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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88   

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BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88 (https://dejure.org/1989,69)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1989 - 4 C 1.88 (https://dejure.org/1989,69)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - 4 C 1.88 (https://dejure.org/1989,69)
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Brennelement-Zwischenlager

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus Grundrechten;

Verhältnis Atomrecht - Baurecht;

Nachbarklage, kein Nachbarschutz für Mieter und Pächter;

Art. 74 Nr. 11a GG, Zulässigkeit eines landesrechtlichen Genehmigungsverfahrens für Atomanlagen unter baurechtlichen Gesichtspunkten

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anlagen-externes Zwischenlager - Aufbewahrung von Brennelementen - Kernkraftwerke - Atomrechtliche Errichtungs- und Betriebsgenehmigung - Lagerung von Kernbrennstoffen - Baugenehmigung - Beschränkung des Regelungsgehaltes einer Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 61
  • NVwZ 1989, 1163
  • DVBl 1989, 1055
 
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Wird zitiert von ... (241)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88
    Diese Rechtsauffassung steht sowohl mit einfachem Bundesrecht als auch mit dem GG im Einklang: ... Eine einheitliche atomrechtliche Errichtungs- und Betriebsgenehmigung, die auf der Grundlage eines besonderen Verfahrens nach den Vorschriften der AtVfV [AtomVerfV] zu erteilen ist, schreibt § 7 Abs. 1 AtG [ AtomG ] vor für die Errichtung, den Betrieb, die Innehabung oder die wesentliche Änderung einer ortsfesten Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AtG ) oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (vgl. zum Anlagenbegriff BVerwGE 80, 21, 22 ff. [hier: V(540) 176 c-e]).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (BVerwGE 82, 61 (75) [BVerwG 11.05.1989 - 4 C 1/88]).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Der bauplanungsrechtliche Nachbarschutz beruht auf dem Gedanken des wechselseitigen Austauschverhältnisses: Weil und soweit der einzelne Eigentümer gemeinsam mit anderen - benachbarten - Eigentümern in der Ausnutzung seines Grundstücks öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zu den anderen Eigentümern verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ; Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 ).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (Urteil vom 11. Mai 1989 - BVerwG 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61, 75).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88, 4 ER 300.88   

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BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88, 4 ER 300.88 (https://dejure.org/1988,2535)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1988 - 4 C 1.88, 4 ER 300.88 (https://dejure.org/1988,2535)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1988 - 4 C 1.88, 4 ER 300.88 (https://dejure.org/1988,2535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Genehmigung der Errichtung des Brennelement-Zwischenlagers bzw. Atommüll-Zwischenlagers in Ahaus - Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für ein Brennelement-Zwischenlager als ...

  • rechtsportal.de

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Baugenehmigung; Brennelementzwischenlager; Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Interessenabwägung; Entsorgungsbericht der Bundesregierung; Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren; private Zwischenlager

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88
    Allerdings handelt die Beigeladene bis zum rechtskräftigen Abschluß dieses Klageverfahrens - und darüber hinaus bis zum Abschluß auch des atomrechtlichen Verfahrens - letztlich auf eigenes Risiko; sollte die - inzwischen erteilte - Genehmigung nach § 6 AtG aufgehoben werden, so wird die Beigeladene das Lagergebäude nicht für den vorgesehenen Zweck nutzen können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 - , DVBl. 1988, 342 ).

    Insoweit muß er sich jedoch entgegenhalten lassen, daß eine unmittelbare Gefährdung dieser Rechtsgüter allein durch die Errichtung der baulichen Anlagen nicht erkennbar ist (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 26. Januar 1988, a.a.O. ; BVerfG, Beschluß vom 31. Januar 1984, a.a.O.).

    Es ist immerhin denkbar, daß mit Rücksicht auf die getätigten Investitionen und im Interesse der Erhaltung der Verwendungsfähigkeit der erstellten Anlagen die erforderlichen Schutzmaßnahmen großzügiger beurteilt werden könnten als bei früher einsetzendem Rechtsschutz (vgl. BVerfG. Beschluß vom 26. Januar 1988, a.a.O.).

