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   BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11   

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BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11 (https://dejure.org/2012,39732)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 (https://dejure.org/2012,39732)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 (https://dejure.org/2012,39732)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 1; Richtlinie 96/82/EG Art. 12 Abs. 1
    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines Störfallbetriebs; Bauvorbescheid; Nachbarwiderspruch; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Abstandserfordernis; angemessener Abstand; "Gefahrenzone"; störfallspezifische Faktoren; Festlegung durch ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 1
    Abstandserfordernis; Bauvorbescheid; Berücksichtigungspflicht; Einfügensgebot; Festlegung durch Genehmigungsbehörde; Gartencenter; Koordinierungsbedarf; Leistungsgrenzen; Nachbarschaft eines Störfallbetriebs; Nachbarwiderspruch; Neuansiedlung; Vorbelastung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 BauGB, Art 12 Abs 1 EGRL 82/96
    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs und Beurteilung auf unionsrechtskonformer Grundlage

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Festlegung des "angemessenen" Abstands i.S.d. Art. 12 Abs. 1 RL 96/82/EG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines Störfallbetriebs; Bauvorbescheid; Nachbarwiderspruch; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Abstandserfordernis; angemessener Abstand; "Gefahrenzone"; störfallspezifische Faktoren; Festlegung durch ...

  • rewis.io

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs und Beurteilung auf unionsrechtskonformer Grundlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 96/82/EG Art. 12 Abs. 1
    Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Festlegung des "angemessenen" Abstands i.S.d. Art. 12 Abs. 1 RL 96/82/EG

  • rechtsportal.de

    RL 96/82/EG Art. 12 Abs. 1 ; BauGB § 34 Abs. 1
    Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Festlegung des "angemessenen" Abstands i.S.d. Art. 12 Abs. 1 RL 96/82/EG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gartencenter neben sog. Störfallbetrieb zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: Vorinstanz muss auf unionsrechtskonformer Grundlage neu entscheiden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: Vorinstanz muss auf unionsrechtskonformer Grundlage neu entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs - Vorinstanz muss auf unionsrechtskonformer Grundlage neu entscheiden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorbelastung ist für Pflicht zur Rücksichtnahme als Kriterium im Störfallrecht unbrauchbar

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Bundesverwaltungsgericht zu Gartencenter und Störfallbetrieb

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gartencenter nahe eines Störfallbetriebs zulässig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Europarechtskonforme Auslegung und Anwendung von § 34 Abs. 1 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Störfallbetrieb: Abstandsgebot auch im unbeplanten Innenbereich! (IBR 2013, 306)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 290
  • NVwZ 2013, 719
  • DVBl 2013, 645
  • DÖV 2013, 488
  • BauR 2013, 887
  • ZfBR 2013, 265
  • ZfBR 2013, 266
  • ZfBR 2015, 650
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    Mit Urteil vom 15. September 2011 - Rs. C-53/10 - (ABl EU 2011 Nr. C 319 S. 5 = ZfBR 2011, 763) hat der EuGH über die Vorlagefragen entschieden.

    Der EuGH (Urteil vom 15. September 2011 - Rs. C-53/10 - UPR 2011, 443 LS 1) hat Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG dahin ausgelegt, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, langfristig dem Erfordernis der Wahrung angemessener Abstände zwischen einem Störfallbetrieb und öffentlich genutzten Gebäuden Rechnung zu tragen, auch von Baugenehmigungsbehörden bei gebundenen Entscheidungen über die Zulassung von Vorhaben zu beachten ist.

    Die Angemessenheit kann von einer Vielzahl störfallrelevanter technischer Faktoren abhängen und je nach den besonderen Gegebenheiten der Gebiete und den Besonderheiten des Einzelfalls in erheblichem Maße unterschiedlich ausfallen (EuGH, Urteil vom 15. September 2011 - Rs. C-53/10 - UPR 2011, 443 Rn. 44).

