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   BVerwG, 24.10.1996 - 4 C 1.96   

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https://dejure.org/1996,2153
BVerwG, 24.10.1996 - 4 C 1.96 (https://dejure.org/1996,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 4 C 1.96 (https://dejure.org/1996,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 4 C 1.96 (https://dejure.org/1996,2153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorkaufsrecht - Gemeindliches Vorkaufsrecht - Unbebautes Grundstück - Gleisanlagen - Gemeinde - Bestandsschutz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bebautes Grundstück; Vorkaufsrecht; Bestandsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29 S. 1; BauGB -MaßnG § 3 Abs. 1 S. 1
    Bauplanungsrecht - Begriff der "Bebauung" i.S. von § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB -MaßnG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Grundstück bebaut i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB-MaßnG? (IBR 1997, 247)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 462
  • DVBl 1997, 432
  • DÖV 1997, 471 (Ls.)
  • BauR 1997, 276
  • ZfBR 1997, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.06.1993 - 4 B 100.93

    Rechtfertigung der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts; Wohl der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 4 C 1.96
    Davon ist z.B. das Revisionsgericht in seinem Beschluß vom 29. Juni 1993 - BVerwG 4 B 100.93 - (Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1994, 284) ausgegangen.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 4 C 1.96
    Solange trotz Änderung der Baurechtslage die bisherige Nutzung fortgesetzt wird oder - nach einer Unterbrechung - ohne weiteres wieder aufgenommen werden kann, kommt der vorhandenen Bebauung und der ausgeübten Nutzung nach den allgemeinen Grundsätzen Bestandsschutz zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 52; Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 [238, 240]).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 4 C 1.96
    Solange trotz Änderung der Baurechtslage die bisherige Nutzung fortgesetzt wird oder - nach einer Unterbrechung - ohne weiteres wieder aufgenommen werden kann, kommt der vorhandenen Bebauung und der ausgeübten Nutzung nach den allgemeinen Grundsätzen Bestandsschutz zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 52; Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 [238, 240]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08

    Zur Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs 1

    Ein Grundstück ist bereits dann als "bebaut" anzusehen, wenn sich auf ihm eine bauliche Anlage im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB befindet (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1996 - 4 C 1.96 -, Buchholz 406.111 § 3 BauGB-MaßnG Nr. 1).

    Anders zu beurteilen wäre dies möglicherweise dann, wenn es sich hierbei, wofür freilich wenig spräche, nur um eine geringfügige Bebauung handelte (wie etwa bei einer Einzäunung oder Wegebefestigung, vgl. § 85 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; Paetow in: Berliner Kommentar z. BauGB , § 24 Rn. 15; Stock, a.a.O., § 24 Rn. 37; anders BVerwG, Urt. v. 24.10.1996, a.a.O.; Krautzberger in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 10. A. 2007, § 24 Rn. 13; W. Schrödter, a.a.O., § 18c), aber auch dann, wenn eine nicht mehr genutzte und auch nicht mehr bestandsgeschützte oder - wie die Beklagte geltend macht - eine formell und materiell baurechtswidrige, erkennbar nicht legalisierungsfähige Anlage in Rede stünde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1996, a.a.O.; Paetow, a.a.O., § 24 Rn. 15).

  • VG Stuttgart, 28.04.2020 - 2 K 1289/19

    Besonderes Wohngebiet; Lagerhalle; Mischgebiet; Miteigentumsanteil; unbebaut;

    Sonst hätte es jeder Grundstückseigentümer in der Hand, nach Anhörung zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch rasches Aufstellen einer ungenehmigten Anlage das Recht zum Scheitern zu bringen (angedeutet in BVerwG, Urt. v. 24.10.1996 - 4 C 1.96 - juris; Stock, a.a.O., § 24 Rn. 36; a. A. Kronisch, a.a.O., § 24 Rn. 121).
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