    Wird die Anlage vor Erteilung und Bestandskraft der notwendigen Betriebsgenehmigung errichtet, so handelt - wie im Anschluß an den Gorleben-Beschluß das Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1988 (a.a.O.) erneut zu betonen ist - der Bauherr auf eigenes Risiko.

    Aus dem Umstand, daß der Gesetzgeber bei der Schaffung des Atomgesetzes an private Zwischenlager nicht gedacht haben mag, folgt noch nicht, daß sie unzulässig sind, solange nur objektiv eine gesetzliche Regelung vorhanden ist, die nach den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzesauslegung den in Frage stehenden Sachverhalt erfaßt und den Anforderungen der Schutzpflicht inhaltlich genügt (BVerfG, Beschluß vom 26. Januar 1988, a.a.O.).

  • BVerfG, 31.01.1984 - 2 BvR 507/81

    Gesetzlicher Richter: Besorgins der Befangenheit - Funktionelle Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88
    Eine solche Prüfung dient der richtigen Feststellung und Würdigung der umfassend zu verstehenden Interessen, die für und gegen die Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs sprechen (vgl. auch BVerfG , Beschluß vom 31. Januar 1984 - 2 BvR 507/81 -, UPR 1984, 191 ).

    Insoweit muß er sich jedoch entgegenhalten lassen, daß eine unmittelbare Gefährdung dieser Rechtsgüter allein durch die Errichtung der baulichen Anlagen nicht erkennbar ist (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 26. Januar 1988, a.a.O. ; BVerfG, Beschluß vom 31. Januar 1984, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 13.01.1988 - BT-Drs 11/1632
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88
    Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ergebe sich u.a. aus dem Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen vom 13. Januar 1988 (BT-Drucks. 11/1632).

    Vielmehr wird dargelegt, daß nach dem Entsorgungsbericht der Bundesregierung vom 13. Januar 1988 (BT-Drucks. 11/1632) ein öffentliches Interesse daran bestehe, daß das Zwischenlager Ahaus schon Ende 1990 zur Verfügung stehe und daß dieses Ziel nur erreicht werden könne, wenn die Bauarbeiten nunmehr wieder aufgenommen würden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1987 - 21 A 330/87

    Baurecht: Verhältnis zwischen Bau- und atomrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88
    Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 22. Oktober 1987 - 21 A 330/87 - (DVBl. 1988, 155) das Urteil geändert und die Klage abgewiesen.
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88
    Das in Art. 19 Abs. 4 GG garantierte Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gewährleistet die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im Verwaltungsprozeß nicht schlechthin und ausnahmslos (BVerfGE 51, 268 [BVerfG 13.06.1979 - 1 BvR 699/77] ).
  • BVerfG, 01.10.1984 - 1 BvR 231/84

    Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88
    Nach den Vorschriften des § 80 Abs. 2 Nr. 4 und des § 80 Abs. 5 und 6 VwGO ist über eine gerechte Interessenabwägung der erforderliche Ausgleich auch zwischen den insoweit grundsätzlich gleichrangigen Interessen des Drittbetroffenen und des Genehmigungsempfängers herzustellen (vgl. auch BVerfG , Beschluß vom 1. Oktober 1984 - 1 BvR 231/84 -, GewArch 1985, 16).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übrigens auch für Verfahren gegen eine atomrechtliche Errichtungsgenehmigung (BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77] ); damit ist das vorliegende Verfahren, das zwar im engeren Sinne nur eine Baugenehmigung betrifft, letztlich aber der Abwehr nuklearspezifischer Risiken dienen soll, immerhin vergleichbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1985 - 10 B 308/85
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1988 - 4 C 1.88
    Sein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hatte im Beschwerdeverfahren Erfolg, Mit Beschluß des OVG Nordrhein-Westfalen vom 31. Mai 1985 - 10 B 308/85 - (NVwZ 1985, 590) wurde dem Beklagten aufgegeben, den Beigeladenen einstweilen die Fortführung der Bauarbeiten zu untersagen.
  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben;

