Rechtsprechung
OVG Hamburg, 17.01.2003 - 4 Bs 422/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herleitung eines Auskunftsanspruchs unmittelbar aus Vorschriften des Heimgesetzes; Auskunftspflicht des Heims für psychisch behinderte Menschen gegenüber Aufsichtsbehörde
- Judicialis
HeimG § 11 Abs. 2 Nr. 2; ; HeimG § 12 Abs. 1 Nr. 5; ; HeimG § 15 Abs. 1; ; HeimG § 15 Abs. 2; ; HeimG § 15 Abs. 5
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 30.10.2002 - 17 VG 3713/02
- OVG Hamburg, 17.01.2003 - 4 Bs 422/02
- OVG Hamburg, 14.08.2003 - 4 Bs 422/02
Rechtsprechung
OVG Hamburg, 14.08.2003 - 4 Bs 422/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 30.10.2002 - 17 VG 3713/02
- OVG Hamburg, 17.01.2003 - 4 Bs 422/02
- OVG Hamburg, 14.08.2003 - 4 Bs 422/02
Wird zitiert von ...
- VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07
Heimaufsichtliche Anordnung gegenüber Dienstpersonal zur Festlegung des …
dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2003 -4 Bs 422/02-, juris-Rdnr. 10, wonach eine effektive Heimaufsicht auch die Kenntnis über das Ausmaß der Personalfluktuation erfordert; VG Würzburg, Urteil vom 15.01.2008 -W 1 K 07.884-, juris-Rdnr. 37, wonach das Gesetz den Heimaufsichtsbehörden alle notwendigen Mittel an die Hand geben will, die sie brauchen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 -1 K 473/05-, juris-Rdnr. 30, wonach es Sinn und Zweck des Heimrechts ist, zu gewährleisten, dass zur Betreuung der Bewohner in einem Heim stets eine bestimmte Zahl fachlich geschulter und dementsprechend kompetenter Betreuer anwesend ist; VG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 -6 K 2815/04-, juris-Rdnr. 16, wonach die Heimaufsicht bei unzureichender Personalausstattung nicht so lange untätig bleiben muss, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist.