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   OVG Hamburg, 16.02.2005 - 4 Bs 488/04   

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https://dejure.org/2005,15172
OVG Hamburg, 16.02.2005 - 4 Bs 488/04 (https://dejure.org/2005,15172)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2005 - 4 Bs 488/04 (https://dejure.org/2005,15172)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 4 Bs 488/04 (https://dejure.org/2005,15172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Vollziehung der Abschiebungsandrohung; Rechtsnatur der Streitigkeit bei Geltendmachung entgegenstehender, nicht asylrechtlicher Gründe; Anspruchsgrundlage für den Erlass einer einstweilige Anordnung; Zumutbarkeit der Trennung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 80; AsylVfG § 71 Abs. 4; AsylVfG § 34 Abs. 1; AuslG § 50
    D (A), Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz, Beschwerdeausschluss, Duldung, Abschiebungsandrohung, Deutsche Kinder, Zumutbarkeit, Schutz von Ehe und Familie, Familiäre Lebensgemeinschaft, Eltern-Kind-Verhältnis, Familienangehörige

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2003 - 8 ME 189/03

    Abschiebungshindernis; Asyl; Asylbewerber; Asylverfahren;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2005 - 4 Bs 488/04
    Schließlich wird noch vertreten, dass nach der Art des Vollstreckungshindernisses zu differenzieren sei und dass eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz nicht vorliege, wenn ein Ausländer nach erfolglosem Asylverfahren die Erteilung einer Duldung lediglich wegen eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses nach § 55 Abs. 2 oder 3 AuslG begehre (OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.11.2003, AuAS 2004, 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 13 S 514/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren - abgelehnte Aussetzung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2005 - 4 Bs 488/04
    Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, es handele sich in Fällen dieser Art nicht um asylverfahrensrechtliche Streitigkeiten, weil nicht auf die Rechtsgrundlage für den Erlass der Abschiebungsandrohung abzustellen sei, sondern auf die Rechtsgrundlage für ihre Aussetzung, die als Duldung aber ausländerrechtlicher Natur sei (vgl. u.a. VGH Mannheim, Beschl. v. 6.12.1999, NVwZ 2000, 589, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2005 - 4 Bs 488/04
    Hieran hat der beschließende Senat auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1997 (BVerwG 1 C 6.97, InfAuslR 1998, 15) festgehalten (zuletzt: Beschl. v. 4.2.2004, 4 Bs 29/04, m.w.N.).
  • BVerfG, 30.11.2023 - 2 BvR 1478/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Rückgängigmachung einer

    Dementsprechend werden der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von anderen Oberverwaltungsgerichten Einwände entgegenbracht (vgl. etwa Thüringer OVG, Beschluss vom 14. November 1997 - 3 ZEO 1229/97 -, juris, Rn. 27; OVG NRW, Beschluss vom 21. September 1998 - 17 B 402/98 -, juris, Rn. 1 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2003 - 8 ME 189/03 -, juris, Rn. 4; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 4 Bs 488/04 -, juris, Rn. 4 f.; OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2006 - 18 B 1704/06 -, juris, Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 10 C 15.2105 -, juris, Rn. 17 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 12 S 2380/20 -, juris, Rn. 8 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2022 - 12 S 3027/21 -, juris, Rn. 9 f.), die die Zweifel an der fachrechtlichen Vertretbarkeit bestätigen.
  • OVG Hamburg, 26.04.2006 - 4 Bs 66/06

    (Zuständigkeit der Behörde des gewöhnlichen Aufenthalts bei Anspruch auf Duldung;

    Bei dem Rechtsstreit, der nach Abschluss eines Asylverfahrens um die Gestaltung des geduldeten Aufenthalts geführt wird, hier konkret um die räumliche Beschränkung der Duldung nach §§ 60a, 61 AufenthG, handelt es sich nicht um eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz im Sinne dieser Regelung (zur grundsätzlichen Problematik vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 25.9. 1997, InfAuslR 1998, 15; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2. 2005, 4 Bs 488/04).
  • VGH Hessen, 25.08.2006 - 8 TG 1617/06

    Asylbewerber; länderübergreifender Wohnsitzwechsel; Umverteilung;

    Es ist zwar fraglich, ob die auch vom Berichterstatter des Senats mit Beschluss vom 22. August 2005 - 8 UZ 2295/04.A - geteilte Auffassung aller ausländer- und asylrechtlichen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Rechtsstreitigkeiten über die Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zum Vollzug von asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohungen unabhängig von der Kompetenzzuweisung oder einer materiell-rechtlichen Grundlage im Asyl- oder Ausländerrecht als "Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz" einheitlich den verfahrensrechtlichen Sondervorschriften des Asylverfahrensgesetzes und damit dem Beschwerdeausschluss des § 80 AsylVfG unterliegen, in Ansehung der gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - 1 C 6/97 - NVwZ 1998 S. 299 ff. = juris) und im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung uneingeschränkt aufrechterhalten bleiben kann (vgl. etwa zur Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung unter diesem Gesichtspunkt: OVG Saarl., Beschluss vom 26. November 1998 - 1 V 25/98, 1 W 15/98 -juris Rdnr. 12; Hamb. OVG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 4 Bs 488/04 - juris Rdnr. 5); ganz abgesehen von der Frage, ob es vorliegend überhaupt um die Vollstreckung der asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohungen gegen die Antragsteller/innen zu 1. und 3. bis 5. im Sinne der obigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs geht.
  • OVG Hamburg, 19.10.2005 - 4 Bs 215/05

    Verfahrensrecht, Asylantrag, Asylgesuch, Ausländerbehörde, räumliche

    Bei dem Rechtsstreit, der nach Abschluss eines Asylverfahrens um die Gestaltung des geduldeten Aufenthalts geführt wird, hier konkret um die räumliche Beschränkung der Duldung nach §§ 60a, 61 AufenthG und der hierüber ausgestellten Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 AufenthG, handelt es sich nicht um eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz im Sinne dieser Regelung (zur grundsätzlichen Problematik vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 25.9. 1997, InfAuslR 1998, 15; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2. 2005, 4 Bs 488/04).
  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 17 K 4885/13

    Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf zwei Jahre

    Doch wenden sich die Kläger gegen eine hiervon zu trennende Maßnahme der Beklagten, die allein auf einer ausländerrechtlichen Vorschrift beruht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.2.05 - 4 Bs 488/04 - iuris).
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