    Soweit es um die noch durchzuführende bauordnungsrechtliche Prüfung des Vorhabens und um die gleichfalls von der Baugenehmigungsbehörde noch vorzunehmende prognostische atomrechtliche Beurteilung im Sinne des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1988 - BVerwG 4 C 1.88 (BVerwG 4 ER 300.88) - RdE 1988, 194 geht, stellen sich die beiden aufgeworfenen Fragen nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 3 S 1689/01

    Baugenehmigung für standortnahes Zwischenlager

    Da aber auch in diesem Fall die vom Betrieb des geplanten Bauwerks ausgehenden Emissionen und Gefahren bedacht werden müssen, gehört zu den Genehmigungsvoraussetzungen die Prognose, dass das Bauwerk geeignet ist, nach seiner Errichtung zu dem vorgesehenen Zweck auch betrieben zu werden (wie BVerwG, Beschluss vom 2.6.1988 - 4 C 1/88 -, RdE 1988, 194).

    Vielmehr muss es genügen, dass die Zulässigkeit der späteren Nutzung im Wege einer prognostischen Beurteilung  - etwa auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde - bei der Erteilung der Baugenehmigung festgestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 2.6.1988 - 4 C 1/88 -, RdE 1988, 194).

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 22 AS 04.40068

    Nachbarrechtsbehelf gegen baurechtliche Genehmigung für ein

    Soweit eine solche Prognose überhaupt erforderlich sein sollte, weil die vorgesehene Nutzung des Vorhabens im Baugenehmigungsverfahren nicht ausgeklammert werden kann (vgl. BVerwG vom 2.6.1988, RdE 1988, 194; VGH BW vom 22.10.2002, VBlBW 2003, 158), auch wenn die nuklearspezifischen Anforderungen des Betriebs des Zwischenlagers originär und ausschließlich im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft und verbindlich beurteilt werden (vgl. BVerwG vom 11.5.1989, NVwZ 1989, 1163/1166), unterliegt sie vorliegend jedenfalls keinen rechtlichen Bedenken.

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass in Fällen, in denen - wie hier - die Aufnahme des Betriebs des geplanten Bauwerks von einer zusätzlichen Genehmigung einer anderen Fachbehörde abhängt, bei der Erteilung der Baugenehmigung gerade noch keine abschließende Entscheidung auch über die spätere Zulässigkeit des Betriebs zu treffen ist (vgl. BVerwG vom 2.6.1988, RdE 1988, 194/196).

    Es genügt, wenn die Zulässigkeit der späteren Nutzung im Wege einer prognostischen Beurteilung auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde - wie hier des BfS vom 8. Oktober 2003 - bei der Erteilung der Baugenehmigung festgestellt wird (vgl. BVerwG vom 2.6.1988, RdE 1988, 194/196).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10852/08

    Keine Materialerprobung für Atomanlage in der Eifel

    Maßnahmen der Erprobung für eine Kernenergieanlage im Außenbereich sind - mit Rücksicht auf das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - auch in ihrem Anfangsstadium nur dann gerechtfertigt, wenn die hinreichend begründete Erwartung besteht, dass der Umgang mit radioaktiven Stoffen überhaupt möglich ist und damit der eigentliche Privilegierungszweck erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1988, 4 C 1/88, juris, Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2021 - 2 M 52/21

    Anfechtung einer Baugenehmigung und Befreiung zur Errichtung einer Kläranlage -

    Es ist regelmäßig Sache des Bauherrn, ob er das Risiko in Kauf nimmt, eine vor Bestandskraft einer Genehmigung errichtete Anlage wieder beseitigen zu müssen oder letztlich nicht betreiben zu dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1988 - 4 C 1.88 - juris Rn. 19, m.w.N.).
  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

    Bei einem Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist der Antrag darüber hinaus auch dann begründet, wenn die Anordnung der sofortigen Vollziehung formell rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.06.1988 - 4 C 1/88 -, Rn. 15, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 13 ME 181/09 -, Rn. 3 f., juris; Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 115/07 -, Rn. 25 ff., juris).
  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2020 - 6 L 2470/20

    Atomrechtliche Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente aus deutscher Produktion

