Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.01.1992

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   BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91   

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BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91 (https://dejure.org/1991,86)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1991 - 4 C 1.91 (https://dejure.org/1991,86)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1991 - 4 C 1.91 (https://dejure.org/1991,86)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiserhebung - Verzicht auf Durchführung einer Ortsbesichtigung - Verfahrensverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, Ortsbesichtigung; Bauplanungsrecht: Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 227
  • NVwZ-RR 1992, 227
  • DÖV 1992, 500
 
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Wird zitiert von ... (235)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    Bei dieser Wertung und Bewertung kann nur eine komplexe, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigende Betrachtungsweise im Einzelfall zu einer sachgerechten Entscheidung führen (vgl. bereits Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 ; vgl. aus neuerer Zeit Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127 = DÖV 1988, 840; Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261 = ZfBR 1990, 293).

    Zwar findet die Möglichkeit, eine den Bebauungszusammenhang wahrende Baulücke anzunehmen, auch in dessen Größe eine obere Grenze, jedoch läßt sich eine absolute Zahl als Grenzwert insoweit nicht angeben (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ; Beschluß vom 3. Mai 1990 - BVerwG 4 B 68.90 - n.v.; Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - a.a.O.).

    Dies gilt entgegen der vom Kläger geäußerten Auffassung auch für das Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 -, a.a.O. Der Senat hat dort seine bisherige Rechtsprechung zur Reichweite des Bebauungszusammenhangs wiederholt, ohne festzulegen, auf welche Weise das jeweilige Tatsachengericht die hierzu erforderlichen Feststellungen zu treffen hat.

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann nur durch eine wertende Betrachtung im Einzelfall ermittelt werden, ob eine Straße eine trennende oder verbindende Funktion hat, beides ist möglich (vgl. Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    So hat er Senat die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener Ortsbesichtigung nicht für begründet erachtet in Fällen, in denen das Tatsachengericht seine Überzeugungsildung auf Kartenmaterial, Fotos, Luftbilder, oder auch auf Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter gestützthat (so bereits Beschluß vom 8. Dezember 1966 - BVerwG 4 B 184.65 - n.v.; ferner Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 4 B 171.90 - n.v.; Beschluß vom 11. Juli 1991 - BVerwG 4 B 93.91 - n.v.).
  • BVerwG, 11.07.1991 - 4 B 93.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Aufklärungsmangels -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    So hat er Senat die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener Ortsbesichtigung nicht für begründet erachtet in Fällen, in denen das Tatsachengericht seine Überzeugungsildung auf Kartenmaterial, Fotos, Luftbilder, oder auch auf Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter gestützthat (so bereits Beschluß vom 8. Dezember 1966 - BVerwG 4 B 184.65 - n.v.; ferner Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 4 B 171.90 - n.v.; Beschluß vom 11. Juli 1991 - BVerwG 4 B 93.91 - n.v.).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    Vielmehr gilt auch hier der allgemeine Grundsatz, daß das Gericht Umfang und Art der Tatsachenermittlung nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt (vgl. z.B. Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130).
  • BVerwG, 03.05.1990 - 4 B 68.90

    Prüfung einer etwaigen Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs durch eine

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    Zwar findet die Möglichkeit, eine den Bebauungszusammenhang wahrende Baulücke anzunehmen, auch in dessen Größe eine obere Grenze, jedoch läßt sich eine absolute Zahl als Grenzwert insoweit nicht angeben (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ; Beschluß vom 3. Mai 1990 - BVerwG 4 B 68.90 - n.v.; Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - a.a.O.).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    Zwar findet die Möglichkeit, eine den Bebauungszusammenhang wahrende Baulücke anzunehmen, auch in dessen Größe eine obere Grenze, jedoch läßt sich eine absolute Zahl als Grenzwert insoweit nicht angeben (Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ; Beschluß vom 3. Mai 1990 - BVerwG 4 B 68.90 - n.v.; Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - a.a.O.).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    Bei dieser Wertung und Bewertung kann nur eine komplexe, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigende Betrachtungsweise im Einzelfall zu einer sachgerechten Entscheidung führen (vgl. bereits Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 ; vgl. aus neuerer Zeit Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127 = DÖV 1988, 840; Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261 = ZfBR 1990, 293).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    Bereits unter der Geltung des § 34 Abs. 1 BBauG 1976, der noch das Fehlen entgegenstehender öffentlicher Belange als allgemeine Voraussetzung für die planungsrechtliche Zulässigkeit vorsah, hat der Senat entschieden, daß ein Flächennutzungsplan nicht als "öffentlicher Belang" der Bebauung eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich entgegenstehen kann, da der Gesetzgeber von der Zulässigkeit der Bebauung der innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücke ausgehe (Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 61.78 - BVerwGE 62, 151 ).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 4 B 171.90

    Alternative Begründung einer Klageabweisung hinsichtlich der Gültigkeit oder

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    So hat er Senat die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener Ortsbesichtigung nicht für begründet erachtet in Fällen, in denen das Tatsachengericht seine Überzeugungsildung auf Kartenmaterial, Fotos, Luftbilder, oder auch auf Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter gestützthat (so bereits Beschluß vom 8. Dezember 1966 - BVerwG 4 B 184.65 - n.v.; ferner Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 4 B 171.90 - n.v.; Beschluß vom 11. Juli 1991 - BVerwG 4 B 93.91 - n.v.).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91
    Dies ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung unschädlich, sofern sonst hinreichend erkennbar ist, welche Rüge erhoben werden und welche Vorschrift verletzt sein soll (vgl. etwa Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 135 = NJW 1984, 140).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass sich dem Tatsachengericht bei der Prüfung, ob eine aufeinander folgende Bebauung trotz dazwischen liegender unbebauter Flächen den Eindruck der Geschlossenheit oder Zusammengehörigkeit vermittelt und ob das zur Bebauung anstehende Grundstück an diesem Bebauungszusammenhang teilhat, häufig das Beweismittel der Ortsbesichtigung zur sachgerechten und umfassenden Tatsachenfeststellung anbieten wird; dies bedeutet freilich nicht, dass über die Frage der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Innen- oder Außenbereich verfahrensfehlerfrei stets nur auf der Grundlage eines Augenscheins entschieden werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 BVerwG 4 C 1.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236).

    Im Einzelfall kann es auch ausreichend sein, die Überzeugungsbildung auf Kartenmaterial, Fotos, Luftbilder oder auch auf Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter zu stützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991, a.a.O.; Beschluss vom 19. April 1994 BVerwG 4 B 77.94 Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 169 = BRS 56 Nr. 60).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Darüber, wo die Grenze des Bebauungszusammenhangs verläuft, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigenden Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236; stRspr).
  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 15 N 17.1194

    Ungültigkeit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

    Besondere topografische Gegebenheiten wie etwa Geländehindernisse, Erhebungen oder Einschnitte (Dämme, Böschungen, Gräben, Flüsse usw.) oder eine Straße können als äußerlich erkennbare Umstände dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht - wie dies allerdings der Regel entspricht - am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm noch ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (Zum Ganzen BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - ZfBR 1991, 126 = juris Rn. 22; U.v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 227 = juris Rn. 21; B.v. 18.6.1997 - 4 B 238.96 - ZfBR 1997, 324 = juris Rn. 4; B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - ZfBR 2016, 67 = juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 15 ZB 18.255 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.01.1992 - 4 C 1.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,16294
BVerwG, 06.01.1992 - 4 C 1.91 (https://dejure.org/1992,16294)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.1992 - 4 C 1.91 (https://dejure.org/1992,16294)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 1992 - 4 C 1.91 (https://dejure.org/1992,16294)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Streitwertbeschlusses bei der Erteilung eines Bauvorbescheids

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 08.02.1993 - 4 B 248.92

    Gegenvorstellung gegen einen Streitwertbeschluss

    Zur näheren Begründung wird auf den Beschluß des Senats vom 6. Januar 1992 im Verfahren BVerwG 4 C 1.91 Bezug genommen.
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