Weitere Entscheidung unten: OVG Hamburg, 15.08.2003

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   OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02   

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OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02 (https://dejure.org/2002,10565)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2002 - 4 Bs 74/02 (https://dejure.org/2002,10565)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - 4 Bs 74/02 (https://dejure.org/2002,10565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Kindes auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltsbefugnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 2 Satz 1 Ausländergesetz (AuslG) ; Geburt im Inland; Mutter als weiblicher Elternteil mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung ; Schlechterstellung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 21 Abs. 1 S. 1; AuslG § 31 Abs. 2 S. 1
    D (A), Ausländer, Kind, in Deutschland geborene Kinder, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Eltern, Aufenthaltsstatus

  • Judicialis

    ArbG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; ArbG § 31 Abs. 2 Satz 1

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02
    Differenzierende Regelungen sind nur insoweit zulässig, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.1.1992, BVerfGE 85 S. 191, 207).

    Vor diesem tatsächlichen und rechtlichen Hintergrund könnte die Regelung des § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG - wie die des § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG - geeignet sein, überkommene Rollenverteilungen zwischen Mutter und Vater in der Familie zu verfestigen, was gegen das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG verstoßen dürfte (BVerfG, Urt. v. 28.1.1992, a.a.O. S. 207).

  • OVG Hamburg, 25.01.2000 - 4 Bf 322/99

    D (A), Familienzusammenführung, Visumspflicht, Aufenthaltserlaubnis,

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02
    Diese Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses dürfte gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG verstoßen (ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.1999 - 3 Bf 644/99 - Beschl. v. 25.1.2000 - 4 Bf 322/99 - VGH Mannheim, Beschl. v. 29.1.2001, NVwZ-RR 2001 S. 605).

    Das Beschwerdegericht hat jedoch in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass an der - mit Ausnahme der Art der dort genannten Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 Nr. 1 AuslG) - inhaltsgleichen Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, soweit auch nach dieser Norm dem im Bundesgebiet geborenen Kind eine Aufenthaltsgenehmigung (in der Form der Aufenthaltserlaubnis) (nur) erteilt wird, wenn die Mutter (als der weibliche Elternteil) eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, dagegen der Vater (als männlicher Elternteil) seinem Kind ein - seinem Status entsprechendes - Aufenthaltsrecht nicht vermitteln kann (vgl. Beschl. v. 13.10.1999 - 3 Bf 644/99 - ; v. 25.1.2000 - 4 Bf 322/99-); so auch die weit überwiegende Kommentarliteratur, vgl. etwa Huber, Ausländerrecht, § 21 Rdnr. 15; Hailbronner, Ausländerrecht, § 21 Rdnr. 2a; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 21 Rdnr. 15; Rittstieg, Das Ausländergesetz 90, InfAuslR 1990 S. 221).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02
    Diese Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses dürfte gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG verstoßen (ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.1999 - 3 Bf 644/99 - Beschl. v. 25.1.2000 - 4 Bf 322/99 - VGH Mannheim, Beschl. v. 29.1.2001, NVwZ-RR 2001 S. 605).

    Es spricht viel dafür, dass die Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses in § 21 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 GG verstößt, wonach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (so ausdrücklich auch VGH Mannheim, Beschl. v. 29.1.2001, NVwZ-RR 2001 S. 605 f.; ebenso VG München, Urt. v. 20.3.2001, InfAuslR 2001 S. 436, dort zu § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02
    Dies ist (nur) dann der Fall, wenn objektive biologische Unterschiede das zu ordnende Lebensverhältnis so entscheidend prägen, dass etwa vergleichbare Elemente daneben völlig zurücktreten (BVerfG, Beschl. v. 13.11.1979, BVerfGE 52 S. 369, 374 und Urt. v. 8.1.1985, BVerfGE 68 S. 384, 390).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02
    Dies ist (nur) dann der Fall, wenn objektive biologische Unterschiede das zu ordnende Lebensverhältnis so entscheidend prägen, dass etwa vergleichbare Elemente daneben völlig zurücktreten (BVerfG, Beschl. v. 13.11.1979, BVerfGE 52 S. 369, 374 und Urt. v. 8.1.1985, BVerfGE 68 S. 384, 390).
  • OVG Hamburg, 07.05.2004 - 1 Bs 1/04

