Rechtsprechung
OVG Hamburg, 22.06.2000 - 4 Bs 133/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Hamburg, 03.12.2012 - 4 Bs 200/12
Ausbildungsförderung - Grenze für die Erwerbstätigkeit und …
Denn einstweilige Anordnungen dienen der Behebung aktueller, d.h. gegenwärtig noch bestehender Notlagen und können nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts grundsätzlich nur für die Gegenwart und Zukunft, nicht aber für im Zeitpunkt der Entscheidung bereits zurückliegende Zeiträume getroffen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 4.4. 1990, NVwZ 1990, 975 m.w.N.; Beschl. vom 22.6.2000, 4 Bs 133/00 m.w.N.; Beschl. vom 29.4.2003, 4 Bs 153/03 und Beschl. vom 1.9.2004, 4 Bs 311/04). - OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06
Ausbildungsförderung für ein Masterstudium
Denn einstweilige Anordnungen dienen der Behebung aktueller, d.h. gegenwärtig noch bestehender Notlagen und können nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts grundsätzlich nur für die Gegenwart und Zukunft, nicht aber für im Zeitpunkt der Entscheidung bereits zurückliegende Zeiträume getroffen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 4.4. 1990, NVwZ 1990, 975 m.w.N.; Beschluss vom 22.6.2000, 4 Bs 133/00 m.w.N.; Beschluss vom 29.4.2003, 4 Bs 153/03 und Beschluss vom 1.9.2004, 4 Bs 311/04). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 12 B 1215/14
Ermittlung der nach dem Jugendhilferecht für einen Hilfesuchenden geeigneten und …
2000 - 4 Bs 133/00 - , juris, m. w. N. - VG Hamburg, 30.08.2011 - 2 E 1781/11
Wohnung bei den Eltern
Denn einstweilige Anordnungen dienen der Behebung aktueller, d.h. gegenwärtig noch bestehender Notlagen und können grundsätzlich nur für die Gegenwart und Zukunft, nicht aber für im Zeitpunkt der Entscheidung bereits zurückliegende Zeiträume getroffen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.1990, NVwZ 1990, 975 m.w.N.; Beschl. v. 22.6.2000, 4 Bs 133/00 m.w.N.; Beschl. v. 29.4.2003, 4 Bs 153/03 und Beschl. v. 1.9.2004, 4 Bs 311/04).