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   OVG Hamburg, 13.04.2012 - 4 Bs 78/12   

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https://dejure.org/2012,9103
OVG Hamburg, 13.04.2012 - 4 Bs 78/12 (https://dejure.org/2012,9103)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.04.2012 - 4 Bs 78/12 (https://dejure.org/2012,9103)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. April 2012 - 4 Bs 78/12 (https://dejure.org/2012,9103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum polizeirechtlichen Verbot, bei einem Hochrisikofußballspiel an den Gastverein Eintrittskarten abzugeben

  • Justiz Hamburg PDF
  • Justiz Hamburg

    Zum polizeirechtlichen Verbot, bei einem Hochrisikofußballspiel an den Gastverein Eintrittskarten abzugeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Fußballvereins als Nichtstörer i.S.v. § 10 Abs. 1 SOG,HH bei bevorstehenden gewalttätigen Ausschreitungen der Anhänger beider Vereine; Eignung eines gastgebenden Fußballvereins zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche ...

  • Justiz Hamburg PDF

    FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock: Weiterhin keine Eintrittskarten für Rostocker Fans:

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 3 Abs. 1 SOG; § 4 Abs. 1SOG; § 10 Abs. 1 SOG
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Fußballvereins als Nichtstörer i.S.v. § 10 Abs. 1 SOG,HH bei bevorstehenden gewalttätigen Ausschreitungen der Anhänger beider Vereine; Eignung eines gastgebenden Fußballvereins zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock: Weiterhin keine Eintrittskarten für Rostocker Fans

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock: Weiterhin keine Eintrittskarten für Rostocker Fans

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Randale ohne Ende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eintrittskarten für Rostocker Fans in St. Pauli

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Spiel St. Pauli gegen Hansa Rostock - Weiterhin keine Eintrittskarten für Rostocker Fans

  • juraexamen.info (Zusammenfassung)

    Zurückweisung der Beschwerde des FC St. Pauli bzgl. des Verbots des Verkaufs von Eintrittskarten an Fans des FC Hansa Rostock

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock: Weiterhin keine Eintrittskarten für Rostocker Fans - OVG Hamburg weist Beschwerde des FC St. Pauli zurück

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Polizeiliches Verbot der Abgabe von Eintrittskarten für ein Fußballspiel an Gastverein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1975
  • DVBl 2012, 784
  • SpuRt 2012, 167
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.04.2012 - 4 Bs 78/12
    Diesem rechtlichen Ansatz - bei der Inanspruchnahme des Nichtstörers könne auf das Erfordernis der unmittelbar bevorstehenden bzw. gegenwärtigen Gefahr (zur inhaltlichen Gleichrangigkeit dieser Begriffe vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1974, BVerwGE 45, 51, juris Rn. 32) im Ergebnis jedenfalls in den Fällen verzichtet werden, in denen in einem genau bestimmbaren bzw. bereits bestimmten, gleichwohl noch in ferner Zukunft liegenden Zeitpunkt (hier: etwa acht Wochen zwischen Bekanntgabe des Kartenabgabeverbots und dem Spiel) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird - ist der Antragsteller mit seiner Beschwerde mit ausführlicher Begründung entgegen getreten.
  • VG Hamburg, 02.04.2012 - 15 E 756/12

    Zur Rechtmäßigkeit einer Verfügung, mit der die Polizei einem Fußballverein wegen

