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   BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78   

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BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78 (https://dejure.org/1981,32)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 (https://dejure.org/1981,32)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 (https://dejure.org/1981,32)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - Beeinträchtigung - Interessen - Bauherr

  • rabüro.de

    Zur nachbarschützenden Wirkung von in einem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen der Geschoßzahl und der Geschoßflächenzahl und zur Befreiung von solchen Festsetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 785
  • DVBl 191, 928
  • DVBl 1981, 928
  • DÖV 1981, 672
  • BauR 1981, 155
  • BauR 1981, 354
  • ZfBR 1981, 149
 
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Wird zitiert von ... (1224)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
    Das Gebot der Rücksichtnahme ist Bestandteil des § 34 BBauG 1960/§ 34 Abs. 1 BBauG 1976/79; es kann in besonderen Fällen nachbarschützende Wirkung haben (im Anschluß an das Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - BVerwGE 52, 122 [126]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - BVerwGE 52, 122 [126]) kann um so mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung derer ist, denen die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugute kommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, um so weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit seinem Vorhaben verfolgten Interessen sind.

    In bestimmten (Ausnahme-)Fällen kommt jedoch dem Gebot der Rücksichtnahme eine drittschützende Wirkung zu; in dem bereits zitierten Urteil vom 25. Februar 1977 (a.a.O. S. 129/130) hat der Senat ausgeführt, daß das Gebot der Rücksichtnahme - ausnahmsweise - Nachbarschutz vermittle, soweit in "qualifizierter und zugleich individualisierter" Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen sei.

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
    Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner ausgeführt, diesen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften habe die den Beigeladenen erteilte Befreiung nicht ausräumen können, weil sie mit § 31 Abs. 2 BBauG nicht zu vereinbaren und deswegen rechtswidrig sei: Eine Befreiung setzt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats voraus, daß es sich um einen dem Schutzgut der Norm entzogenen (atypischen) Sonderfall handelt (vgl. Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 69.70 - BVerwGE 40, 268 [272]).

    Davon kann hier - zumal gerade das Hochhaus der Beigeladenen und die Planung weitgehend aufeinander abgestimmt sind - keine Rede sein: Das Erfordernis, die in dem Bebauungsplan festgesetzte Geschoßzahl und die Geschoßflächenzahl einzuhalten, stellt keine von der Planung "offenbar nicht beabsichtigte Härte" dar (vgl. auch dazu Urteil vom 14. Juli 1972 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
    Was das Berufungsgericht hierzu ausgeführt hat, steht mit der ständigen Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. die Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung zum maßgeblichen Bereich im Sinne des § 34 BBauG 1960 und die Übertragung dieser Rechtsprechung auf § 34 BBauG 1976 im Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [380] mit weit. Nachw.).

    Der Widerspruch beruht gerade darauf, daß das Vorhaben, das von der in jenem Bereich sonst vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich beachtlicher Weise abweicht, es an der gebotenen Rücksichtnahme fehlen läßt (vgl. über das erwähnte Urteil vom 18. Oktober 1974 hinaus zur Anwendung des Rücksichtnahmegebotes im Rahmen des § 34 BBauG 1960 Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1977 - BVerwG IV B 185.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 60 und zur Anwendung des Rücksichtnahmegebotes bei der Anwendung des § 34 BBauG 1976 Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - a.a.O. S. 386).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
    § 34 BBauG 1960 hat nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich keine drittschützende Wirkung (Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173).
  • BVerwG, 31.10.1977 - 4 B 185.77
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
    Der Widerspruch beruht gerade darauf, daß das Vorhaben, das von der in jenem Bereich sonst vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich beachtlicher Weise abweicht, es an der gebotenen Rücksichtnahme fehlen läßt (vgl. über das erwähnte Urteil vom 18. Oktober 1974 hinaus zur Anwendung des Rücksichtnahmegebotes im Rahmen des § 34 BBauG 1960 Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1977 - BVerwG IV B 185.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 60 und zur Anwendung des Rücksichtnahmegebotes bei der Anwendung des § 34 BBauG 1976 Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - a.a.O. S. 386).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
    Die gegenteilige Meinung der Beigeladenen und des Beklagten verkennt den Begriff des Wohls der Allgemeinheit (vgl. dazu Urteil des Senats vom 9. Juni 1978 - BVerwG IV C 54.75 - BVerwGE 56, 71).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
    Nach § 34 BBauG 1960 wäre das Vorhaben der Beigeladenen nur dann zulässig, wenn es "bei Beachtung der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige Bebauung im maßgeblichen Bereich einen bodenrechtlich relevanten Widerspruch zu der vorhandenen Bebauung nicht hervorruft" (Urteil des Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 111 [118] m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Ob sie eine Festsetzung auch zum Schutze Dritter trifft, darf sie regelmäßig selbst entscheiden (vgl. z. B. zur Zwei-Wohnungs-Klausel nach § 4 Abs. 4 BauNVO 1962/1968/1977: Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 4 B 137.91 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 104; zur Festsetzung der Geschoßzahl: Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 = DVBl. 1981, 928).
  • VG Gelsenkirchen, 28.08.2014 - 9 L 1082/14

    Lärm, TA-Lärm, Geräuschimmissionen; Nachbarschutz, Rücksichtnahme,

    vgl. grundlegend: BVerwG, Urteile vom 26. Februar 1979 - V 3185/78 - juris Rn 24 ff = BRS 35 Nr. 57, 13. März 1981 - 4 C 1/78 - juris Rn 32 f = BauR 1981, 155 und vom 14. Januar 1993 - 4 C 19/90 - juris Rn 14 = BauR 1993, 445.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = juris, Rn 22, vom 13. März 1981 - 4 C 1/78 -, BRS 38 Nr. 186 = juris, Rn 38; und vom 14. Januar 1993 - 4 C 19/90 - juris Rn 19 = DVBl 1993, 652-653; BauR 1993, 445-452; Beschluss vom 20. April 2000 - 4 B 25/00 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 199 = juris, Rn 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 10 B 2923/93 -, NWVBl 1994, 421; OVG Thüringen, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 EO 560/10 -, juris, Rn 28; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 34 Rn 141 mit weiteren Nachweisen.

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Das Oberverwaltungsgericht hat auch ohne Verstoß gegen Bundesrecht angenommen, dass das Vorhaben geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen (Urteile vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = Buchholz 406.11 § 34 BBauGB Nr. 63 S. 53 und vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 7).

    Drittschutz wird gewährt, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 99).

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