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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79   

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BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79 (https://dejure.org/1979,39)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.1979 - 4 C 1.79 (https://dejure.org/1979,39)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 1979 - 4 C 1.79 (https://dejure.org/1979,39)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung durch Vernehmung eines Sachverständigen auf Grund einer vorbereitenden Anordnung - Unterlassen einer Benachrichtigung der Parteien von einer vorbereitenden Anordnung mit Blick auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 900
  • MDR 1979, 871
  • DVBl 1980, 593
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62

    Rechtliche Ausgestaltung der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Allerdings hat der erkennende Senat in einem Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - (BVerwGE 16, 9) entschieden, daß es einer Benachrichtigung der Parteien von einer Anordnung nach § 87 Satz 1 VwGO ausnahmsweise dann nicht bedürfe, wenn es für die Wahrnehmung der Rechte der Partei völlig unwesentlich sei, daß sie vor dem Termin von der Anordnung Kenntnis erlangt.

    Dementsprechend war auch schon unter der Geltung des § 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO anerkannt, daß die gemäß § 87 Satz 1 VwGO getroffene Anordnung einer Beweiserhebung für die Wahrnehmung der Rechte der Parteien von maßgeblicher Bedeutung war und eine Ausnahme von der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten von der Anordnung zu benachrichtigen, nicht zuließ (vgl. neben dem bereits erwähnten Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - das Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 11.66 - in BVerwGE 25, 88 sowie Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - in BVerwGE 34, 77).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 4 B 119.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtgrundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, verwehrt es dem Tatsachengericht nicht, für seine tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -).
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 48.68

    Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund Unentbehrlichkeit für den väterlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Insoweit bedeutet es für sich allein keinen Verfahrensmangel, wenn sich die verwaltungsgerichtliche Tatsacheninstanz zur Pest Stellung des Sachverhalts auf im Verwaltungsverfahren eingeholte Sachverständigengutachten stützt; unterbleibt die Einholung anderer Gutachten, so liegt darin ein Aufklärungsmangel vielmehr nur dann, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung durch Sachverständige aufdrängen mußte (vgl. z.B. Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 48.68 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79; Beschluß vom 16. Dezember 1976 - BVerwG IV B 173 - 181.76 -).
  • BVerwG, 08.10.1969 - V C 94.66

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei schriftlichen Zeugenanfragen des Gerichts ohne

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Dementsprechend war auch schon unter der Geltung des § 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO anerkannt, daß die gemäß § 87 Satz 1 VwGO getroffene Anordnung einer Beweiserhebung für die Wahrnehmung der Rechte der Parteien von maßgeblicher Bedeutung war und eine Ausnahme von der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten von der Anordnung zu benachrichtigen, nicht zuließ (vgl. neben dem bereits erwähnten Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - das Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 11.66 - in BVerwGE 25, 88 sowie Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - in BVerwGE 34, 77).
  • BVerwG, 22.09.1966 - III C 11.66

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
    Dementsprechend war auch schon unter der Geltung des § 272 b Abs. 4 Satz 1 ZPO anerkannt, daß die gemäß § 87 Satz 1 VwGO getroffene Anordnung einer Beweiserhebung für die Wahrnehmung der Rechte der Parteien von maßgeblicher Bedeutung war und eine Ausnahme von der Pflicht des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten von der Anordnung zu benachrichtigen, nicht zuließ (vgl. neben dem bereits erwähnten Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG IV C 41.62 - das Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 11.66 - in BVerwGE 25, 88 sowie Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG V C 94.66 - in BVerwGE 34, 77).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Darüber hinaus kann das Gericht einen Sachverständigen, der bereits im Verwaltungsverfahren tätig geworden war, auch ausdrücklich zum gerichtlichen Sachverständigen bestellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 210/06

    Persönliche Haftung des Vorstands aus c.i.c. wegen unrichtiger Angaben gegenüber

    Richtigerweise hätte das Berufungsgericht die Verhandlung bzw. die Sachverständigenanhörung vertagen müssen, wenn es deren Ergebnis berücksichtigen wollte (vgl. BVerwG NJW 1980, 900).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06

    Grundsatz des fairen Verfahrens - rechtliches Gehör - Anwesenheit Dritter bei der

    Dieses Anwesenheits- und Fragerecht bei der Zeugenbeweisaufnahme ist eines der wichtigsten Parteirech-te und ein direkter Anwendungsfall des Art. 103 Abs. 1 GG ( BVerwG, NJW 1980, 900 ; OLG Hamm, MDR 1986, 766 ; OLG Schleswig, NJW 1991, 303, 304).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1979 - 4 C 1.79   

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https://dejure.org/1979,3024
BVerwG, 24.04.1979 - 4 C 1.79 (https://dejure.org/1979,3024)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1979 - 4 C 1.79 (https://dejure.org/1979,3024)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1979 - 4 C 1.79 (https://dejure.org/1979,3024)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Offener Ausgang eines Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz und Berücksichtigung der Vorinstanzen bei der Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung über eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1979 - 4 C 1.79
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in den Fällen, in denen der Ausgang des Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz offen ist, für die Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung über eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes ins Gewicht fallen muß, daß - wie hier - die Partei, die die gerichtliche Anordnung begehrt, in den Vorinstanzen unterlegen ist (Beschluß vom 29. April 1974 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24 S. 24 [26]; Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - in Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 30.11.1976 - 7 C 45.76

    Abwahl eines Oberbürgermeisters - Überwiegendes öffentliches Interesse - Neuwahl

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1979 - 4 C 1.79
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in den Fällen, in denen der Ausgang des Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz offen ist, für die Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung über eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes ins Gewicht fallen muß, daß - wie hier - die Partei, die die gerichtliche Anordnung begehrt, in den Vorinstanzen unterlegen ist (Beschluß vom 29. April 1974 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24 S. 24 [26]; Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - in Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29).
  • VGH Hessen, 09.09.1985 - 3 TG 1640/85

    Zur Frage, ob für den Bau von Stellplätzen für private Kfz von Soldaten

    Einem Baustopp in diesem Eilverfahren, in dem unzumutbare Nachteile nicht glaubhaft gemacht worden sind, steht überdies entgegen, daß gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren die Notwendigkeit von Immissionsschutzmaßnahmen im einzelnen überprüft werden kann, die auch noch nachträglich vorgenommen werden könnten (BVerwG, B. v. 24.04.1979 - 4 C 1.79 -).
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