    Präzise, absolute und objektive Grenzen der "Gefahrenzone" um einen Störfallbetrieb kann es insoweit nicht geben (Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 14. April 2011 in der Rs. C-53/10 - im Folgenden: Schlussanträge - juris Rn. 39).

    Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten mithin auch in instrumenteller Hinsicht Spielräume, um das Abstandserfordernis in bestehende nationalrechtliche Systementscheidungen einzupassen, sei es "in allgemeiner Weise bei der Aufstellung der Flächenausweisungs- oder Flächennutzungspläne", sei es - mangels einer Planung - "in spezifischer Weise ... beim Erlass von Entscheidungen über Baugenehmigungen" (EuGH, Urteil vom 15. September 2011 - Rs. C-53/10 - UPR 2011, 443 Rn. 50).

  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    Der Senat hat die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zum Anlass genommen, das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auszusetzen und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg im Wege der Vorabentscheidung (Art. 267 AEUV) um Klärung mehrerer Fragen zu bitten (Beschluss vom 3. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 5.09 - juris).

    Der Senat war der Auffassung, dass die Revisionen auf der Grundlage des nationalen Rechts zurückzuweisen wären, hatte es allerdings für zweifelhaft gehalten, ob die Zulassung des Vorhabens unter den hier gegebenen bzw. unterstellten Umständen mit Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG vereinbar ist (Beschluss vom 3. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 11 ff. und 22 ff.).

    Bedenkt man ferner, dass die erstmalige Schaffung einer störfallrechtlichen Gemengelage - wie dargestellt - im Regelfall ohnehin unzulässig sein wird, weil ein angemessener Abstand, der bisher eingehalten ist, "langfristig", also auch in Zukunft gewahrt bleiben muss (Beschluss vom 3. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 5.09 - juris Rn. 32; Uechtritz, BauR 2012, 1039 ), liegt auf der Hand, dass eine bestehende Vorbelastung im Störfallrecht nicht Grenze, sondern vielmehr gerade Voraussetzung des Wertungsspielraums ist, den Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG eröffnet.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar zu Recht angenommen, dass die Pflicht zur Rücksichtnahme grundsätzlich nicht unabhängig von etwaigen Vorbelastungen bewertet werden kann (Beschluss vom 3. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    Schon nach bisherigem Verständnis ist hierbei auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ).

    Ein Vorhaben, das sich in jeder Hinsicht innerhalb des aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB dann nicht ein, wenn das Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lässt (Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O. S. 386 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 12.11

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: Vorinstanz muss auf

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    Zu diesem Zeitpunkt hatte die Klägerin das Baugrundstück bereits an die Klägerin im Verfahren BVerwG 4 C 12.11 verkauft.

    Sie hat es unterlassen, vor ihrer Entscheidung zu ermitteln, welcher Abstand gegenüber dem Störfallbetrieb der Beigeladenen angemessen ist und ob das streitgegenständliche Gartencenter innerhalb dieser Abstandsgrenze liegt; den TÜV hatte sie erst im Zusammenhang mit dem Bauantrag der Klägerin im Verfahren BVerwG 4 C 12.11 mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    Es wird dabei durch die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den auf dieser Grundlage ergangenen rechtsförmlichen technischen Regelwerken und normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften näher bestimmt (vgl. Urteil vom 23. September 1999 - BVerwG 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 ).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    Unionsrechtlich gefordert, aber auch ausreichend ist insoweit eine "nachvollziehende" Abwägung (im Ergebnis ebenso OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 2 B 15/12 - juris Rn. 22 und - vorausgehend - VG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2011 - 25 L 581/11 - juris Rn. 62; zum Begriff der "nachvollziehenden" Abwägung BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ; vgl. im Überblick auch Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand November 2012, § 35 Rn. 10), verstanden als ein Vorgang der Rechtsanwendung, der eine auf den Einzelfall ausgerichtete Gewichtsbestimmung verlangt.
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    In all diesen Fällen ist eine Zulassung des Vorhabens auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB abzulehnen, weil es einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem nicht das Konditionalprogramm des Rechts der Vorhabenzulassung, sondern nur eine förmliche Planung Rechnung zu tragen vermag (vgl. Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 ; jüngst auch Urteil vom 2. Februar 2012 - BVerwG 4 C 14.10 - BVerwGE 142, 1 ).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    In all diesen Fällen ist eine Zulassung des Vorhabens auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB abzulehnen, weil es einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem nicht das Konditionalprogramm des Rechts der Vorhabenzulassung, sondern nur eine förmliche Planung Rechnung zu tragen vermag (vgl. Urteil vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 ; jüngst auch Urteil vom 2. Februar 2012 - BVerwG 4 C 14.10 - BVerwGE 142, 1 ).
  • VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 25 L 581/11

