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   OVG Hamburg, 05.05.2000 - 4 Bs 75/00   

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https://dejure.org/2000,22819
OVG Hamburg, 05.05.2000 - 4 Bs 75/00 (https://dejure.org/2000,22819)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2000 - 4 Bs 75/00 (https://dejure.org/2000,22819)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 (https://dejure.org/2000,22819)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Regelungen des Ausländergesetzes bei Einreise mit einem Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes wegen fehlender deutscher Staatsangehörigkeit; Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung als Spätaussiedler

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 1018/01

    Abschiebung trotz Besitz eines Aufnahmebescheides

    Der Besitz eines Aufnahmebescheids steht in solchen Fällen dem Erlass einer Abschiebungsandrohung nicht entgegen (so zutreffend auch OVG Hamburg, Beschluss v. 05.05.2000 - 4 Bs 75/00 - = EZAR 280 Nr. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10.02.1999 - 11 B 10148/99 - von diesem Verständnis ausgehend auch BVerfG, 2. Senat 3. Kammer, Beschluss v. 25.02.1992 - 2 BvR 182/92 - = InfAuslR 1992, 131-132).
  • OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04

    Androhung der Abschiebung zur Durchsetzung einer kraft Gesetzes bestehenden

    Gleiches gilt für die weiteren vom Antragsgegner angeführten Entscheidungen (OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 -, zit. n. JURIS sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2002 - 11 S 1018/01 -, AuAS 2002, 208 [209]).
  • VGH Hessen, 20.02.2001 - 12 TG 1564/99

    Verhältnis zwischen Aufnahmebescheid und Spätaussiedlerbescheinigung

    A. A.: OVG Hamburg, 05.05.2000 - 4 Bs 75/00 -, demn.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 8 N 124.03

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Feststellung der deutschen

    Steht (noch) nicht fest, ob der Betroffene Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, dann ist er Ausländer im Sinne des § 1 Abs. 2 AuslG (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 - OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 11 B 10148/99 - jeweils nachgewiesen in juris).
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