Rechtsprechung
OVG Hamburg, 22.11.2006 - 4 Bs 244/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,28133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- hamburg.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
OVG untersagt vorläufig das Filmen einer Privatwohnung im 2. Stock im Rahmen der Videoüberwachung der Reeperbahn
- beck.de (Kurzinformation)
Optische Wohnraumüberwachung
Verfahrensgang
- VG Hamburg - 4 E 1653/06
- OVG Hamburg, 22.11.2006 - 4 Bs 244/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 4 Bs 244/06
Der Annahme eines Eingriffs in das Wohnungsgrundrechts steht, wovon im Übrigen auch die Antragsgegnerin zutreffend ausgeht, nicht entgegen, dass sich die Videokamera nicht innerhalb, sondern außerhalb der Wohnung der Antragstellerin befindet (…Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 8. Aufl. 2006, Art. 13 Rdnr. 5; BVerfGE 109, 279, 309; dort zur akustischen Überwachung von Wohnungen mit technischen Mitteln zum Zwecke der repressiven Strafverfolgung gemäß Art. 13 Abs. 3 GG). - OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02
Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO; …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2006 - 4 Bs 244/06
Hierbei handelt es sich bei verständiger Würdigung (§ 88 VwGO) nicht um förmliche Hilfsanträge und damit um eine Antragserweiterung, die nach der Rechtsprechung des Senats in Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO nicht zulässig ist (Beschl. v. 2.10.2002 - 4 Bs 257/02 -), sondern, worauf die Antragstellerin mit der Beschwerde ausdrücklich hinweist, um eine in ihrem Hauptantrag bereits enthaltene "Minusleistung".
- OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07
Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen …
Auf die Beschwerde der Klägerin untersagte der erkennende Senat mit Beschluss vom 22. November 2006 (4 Bs 244/06) der Beklagten, die streitbefangene Videokamera "freizuschalten", soweit sie die Wohnung der Klägerin erfasse.