    Seveso II. Richtlinie Rücksichtnahmegebot Kindergarten heranrückende Bebauung

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    Unionsrechtlich gefordert, aber auch ausreichend ist insoweit eine "nachvollziehende" Abwägung (im Ergebnis ebenso OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 2 B 15/12 - juris Rn. 22 und - vorausgehend - VG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2011 - 25 L 581/11 - juris Rn. 62; zum Begriff der "nachvollziehenden" Abwägung BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ; vgl. im Überblick auch Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand November 2012, § 35 Rn. 10), verstanden als ein Vorgang der Rechtsanwendung, der eine auf den Einzelfall ausgerichtete Gewichtsbestimmung verlangt.
  • Drs-Bund, 24.05.2011 - BT-Drs 17/5891

    Emissionsschutzrechtliche Einwendungen gegen die Errichtung eines Kindergartens

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11
    Auch die auf eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung gerichteten Reformvorschläge der Kommission (KOM(2010)781 vom 21. Dezember 2010; BTDrucks 17/5891 vom 24. Mai 2011) bei allen von Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG erfassten "neuen Bauprojekten", stellen den Weg einer Umsetzung des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG im Rahmen der gebundenen Entscheidung nicht in Frage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - 2 B 15/12

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Nachbarschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

  • VGH Hessen, 04.12.2008 - 4 A 882/08

    Untätigkeitsklage auf Zurückweisung des Nachbarwiderspruchs; Einfügen eines 

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 4 A 654/13

    Öffentlich genutztes Gebäude in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebes im

    Auf der Grundlage der vorbenannten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. September 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris, die Entscheidung des Senats vom 4. Dezember 2008 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Welche Anforderungen sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergeben, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, namentlich davon, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr 32).

    12 Abs. 1 Seveso-II-RL ist hier einschlägig, da es sich bei dem Betrieb der Beigeladenen um einen Störfallbetrieb handelt, der unter die vorbenannte Richtlinie fällt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 4 C 5.09 -, juris Rdnr. 23; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11. -, juris Rdnrn. 2, 14).

    Bei dem Vorhaben der Klägerin handelt es sich auch um ein öffentlich genutztes Gebäudes im Sinne der vorbenannten Richtlinienbestimmung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012, a.a.O., Rdnr. 14; vgl. dazu auch Uechtritz, BauR 2014, 1098).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem zurückverweisenden Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 20, ist der angemessene Abstand im jeweiligen Einzelfall anhand aller relevanten störfallspezifischen Faktoren festzulegen.

    Es kann keine präzisen, absoluten und objektiven Grenzen der "Gefahrenzone" um einen Betrieb geben (vgl. dazu Schlussanträge vom 14. April 2011 - C-53/10 -, juris Rdnr. 39; BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012, a.a.O., Rdnr. 20).

    Andererseits können aber auch technische Maßnahmen zur Verminderung des Unfallrisikos oder zur weiteren Begrenzung möglicher Unfallfolgen zu berücksichtigen sein, sei es im Betriebsbereich, soweit diese dem Betreiber des Störfallbetriebs auferlegt werden können, sei es außerhalb des Betriebsbereichs, wie etwa Nutzungseinschränkungen oder besondere bauliche Anforderungen an das an den Störfallbetrieb heranrückende Vorhaben, sofern über diese Maßnahmen mögliche Schadensfolgen und damit auch die Angemessenheit des Abstands beeinflusst werden können (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18).

