf 301/99 -, FEVS 53, 213 = ZfSH/SGB 2001, 562).
  • OVG Bremen, 01.06.2005 - 2 A 225/04

    Kostenerstattung; Schutz der Einrichtungsorte; sonstige Wohnform; Erziehung;

    Infrage steht vielmehr die hypothetische Bestimmung des ohne die Anwendung des § 86 Abs. 6 SGB VIII nach § 86 Abs. 1 bis 5 SGB zuständigen örtlichen (und damit erstattungspflichtigen) Trägers, die sich hier nicht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Pflegeperson, sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils richtet (Hauk/Stähr, SGB VIII K § 89 e Rnd 4; OVG Hamburg, B.v.18.07.2001 - 4 Bf 301/99, FEVS 53, 213 ff).
  • VG Minden, 13.05.2016 - 6 K 2239/15

    Pflicht zur Kostentragung für die Unterbringung einer Hilfeempfängerin in einer

    vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 18.7.2001 - 4 Bf 301/99 -, JAmt 2001, 487 = NDV-RD 2001, 91; BayVGH, Urteile vom 19.7.2006 - 12 BV 04.1238 - und vom 14.9.2006 - 12 BV 05.1241 -, jew. juris; VG Arnsberg, Urteil vom 14.12.2010 - 11 K 3365/09 -, EuG 65, 278 = www.nrwe.de = juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 12 A 183/00

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Heimunterbringung eines Kindes;

    Die gegenteilige Auffassung, die lediglich darauf abstellt, dass das Kind oder der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der anderen Familie nicht durch einen üblichen Umzug, sondern auf andere Weise begründet hat, vgl. Wiesner, in: Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, a.a.O., Rn. 7; Hamb. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 4 Bf 301/99 -, FEVS 53, 213; DIV-Gutachten vom 11. September 1997, ZfJ 1997, 403; W. Schellhorn in Schellhorn, SGB VIII, KJHG, § 89e Rn. 5; wohl auch Fieseler/Schleicher, Kinder- und Jugendhilferecht, a.a.O., § 89e SGB VIII Rn. 8; Jans/Happe/Saurbier, Jugendhilferecht, a.a.O., ErL.
  • OVG Hamburg, 12.04.2023 - 4 Bf 139/22

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit des

    Die Voraussetzungen des § 89e Abs. 1 SGB VIII sind vorliegend insoweit erfüllt, als die Kindesmutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt im März 2010 von Hamburg aus in eine Einrichtung, nämlich ein Seniorenpflegeheim verlegte, das der Pflege im Sinne des § 89e Abs. 1 SGB VIII dient (zu dem weiten Begriff der Einrichtung i.S.d. § 89e Abs. 1 SGB VIII vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 18.7.2001, 4 Bf 301/99, JAmt 2001, 487, juris Rn. 3; Schweigler in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, BeckOGK, Stand 1.12.2022, § 89e SGB VIII, Rn. 9).
  • VG Arnsberg, 14.12.2010 - 11 K 3365/09

    Frauenhäuser als durch § 89e SGB VIII geschützte Wohnformen

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 4 Bf 301/99 -, in: FEVS 53, S. 213; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 14.09.2006 - 12 BV 05.1241 -, JURIS.
  • VGH Bayern, 06.10.2009 - 12 ZB 08.1452

    Jugendhilfe; Kostenerstattung; Schutz der Einrichtungsorte; Umzug am

    Weiter ist unstreitig, dass die Mutter mit dem Umzug ins Frauenhaus im Zuständigkeitsbereich der Beklagten am 18. April 2004 dort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat, weil sie ihren Lebensmittelpunkt dorthin verlegen wollte (vgl. dazu OVG Hamburg vom 18.7.2001 FEVS 53, 213).
  • VG Kassel, 05.03.2003 - 7 E 3330/00
    Es ist insbesondere nicht so, dass bereits jede Wohnsitznahme in einem Frauenhaus einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen würde (so aber OVG Hamburg, Beschl. v. 18.07.2001, - 4 Bf 301/99 -, FEVS 53, 213 f zu § 89 e SGB VIII), ebenso wenig ist es zutreffend, dass generell Frauenhäuser nur vorläufig Hilfe gewähren und demzufolge dort niemals ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden könnte.
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