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.04.2012 - 4 Bs 78/12
    Dazu war die Antragsgegnerin auch in dem bereits anhängigen Eilverfahren 15 E 756/12 berechtigt (vgl. Pütter in: Sodan/Ziekow, VwG-Kommentar, 3. Aufl. § 80 Rn. 99, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    So wird in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass eine Zweckveranlassung des Veranstalters dadurch ausscheidet, dass der polizeirechtliche Wirkungs- und Zurechnungszusammenhang durch das Hinzutreten des eigenverantwortlichen Handelns Dritter - Gewalthandlungen durch Störer - unterbrochen wird (so etwa VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juni 1979 - I 47/79 - juris Rn. 27 zum früheren § 81 Abs. 2 Satz 1 PolG BW; offen gelassen durch OVG Hamburg, Beschluss vom 13. April 2012 - 4 Bs 78/12 - NJW 2012, 1975 zur Inanspruchnahme eines Fußballvereins als Nichtstörer im Sinne von § 10 Abs. 1 SOG HH), während andere den Veranstalter einer Risikoveranstaltung sogar als Verhaltensverantwortlichen ansehen, weil er mit der "Eröffnung einer imponderablen Gefahrenquelle Raum für Störungen durch Dritte und eine Gefahr ganz eigener Art schaffe" (Beutel, Wirtschaftlich vorteilhafte Gefahrenverursachung, 2014, S. 327; ähnlich Buchberger/Sailer, in: Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, M Rn. 204, vgl. aber auch Rn. 215).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11

    Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines

    Der Begriff der unmittelbar bevorstehenden Störung deckt sich mit dem in anderen Polizeigesetzen verwendeten Begriff der gegenwärtigen Gefahr (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.02.1974 - I C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.04.2012 - 4 Bs 78/12 - NJW 2012, 1975).
  • VG Hamburg, 20.10.2016 - 16 K 5900/15

    Halteverbot in Feuerwehrzufahrt - Abschleppvorgang

    Die unmittelbar bevorstehende Gefahr ist dabei in zweifacher Weise qualifiziert, da sie eine besondere zeitliche Nähe der Gefahrenentwicklung sowie ein gesteigertes Maß der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts voraussetzt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2012, 4 Bs 78/12, juris Rn. 16).
  • OVG Hamburg, 29.03.2019 - 4 Bf 326/18

    Rechtsschutz gegen die polizeiliche Ingewahrsamnahme einer Person im Randbereich

    Mit Gefahrenlagen im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 HmbSOG sind nach der Rechtsprechung des Senats Gefahrenlagen gemeint, in denen eine Störung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2012, 4 Bs 78/12, NordÖR 2012, 290, juris Rn 17).
  • VG Hamburg, 22.06.2018 - 1 E 2009/18

    Anbringen einer Parkkralle zur präventiven "Sicherstellung" des Kraftfahrzeuges

    Der Begriff der unmittelbar bevorstehenden Gefahr erfordert über den Begriff einer konkreten Gefahr hinaus eine besondere zeitliche Nähe der Gefahrenentwicklung sowie ein gesteigertes Maß der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2012, 4 Bs 78/12, juris Rn. 16; VG Hamburg, Beschl. v. 5.7.2017, 75 G 2/17, n.v.).
  • VG Hamburg, 28.10.2015 - 7 E 5333/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer geplanten sog. Folgeeinrichtung für

    Der § 10 Abs. 1 SOG zugrundeliegende Gefahrenbegriff ist dabei überdies in zweifacher Weise qualifiziert, insofern er eine besondere zeitliche Nähe der Gefahrenentwicklung sowie ein gesteigertes Maß der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts voraussetzt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 13.4.2012, 4 Bs 78/12, juris, Rn. 16).
  • OVG Hamburg, 20.04.2012 - 4 Bs 91/12

    FC St. Pauli gegen FC Hansa Rostock: Demonstration gegen das Kartenverkaufsverbot

    Insoweit kann auf den Beschluss des Senats vom 13. April 2012 (4 Bs 78/12) verwiesen werden.
  • VG Hamburg, 23.05.2012 - 3 E 1217/12

    Zur rechtlichen Beurteilung einer Verfügung, mit der eine Versammlung mit Aufzug

    Eine unmittelbare Gefahr ist daher auch dann gegeben, wenn die Veranstaltung erst zu einem späteren Zeitpunkt - hier am 2. Juni 2012 - stattfindet (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.4.2012, 4 Bs 78/12, juris Rn. 18).
  • VG Hamburg, 05.07.2017 - 75 G 2/17
    Die unmittelbar bevorstehende Gefahr ist dabei in zweifacher Weise qualifiziert, da sie eine besondere zeitliche Nähe der Gefahrenentwicklung sowie ein gesteigertes Maß der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts voraussetzt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 13.4.2012, 4 Bs 78/12, juris Rn. 16).
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