    Insbesondere haben "sozioökonomische" Faktoren, die für die Realisierung des heranrückenden Vorhabens sprechen, bei der Festlegung des "angemessenen" Abstands außer Betracht zu bleiben (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 19).

    Damit sind nach dem Leitfaden SFK/TAA-GS-1 die wesentlichen anlagenbezogenen störfallspezifischen Faktoren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18) bei der Bemessung des Achtungsabstandes zugrunde zu legen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18) sind bei der Bemessung des angemessenen Abstandes nur solche technischen Maßnahmen zur Verminderung des Unfallrisikos oder zur weiteren Begrenzung möglicher Unfallfolgen im Betriebsbereich des Störfallbetriebes zu berücksichtigen, die dem Betreiber des Störfallbetriebes aufgegeben können.

    Selbst wenn man die im Achtungsabstand bereits vorhandenen kundenintensiven Nutzungen aufgrund der Vorbelastung des Gebiets zum Anlass nehmen wollte, das Schutzziel des Abstandsgebotes zu relativieren (so wohl Uechtritz, NVwZ 2013, 719), könnte dies nicht dazu führen, den von den Gutachtern als angemessen ermittelten Abstand für das Vorhaben der Klägerin zu verringern.

    Eine Unterschreitung des störfallspezifisch ermittelten angemessenen Abstandes ist vielmehr ausnahmsweise zulässig, wenn im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art ("sozioökonomische Faktoren") - für die Zulassung des Vorhabens streiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 22).

    Die erstmalige Schaffung einer Gemengelage wird danach im Regelfall unzulässig sein (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 24; Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 4 C 5.09 -, juris Rdnr. 32; Uechtritz, BauR 2012, 1039 [1048]).

    Bei der Abwägung der für die Errichtung des Vorhabens streitenden privaten Interessen der Klägerin mit den Belangen, die gegen die Verwirklichung eines publikumsintensiven Betriebes innerhalb des angemessenen Abstands zu einem Störfallbetrieb sprechen - hierbei handelt es sich um die bereits oben im Zusammenhang mit der Bemessung des angemessenen Abstandes erörterten störfallspezifischen Faktoren -, erweist sich die Errichtung des Gartencenters als nicht ausnahmsweise vertretbar (vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 7 C 36.11 -, BVerwGE 148, 155 = juris Rn. 58, und vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 35.
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 1 ME 140/20

    Abbrucharbeiten; Abwägung, nachvollziehende; Baugenehmigung; Bauvorbescheid;

    Bei der Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands i.S. von Art. 13 Abs. 2 Buchst. a) Seveso-III-Richtlinie und § 3 Abs. 5c BImSchG sind neben anlagenseitigen auch vorhabenseitige störfallspezifische Faktoren zu berücksichtigen (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 18).

    Große Verbrauchermärkte werden in Rechtsprechung und Literatur durchgängig als "öffentlich genutzte Gebäude" angesehen (BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 14 - Gartencenter mit 9.368 qm Verkaufsfläche; OVG NRW, Urt. v. 25.11.2020 - 7 A 3893/19 -, juris Rn. 59, insoweit bestätigend VG Köln, Urt. v. 28.8.2019 - 23 K 2083/18 -, juris Rn. 27 - Lebensmittelmarkt mit 799 qm Verkaufsfläche; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 50 Rn. 13).

    Dabei ist die Abschätzung der im Einzelfall relevanten störfallspezifischen Faktoren in aller Regel nicht ohne eine Heranziehung technisch-fachlichen Sachverstands möglich (zum Vorstehenden insgesamt: BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 17 f.; s.a. Oerder/Schwertner/Wörheide, BauR 2018, 436 [444 f.] m.w.N., auch zur a.A.).

    Eine Unterschreitung des störfallspezifisch ermittelten angemessenen Abstandes ist vielmehr ausnahmsweise zulässig, wenn im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art ("sozioökonomische Faktoren") - für die Zulassung des Vorhabens streiten (BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 22; Hess. VGH, Urt. v. 11.3.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485 = juris Rn. 63; noch zur Vorgängervorschrift).