    Nur Aufenthaltsbefugnis der Mutter, nicht auch des Vaters zur Zeit der Geburt

    2.) Auch wenn der Vater eines im Bundesgebiet geborenen Kindes zur Zeit der Geburt eine Aufenthaltsbefugnis besessen hat, hat das Kind allein deshalb keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis aus § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG i.V.m. Art. 3 Abs. 3 GG (entgegen OVG Hamburg, Beschl. v. 6.5.2002, AuAS 2002, 218) oder mit Art. 6 GG (wie BVerwG, Urt. v. 29.3.1996, InfAuslR 1997, 24).

    Die zur Begründung der Verfassungswidrigkeit des § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG angeführten Entscheidungen des OVG Hamburg vom 6. Mai 2002 (AuAS 2002, S. 218) des Hessischen VGH (Beschl. v. 24.6.2002, EZAR 024 Nr. 11) und des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 29.11.2002, NVwZ-RR 2002, S. 605) überzeugen den Senat nicht.

  • OVG Hamburg, 07.05.2004 - 13 VG 4970/03
    Auch wenn der Vater eines im Bundesgebiet geborenen Kindes zur Zeit der Geburt eine Aufenthaltsbefugnis besessen hat, hat das Kind allein deshalb keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis aus § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG i.V.m. Art. 3 Abs. 3 GG (entgegen OVG Hamburg, Beschl. v. 6.5.2002, AuAS 2002, 218) oder mit Art. 6 GG (wie BVerwG, Urt. v. 29.3.1996, InfAuslR 1997, 24 [BVerwG 29.03.1996 - 1 C 28/94] ).

    Die zur Begründung der Verfassungswidrigkeit des § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG angeführten Entscheidungen des OVG Hamburg vom 6. Mai 2002 (AuAS 2002, S. 218) des Hessischen VGH (Beschl. v. 24.6.2002, EZAR 024 Nr. 11) und des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 29.11.2002, NVwZ-RR 2002, S. 605) überzeugen den Senat nicht.

  • OVG Hamburg, 31.10.2002 - 1 Bs 135/02

    Vorliegen eines Abschiebungshindernisses, das der Ausländer nicht zu vertreten

    Aus dem von den Antragstellerinnen angeführten Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Mai 2002 (4 Bs 74/02) lässt sich ebenfalls nichts zu ihren Gunsten herleiten.
  • VG Stuttgart, 09.07.2003 - 16 K 200/03

    Aufenthaltserlaubnis für minderjähriges Kind zur Vermeidung einer besonderen

    Es spricht viel dafür, dass die Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 GG verstößt, wonach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (so ausdrücklich auch VGH Baden-Württ., Beschluss vom 29.01.2001, InfAuslR 2001, 330; VG München, Urteil vom 20.03.2001, InfAuslR 2001, 436, OVG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2002, InfAuslR 2003, 12, VGH Kassel, Beschluss vom 24.06.2002, ESVGH 52, 256 = NVwZ 2003, Beil. Nr. 1 1, 3 bis 4; ebenso die überwiegende Kommentarliteratur vgl. etwa Hailbronner, AuslR, § 21 RdNr. 2 a; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 21 RdNr. 15; Rittstieg, Das Ausländergesetz 90, InfAuslR 1990, 221).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2004 - 11 ME 70/04

    Asylberechtigter; Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung; Ehe, geschieden;