    Eine solche Prüfung dient der richtigen Feststellung und Würdigung der umfassend zu verstehenden Interessen, die für und gegen die Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs sprechen (BVerwG, Beschluss vom 02. Juni 1988 - 4 C 1/88 -, Rn. 14 - 23, juris).
  • VG Hannover, 07.08.2023 - 4 B 3754/23

    Bauordnungsrecht; Baurecht; Brandschutz; Formelle Illegalität; Kohlenmonoxid;

    Bei einem Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist der Antrag darüber hinaus begründet, wenn die Anordnung der sofortigen Vollziehung formell rechtswidrig ist ( BVerwG, Beschl. v. 02.06.1988 - 4 C 1/88 -, Rn. 15, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 13 ME 181/09 -, Rn. 3 f., juris; Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 115/07 -, Rn. 25 ff., juris).
  • VG Braunschweig, 15.12.2020 - 1 B 236/20

    Arbeitnehmer; Arbeitnehmerin; Beanstandung; Einstellung; Erforderlichkeit;

    Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ist begründet, wenn die Anordnung der sofortigen Vollziehung formell rechtswidrig ist und/oder wenn im Rahmen einer Abwägung das Aussetzungsinteresse des Antragstellers das öffentliche Interesse an der Vollziehung des angegriffenen Verwaltungsaktes überwiegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.6.1988 - 4 C 1/88 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschl. v. 10.5.2010 - 13 ME 181/09 -, juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 5.3.2008 - 7 MS 115/07 -, juris Rn. 25 ff.).
  • VGH Bayern, 06.10.2004 - 22 AS 04.40026

    Sofortvollzug der atomrechtlichen Genehmigung für das Standort-Zwischenlager

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  • VG Braunschweig, 30.06.2023 - 1 B 248/23

    Prognoseentscheidung; Sonn- und Feiertagsschutz; Sonntagsöffnung; Verkaufsstelle;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.1988 - 4 C 1.88, 4 ER 300.88   

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BVerwG, 13.04.1988 - 4 C 1.88, 4 ER 300.88 (https://dejure.org/1988,7020)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1988 - 4 C 1.88, 4 ER 300.88 (https://dejure.org/1988,7020)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1988 - 4 C 1.88, 4 ER 300.88 (https://dejure.org/1988,7020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1988 - 4 C 1.88
    Es ist auch nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht der geringfügige Baufortschritt, der in der bis zur Entscheidung über den Antrag zu 1 erforderlichen Zeitspanne allein möglich ist, den Kläger beeinträchtigen könnte; insbesondere ist nicht erkennbar, daß die Effektivität des Rechtsschutzes nur durch eine derartige Vorabentscheidung gewahrt werden könnte (vgl. dazu BVerwGE 16, 289 [BVerwG 02.09.1963 - I C 142/59]; 17, 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1985 - 10 B 308/85
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1988 - 4 C 1.88
    Mit Beschluß vom 31. Mai 1985 - 10 B 308/85 - untersagte der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen den Beigeladenen die Fortführung der Bauarbeiten.
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1988 - 4 C 1.88
    Fehlt es an einer solchen - außergewöhnlichen - Eilbedürftigkeit, so darf über den Aussetzungsantrag erst entschieden werden, nachdem den übrigen Beteiligten rechtliches Gehör gewährt worden ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 3. November 1983 - 2 BvR 348/83 - BVerfGE 65, 227 ).
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1988 - 4 C 1.88
    Es ist auch nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht der geringfügige Baufortschritt, der in der bis zur Entscheidung über den Antrag zu 1 erforderlichen Zeitspanne allein möglich ist, den Kläger beeinträchtigen könnte; insbesondere ist nicht erkennbar, daß die Effektivität des Rechtsschutzes nur durch eine derartige Vorabentscheidung gewahrt werden könnte (vgl. dazu BVerwGE 16, 289 [BVerwG 02.09.1963 - I C 142/59]; 17, 83).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1988 - 4 C 1.88
    Eine Lagerung von Brennelementen ist vorerst nicht zu erwarten (vgl. hierzu auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 -, Abdruck S. 36 - Gorleben -).
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