    Unterbleibt die im Vorhabenzulassungsverfahren erforderliche Abwägung, hat das Gericht die erforderlichen Ermittlungen und Bewertungen selbst vorzunehmen (BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 23, 25, 26, 38 f.).

    Ist der angemessene Abstand demgegenüber schon bisher nicht eingehalten, greift der Wertungsspielraum der Genehmigungsbehörden (BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 24).

    In all diesen Fällen ist eine Zulassung des Vorhabens auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB abzulehnen, weil es einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem nicht das Konditionalprogramm des Rechts der Vorhabenzulassung, sondern nur eine förmliche Planung Rechnung zu tragen vermag (BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 35).

    Für die nachvollziehende Abwägung geht der Senat im Eilverfahren davon aus, dass in diese einerseits die sozioökonomischen Faktoren und andererseits das Abstandsgebot selbst einzustellen sind (s.a. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 39 "dem Abstandserfordernis gegenüberstehen").

    Ist der angemessene Abstand nicht eingehalten, muss in einem zweiten Schritt bewertet werden, ob ein Unterschreiten des angemessenen Abstands im Einzelfall ausnahmsweise aufgrund von nicht-störfallspezifischen, sozioökonomischen Belangen vertretbar ist (BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 15, 19).

    Eine bestehende Vorbelastung ist im Störfallrecht Voraussetzung des Wertungsspielraums, den Art. 13 Abs. 2 Buchst. a) Seveso-III-Richtlinie eröffnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 11-13, 34) und damit Voraussetzung der nachvollziehenden Abwägung.

    Als einen entscheidenden Aspekt für die Gewichtung der widerstreitenden Interessen sieht der Senat neben dem Ausmaß der Unterschreitung des angemessenen Abstands (s.o. unter (2)) die durch das Vorhaben eintretende Risikoveränderung gegenüber der bisherigen Situation an (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290 = juris Rn. 13: "welche Risiken"; s.a. EuGH, Urt. v. 15.9.2011 - C-53/10 -, Slg 2011, I-8311 = juris Rn. 43 und Arbeitshilfe der Fachkommission Städtebau, S. 13).

  • VG Hannover, 23.09.2020 - 12 B 2730/20

    Abwägung; aliud; angemessener Abstand; Baugenehmigung; Gemengelage;

    Welche Anforderungen sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 32; Hess. VGH, Urt. vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 23; BayVGH, Beschl. vom 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167 -, juris Rdnr. 13).

    Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (vom 15.09.2011 - C-53/10 -, juris) und einem daran anschließenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 13ff., jeweils noch zu dem entsprechenden Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 2 der Seveso-II-Richtlinie) verlangt Art. 13 Abs. 2 Buchst. a) der Seveso-III-Richtlinie, dass die Risiken der Zulassung eines öffentlich genutzten Gebäudes in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs ungeachtet etwaiger Vorbelastungen gebührend gewürdigt werden.

    Einzelhandelsbetriebe wie Gartencenter, Baumärkte und eben Supermärkte stellen öffentlich genutzte Gebäude im Sinne der Seveso-III-Richtlinie dar (vgl. BVerwG, Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 14 und Hess. VGH, Urt. vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 26 - Gartencenter - VG Köln, Urt. vom 28.08.2019 - 23 K 2083/18 -, juris Rdnr. 27 - Lebensmittelmarkt - Schoen in Landmann/Rohmer, UmweltR Band III, Stand 01.02.2020, § 50 BImSchG Rdnr. 113; Oerder, Schwertner, Wörheide, BauR 2018, S. 436 (439)).

    Vielmehr ist der Abstand in jedem Einzelfall für jedes schutzbedürftige Objekt anhand von anlagen- und vorhabenbezogenen störfallspezifischen Faktoren festzulegen (BVerwG, Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 16; nachfolgend Hess. VGH, Urt. vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 29; vgl. auch Thiel in Landmann/Rohmer, UmweltR Band III, Stand 01.02.2020, § 3 BImSchG Rdnr. 102d).

