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   BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 10.12 (4 C 4.10)   

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https://dejure.org/2012,33508
BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 10.12 (4 C 4.10) (https://dejure.org/2012,33508)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2012 - 4 C 10.12 (4 C 4.10) (https://dejure.org/2012,33508)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 4 C 10.12 (4 C 4.10) (https://dejure.org/2012,33508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einholung weiterer Sachverständigengutachten und Vernehmung von Sachverständigen i.R.e. Streits über die Gefahren von Fluglärm am Tag für in der Tag-Schutzzone 2 lebende Anwohner; Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i.R.e. Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 10.12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht dadurch verletzt, dass der Senat der zur Kenntnis genommenen gegenteiligen Auffassung der Klägerin, wonach im Rahmen der Abwägung von Lärmbelästigungen unterhalb der fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle auf die Erkenntnisse der Lärmmedizin zurückzugreifen sei, nicht gefolgt ist (vgl. Beschluss vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 13.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 7 Rn. 3).
  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 10.12
    Die Anhörungsrüge kann indes nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass dem Bundesverwaltungsgericht bei der Überprüfung eines angeblichen Verfahrensfehlers der Vorinstanz ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923; BVerwG, Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 Rn. 2).
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 10.12
    Die Anhörungsrüge kann indes nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass dem Bundesverwaltungsgericht bei der Überprüfung eines angeblichen Verfahrensfehlers der Vorinstanz ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923; BVerwG, Beschluss vom 28. November 2008 - BVerwG 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 Rn. 2).
  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2012 - 4 C 10.12
    Außerdem hat er den bereits seinen Urteilen zum Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" (z.B. Urteil vom 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 ) zugrunde liegenden rechtlichen Ansatz noch einmal bestätigt, dass die Auslösewerte des § 2 Abs. 2 FluglärmG als fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle auch bei der Bewältigung der durch Fluglärm hervorgerufenen Probleme im Rahmen der Abwägung zugrunde zu legen sind und es für die Abwägung grundsätzlich genügt, die Lärmschutzbelange ausgehend von dieser Schwelle zu gewichten (UA Rn. 190).
  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    verlangen können, wenn eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder nach entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls über die UVP-Pflichtigkeit nicht durchgeführt worden und nicht nachgeholt worden ist.(BVerwG, Urteile vom 17.12.2015 - 4 C 7.14, 4 C 8.14, 4 C 9.14, 4 C 10.12, 4 C 11/14 -, BVerwGE 153, 361; und vom 18.12.2014 - 4 C 36.13 -, BVerwGE 151, 138 Rn. 34).
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