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   OVG Hamburg, 01.07.2002 - 4 Bs 190/02   

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https://dejure.org/2002,8755
OVG Hamburg, 01.07.2002 - 4 Bs 190/02 (https://dejure.org/2002,8755)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2002 - 4 Bs 190/02 (https://dejure.org/2002,8755)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 4 Bs 190/02 (https://dejure.org/2002,8755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsaufnahme einer Mutter mit nichtehelichem Kleinkind; Stellung des nichtsorgeverpflichteten Vaters

  • Judicialis

    BSHG § 18 Abs. 3 Satz 1; ; BSHG § 18 Abs. 3 Satz 2; ; BSHG § 18 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3723
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 07.05.2001 - 4 Bs 104/01

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungskürzung, Duldung, Passlosigkeit,

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2002 - 4 Bs 190/02
    In ständiger Rechtsprechung spricht das Beschwerdegericht (vgl. z.B. Beschl. v. 30.4.1996, HmbJVBl. 1996 S. 67 ff.; v. 13.5.1996 - Bs IV 46 u.47/96 - ; v. 7.5.2001 - 4 Bs 104/01 - ; v. 3.5.2002 - 4 Bs 12/02) eine Verpflichtung der Antragsgegnerin für die Vergangenheit für die Regelsatzhilfe nicht und im Hinblick auf zukünftige Zeiträume nur für einen Monat aus.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2002 - 4 Bs 190/02
    Diese zeitliche Begrenzung ist unter materiell-rechtlichen Gesichtspunkten - Sozialhilfe ist keine rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung, sondern Hilfe in einer konkreten Notlage, die sich prinzipiell täglich ändern kann und daher gleichsam täglich erneut regelungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, S. 81) - und nach prozessualen Kriterien - für die Vergangenheit sowie für weiter in der Zukunft liegende Zeiträume lässt sich die Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung regelmäßig nicht feststellen - geboten (Beschl. v. 30.4.1996, a.a.O.).
  • LSG Hessen, 29.09.2006 - L 9 AS 179/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    (Abgrenzung zu OVG Hamburg 1.7.2002 - 4 Bs 190/02) Hinweis auf BSG 25.4.1991 (11 RAr 9/90 zur Verfügbarkeit nach § 103 AFG - Fassung 22.12.1981 -).

    Dem widerspricht auch nicht die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2002 (4 Bs 190/02), da es dort um die fragliche [freiwillige] Betreuungsleistung durch den nichtehelichen Vater der Kinder ging, der gemäß §§ 1627, 1631 Abs. 1 BGB nicht sorgeverpflichtet war.

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