    Auch besondere bauliche Anforderungen an das an den Störfallbetrieb heranrückende Vorhaben sind einzustellen, wenn mit ihnen mögliche Schadensfolgen beeinflusst werden können (BVerwG, Urt.vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18; nachfolgend Hess. VGH, Urt. vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 30, 61; Thiel in Landmann/Rohmer, UmweltR Band III, Stand 01.02.2020, § 3 BImSchG Rdnr. 102d; Oerder, Schwertner, Wörheide, BauR 2018, S. 436 (444f.)).

    Eine Unterschreitung des angemessenen Abstands zu einem Störfallbetrieb ist allerdings nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Gemengelage nicht erstmals geschaffen wird und im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art - für die Zulassung des Vorhabens streiten (BVerwG, Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 22ff.; nachfolgend Hess. VGH, Urt. vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 63f.; VG Karlsruhe, Urt. vom 22.01.2020 - 2 K 194/19 -, juris Rdnr. 51; Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenburg, BauGB, Stand 01.02.2020, § 34 Rdnr. 76a).

    Unionsrechtlich gefordert, aber auch ausreichend ist insoweit eine "nachvollziehende Abwägung", verstanden als ein Vorgang der Rechtsanwendung, der eine auf den Einzelfall ausgerichtete Gewichtsbestimmung verlangt (BVerwG, Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 23 und 26).

    Eine solche ist immer dann gegeben, wenn im angemessenen Abstand um einen Störfallbetrieb bereits weitere schutzbedürftige Objekte existieren (BVerwG, Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 25; Oerder, Schwertner, Wörheide, BauR 2018, S. 436 (454)) und besteht im Falle des Störfallbetriebs der Antragstellerin und der Innenstadt von F. östlich und südöstlich des Betriebsgeländes bereits seit Jahrzehnten, weshalb Art. 13 Abs. 2 Buchst. a) der Seveso-III-Richtlinie für Bauvorhaben in dem Sicherheitsabstand um den Betriebsbereich G. der Antragstellerin grundsätzlich die Möglichkeit einer nachvollziehenden Abwägung eröffnet.

    Soweit Art. 13 Abs. 2 Buchst. a) der Seveso-III-Richtlinie im Rahmen der durch die Verwaltung zu treffenden gebundenen Entscheidung über eine Baugenehmigung eine "nachvollziehende" Abwägung erfordert, ist diese keine planerische Abwägung im Sinne politischer Dezision, sondern als Vorgang der Rechtsanwendung sachgeleitete Wertung, deren Ergebnis gerichtlich voll überprüfbar ist (BVerwG, Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 26; Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 35 Rdnr. 8; Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 34 Rdnr. 34; Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenburg, BauGB, Stand 01.02.2020, § 34 Rdnr. 76a; Oerder, Schwertner, Wörheide, BauR 2018, S. 436 (457)).

    Unterlässt die Genehmigungsbehörde diese oder ist die getroffene Abwägung fehlerhaft, hat das Gericht selbst die maßgeblichen Belange abzuwägen (VG Köln, Urt. vom 28.08.2019 - 23 K 2083/18 -, juris Rdnr. 34 und 43; vgl. auch die Rechtsprechung zum Abwägungsausfall bei § 35 BauGB, auf den das BVerwG (Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 26) zum Begriff der "nachvollziehenden" Abwägung verwiesen hat: OVG Rh.-Pf., Urt. vom 16.06.2020 - 8 A 11327/19 -, juris Rdnr. 111ff.; Bay. VGH, Urt. vom 12.11.20109 - 22 BV 17.2448 -, juris Rdnr. 80f.; VG Schleswig, Urt. vom 14.11.2019 - 6 A 44/15 -, juris Rdnr. 81ff.).