    Zum einen wird in Rechtsprechung und Schrifttum inzwischen überwiegend mit beachtenswerten Argumenten die Ansicht vertreten, dass an der Verfassungsmäßigkeit der - für die Antragsteller zu 2) und 3) zusätzlich in Betracht kommenden - Anspruchsgrundlage des § 21 Abs. 1 AuslG im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 GG erhebliche Bedenken bestehen (so Hess. VGH, Beschl. v. 24.6.2002, NVwZ - Beilage 2003, 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 6.5.2002, InfAuslR 2003, 12; VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 29.1.2001, InfAuslR 2001, 330; Hailbronner, aaO, § 21 RdNr. 2 a; Huber aaO, II RdNr. 253; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches AuslR, Bd. 1, 4. Aufl., § 21 RdNr. 15).
  • VG Potsdam, 09.05.2003 - 14 L 76/02

    Anspruch auf vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet; Rechtsgrundlage für

    Es spricht viel dafür, dass die Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG gegen Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Grundgesetz - GG - verstößt, wonach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 894/00 -, InfAuslR 2001, 330; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Mai 2002 - 4 Bs 74/02 -, InfAuslR 2003, 12; VGH Kassel, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 9 TG 1064/02 -, NVwZ 2003, Beilage Nr. 11, 3-4 und VG München, Urteil vom 20. März 2001 - M 21 K 00.5288 -, InfAuslR 2001, 436).
  • VG Hannover, 09.05.2003 - 12 B 259/03

    Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer mit einer

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind jedoch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 und 3 Satz 1 GG gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung sowie die vergleichbare Regelung in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG erhoben worden (OVG Hamburg, Beschl. v. 06.05.2002 - 4 Bs 74/02 - AuAS 2002, 218; VGH Kassel, Beschl. v. 24.06.2002 - 9 TG 1064/02 - EzAR 024 Nr. 11; VGH Mannheim, Urt. v. 29.01.2001 - 13 S 864/00 -DVBI 2001, 1003; vgl. auch VG München, Urt. v. 20.03.2001 - M 21 K 00.5288 - Inf AusIR 2001, 436).
  • VG Hamburg, 17.06.2003 - 22 VG 4324/00

    Aufenthaltserlaubnis für den Vater des im Bundesgebiet geborenen ausländischen

    Soweit sich dazu in der Rechtsprechung etwa wie folgt kritisch geäußert wurde (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.5.2002 ­ 4 Bs 74/02 ­ AuAS 2002 S. 218 ff. = InfAuslR 2003 S. 12ff.): ,,Das Beschwerdegericht hat jedoch in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass an der ... Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
  • VG Hamburg, 27.02.2003 - 16 VG 1274/02

    Kein Rechtsanspruch des Kindes aus dem Aufenthaltsstatus des Vaters

    Im Hinblick auf die Regelungen in Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG sind in der Rechtsprechung allerdings verfassungsrechtliche Bedenken dagegen erhoben worden, dass nach § 31 Abs. 2 Satz 1 AuslG ebenso wie nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG einem im Bundesgebiet geborenen Kind eine Aufenthaltsbefugnis bzw. Aufenthaltserlaubnis (nur) erteilt werden darf, wenn die Mutter als der weibliche Elternteil eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung besitzt, dagegen der Vater als der männliche Elternteil seinem Kind ein seinem Status entsprechendes Aufenthaltsrecht nicht vermitteln kann; diese Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses verletze das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 29.01.2001, InfAuslR 2001 S. 330; VG München, Urt. v. 20.03.2001, InfAuslR 2001 S. 436; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.05.2002, 4 Bs 74/02).
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OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2003 - 4 Bs 74/02 (https://dejure.org/2003,18450)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2003 - 4 Bs 74/02 (https://dejure.org/2003,18450)
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  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung unter verfassungsrechtlichen Bedenken; Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für ein Kind, dessen Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt; Vermittlung eines Aufenthaltsrechts für ein Kind durch den Vater; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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