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   BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92   

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https://dejure.org/1994,2316
BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92 (https://dejure.org/1994,2316)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1994 - 4 C 10.92 (https://dejure.org/1994,2316)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1994 - 4 C 10.92 (https://dejure.org/1994,2316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen - Schutz des Luftverkehrs gegen Flugzeugentführungen, Sabotageakte und sonstige gefährliche Eingriffe - Zugriff auf Luftfahrtunternehmen als Kostenschuldner - Pflicht zur Mitteilung der Zahl der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (50)

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92
    Die grundgesetzliche Finanzverfassung stellt eine in sich differenzierte, Gesamtstaat und Gliedstaaten in ihrem Anteil am Gesamtertrag der Volkswirtschaft sorgsam ausbalancierende Regelung dar (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 78, 249 ).

    Diese Ordnung würde gestört, wenn unter Rückgriff auf die jeweilige Sachgesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern daneben beliebig Abgaben erhoben werden könnten und damit weiterer Zugriff auf die Ressourcen des Bürgers genommen werden könnte (vgl. BVerfGE 55, 274 ).

    Im allgemeinen wird hierzu auf die Definition in § 3 Abs. 1 Satz 1 AO verwiesen (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 29, 402 ; 36, 66 ; 55, 274 ).

    Er darf als Gebühr - wie erörtert - keine verdeckte Steuer einführen (vgl. auch BVerfGE 20, 257 ) und ebenso nicht eine verdeckte, die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreitende Sonderabgabe (dazu BVerfGE 55, 274 ; 57, 139 ; 67, 256 ; 75, 108 ; 78, 249 ; 81, 156 ; 82, 159 ).

    Die darauf beruhenden finanziellen Belastungen entsprechen ersichtlich der Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen (vgl. etwa BVerfGE 55, 274 ; 66, 214 ).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92
    Mit seinen vorgesehenen Maßnahmen kommt der Gesetzgeber gerade seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nach, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Leben der Bürger vor Einwirkungen Dritter zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 49, 89 ; 56, 54 ; 77, 170 ; 85, 191 ; 88, 203 ).

    Hierbei hat er eine weitgehende Gestaltungsbefugnis (vgl. BVerfGE 77, 170 ).

    Zwar läßt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, daß der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 63, 266 ; 68, 1 ; 77, 170 ; 80, 124 ).

    Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ; 77, 170 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92
    Mit seinen vorgesehenen Maßnahmen kommt der Gesetzgeber gerade seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nach, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Leben der Bürger vor Einwirkungen Dritter zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 49, 89 ; 56, 54 ; 77, 170 ; 85, 191 ; 88, 203 ).

    Zwar läßt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, daß der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 63, 266 ; 68, 1 ; 77, 170 ; 80, 124 ).

    Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ; 77, 170 ).

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 10.92 -, .
  • BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 72.97

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung grundsätzlicher

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - u.a. auch in zwei Verfahren der Klägerin (vgl. Urteile vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 10.92 und 7.93 -) - die Rechtmäßigkeit der sog. Luftsicherheitsgebühr unter einfachgesetzlichen, kompetenzrechtlichen und grundrechtlichen Aspekten dargelegt; dabei ist sowohl die angeblich gleichheitswidrige, willkürliche Annahme einer individuell zurechenbaren Verwaltungsleistung als auch die Frage der Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen sowie die Vereinbarkeit der Gebührenerhebung mit Art. 12 Abs. 1 GG eingehend behandelt worden (vgl. Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 ff. - passim -).
  • BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 73.97

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung grundsätzlicher

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - u.a. auch in zwei Verfahren der Klägerin (vgl. Urteile vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 10.92 und 7.93 -) - die Rechtmäßigkeit der sog. Luftsicherheitsgebühr unter einfachgesetzlichen, kompetenzrechtlichen und grundrechtlichen Aspekten dargelegt; dabei ist sowohl die angeblich gleichheitswidrige, willkürliche Annahme einer individuell zurechenbaren Verwaltungsleistung als auch die Frage der Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen sowie die Vereinbarkeit der Gebührenerhebung mit Art. 12 Abs. 1 GG eingehend behandelt worden (vgl. Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 ff. - passim -).
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