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OVG Hamburg, 06.07.2017 - 4 Bs 156/17 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Beschwerde der Anmelder zurückgewiesen: Demonstrationen in der Hamburger Innenstadt bleiben während des G20-Treffens einstweilen verboten
Wird zitiert von ...
- VG Hamburg, 10.12.2020 - 2 E 5074/20
Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen einer …
Sofern dies nicht möglich sein sollte, haben die Fachgerichte jedenfalls eine sorgfältige Folgenabwägung vorzunehmen und diese hinreichend substantiiert zu begründen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2017, 4 Bs 156/17, n.v. mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, NVwZ 2013, 570, juris Rn. 18, m.w.N.).Wird durch eine solche Bestimmung der spezifische Charakter der Versammlung so verändert, dass die Verwirklichung des besonderen kommunikativen Anliegens wesentlich erschwert wird, kommt die Bestimmung einem Verbot nahe (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2017, 4 Bs 156/17, n.v. mit Verweis auf BVerfG…, Beschl. vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07, BVerfGK 11, 298, juris Rn. 20).