    Dabei ist die Abwägung regelmäßig auf einen bipolaren Interessenausgleich beschränkt, bei dem das Interesse des Bauherrn bzw. Grundstückseigentümers an einer wirtschaftlichen Ausnutzung des Vorhabengrundstücks dem in der Richtlinie zum Ausdruck kommenden Interesse gegenübersteht, die Folgen eines möglichen Störfalls - insbesondere für das potentielle Publikum des öffentlich genutzten Gebäudes - zu begrenzen (vgl. BVerwG, Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 26; Hess. VGH, Urt. vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 66; vgl. auch Oerder, Schwertner, Wörheide, BauR 2018, S. 436 (457f.)).

    Die Grenzen der Abwägung und damit des Rücksichtnahmegebots sind überschritten, wenn nicht individuelle, sondern städtebauliche Gründe für eine Zulassung des Vorhabens streiten (BVerwG, Urt. vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 35; Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenburg, BauGB, Stand 01.02.2020, § 34 Rdnr. 76a; Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 34 Rdnr. 34).

  • VGH Hessen, 25.02.2017 - 3 B 107/17

    Baurecht Nachbarklage Gebietserhaltungsanspruch gegen eine Kindertagesstätte mit

    Maßgeblich ist demnach eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahme Begünstigten, andererseits dem Rücksichtnahme Verpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, m. w. N. juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, ZfBR 2013, 266, juris Rn. 30 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. September 2012 - OVG 10 N 9.11 -, juris Rn. 7).

    Da die angefochtene Baugenehmigung wegen eines Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 BauO Bln rechtswidrig ist und die Klägerin dadurch in ihren Rechten verletzt ist, kann der Senat offen lassen, ob die Errichtung des Gebäudes der Beigeladenen mit einer 20, 97 Meter langen und teilweise auch relativ hohen Außenwand des Seitenflügels an der Grenze zum Grundstück der Klägerin darüber hinaus das im Begriff des Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot (vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.35 -, NVwZ 1987, 34, juris Rn. 15; Beschluss vom 11. Januar 1999 - BVerwG 4 B 112.98 -, NVwZ 1999, 879, juris Rn. 6; Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, juris Rn. 32; Gaentsch, ZfBR 2009, 321 [325 f.]) verletzt.

  • VG Karlsruhe, 22.01.2020 - 2 K 194/19

    Bestandsschutz beim Brandabstand von Gebäuden

    Ist beides nicht gegeben, erweist sich das Vorhaben als rücksichtslos (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Beschl. v. 28.03.2013 - 4 B 15.12 -, BauR 2013, 1248; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485; ders., Beschl. v. 25.11.2019 - 4 B 544/19 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 04.12.2019 - 12 B 1932/19 -, juris).

    Dies hat zur Folge, dass der Genehmigungsbehörde bei der Ausfüllung dieses Rechtsbegriffes ein irgendwie gearteter Beurteilungs- oder Ermessensspielraum nicht zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Es kann keine präzisen, absoluten und objektiven Grenzen der "Gefahrenzone" um einen Betrieb geben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Andererseits können aber auch technische Maßnahmen zur Verminderung des Unfallrisikos oder zur weiteren Begrenzung möglicher Unfallfolgen zu berücksichtigen sein, sei es im Betriebsbereich, soweit diese dem Betreiber des Störfallbetriebs auferlegt werden können, sei es außerhalb des Betriebsbereichs, wie etwa Nutzungseinschränkungen oder besondere bauliche Anforderungen an das an den Störfallbetrieb heranrückende Vorhaben, sofern über diese Maßnahmen mögliche Schadensfolgen und damit auch die Angemessenheit des Abstands beeinflusst werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Insbesondere haben "sozioökonomische" Faktoren, die für die Realisierung des heranrückenden Vorhabens sprechen, bei der Festlegung des "angemessenen" Abstands außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Eine Unterschreitung des störfallspezifisch ermittelten angemessenen Abstandes ist vielmehr ausnahmsweise zulässig, wenn im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art ("sozioökonomische Faktoren") - für die Zulassung des Vorhabens streiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Hingegen wird die erstmalige Schaffung einer Gemengelage im Regelfall unzulässig sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Vielmehr handelt es sich um einen Vorgang der Rechtsanwendung, der eine auf den Einzelfall ausgerichtete Gewichtsbestimmung verlangt, die der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485; Otting/Olgemöller, NVwZ 2013, 1396; Uechtritz, NVwZ 2013, 724; sowie grundlegend zur "nachvollziehenden" Abwägung BVerwG, Urt. v. 19.07.2001 - 4 C 4.00 -, BVerwGE 115, 17).

  • VG Karlsruhe, 22.01.2020 - 2 K 11024/18

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes für den Betrieb eines

    Ist beides nicht gegeben, erweist sich das Vorhaben als rücksichtslos (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Beschl. v. 28.03.2013 - 4 B 15.12 -, BauR 2013, 1248; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485; ders., Beschl. v. 25.11.2019 - 4 B 544/19 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 04.12.2019 - 12 B 1932/19 -, juris).

    Dies hat zur Folge, dass der Genehmigungsbehörde bei der Ausfüllung dieses Rechtsbegriffes ein irgendwie gearteter Beurteilungs- oder Ermessensspielraum nicht zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Es kann keine präzisen, absoluten und objektiven Grenzen der "Gefahrenzone" um einen Betrieb geben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Andererseits können aber auch technische Maßnahmen zur Verminderung des Unfallrisikos oder zur weiteren Begrenzung möglicher Unfallfolgen zu berücksichtigen sein, sei es im Betriebsbereich, soweit diese dem Betreiber des Störfallbetriebs auferlegt werden können, sei es außerhalb des Betriebsbereichs, wie etwa Nutzungseinschränkungen oder besondere bauliche Anforderungen an das an den Störfallbetrieb heranrückende Vorhaben, sofern über diese Maßnahmen mögliche Schadensfolgen und damit auch die Angemessenheit des Abstands beeinflusst werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Insbesondere haben "sozioökonomische" Faktoren, die für die Realisierung des heranrückenden Vorhabens sprechen, bei der Festlegung des "angemessenen" Abstands außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Eine Unterschreitung des störfallspezifisch ermittelten angemessenen Abstandes ist vielmehr ausnahmsweise zulässig, wenn im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art ("sozioökonomische Faktoren") - für die Zulassung des Vorhabens streiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Hingegen wird die erstmalige Schaffung einer Gemengelage im Regelfall unzulässig sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).

    Vielmehr handelt es sich um einen Vorgang der Rechtsanwendung, der eine auf den Einzelfall ausgerichtete Gewichtsbestimmung verlangt, die der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485; Otting/Olgemöller, NVwZ 2013, 1396; Uechtritz, NVwZ 2013, 724; sowie grundlegend zur "nachvollziehenden" Abwägung BVerwG, Urt. v. 19.07.2001 - 4 C 4.00 -, BVerwGE 115, 17).

  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 - (zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen) ist den Anforderungen, die Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG (sog. Seveso-II-Richtlinie) an die Zulassung von Vorhaben in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs stellt, durch eine richtlinienkonforme Auslegung des in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots Rechnung zu tragen.

    Die Entscheidung des Senats vom 20. Dezember 2012 (a.a.O.) nötigt nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (siehe zur "überholten" Grundsatzrüge etwa Beschlüsse vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240 = juris Rn. 3, vom 9. April 1999 - BVerwG 9 B 21.99 - juris Rn. 3 und vom 21. Februar 2000 - BVerwG 9 B 57.00 - juris Rn. 6).

    Das entspricht dem Urteil des Senats vom 20. Dezember 2012 (a.a.O.).

    Soweit sie in diesem Zusammenhang auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 3. Dezember 2009 - BVerwG 4 C 5.09 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 209 Rn. 14) an den Europäischen Gerichtshof verweist, sind die vom Senat dort gemachten Ausführungen zur Berücksichtigung einer etwaigen Vorbelastung durch die - auch schon vom Oberverwaltungsgericht berücksichtigte - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. September 2011 (a.a.O.) sowie das Urteil des Senats vom 20. Dezember 2012 (a.a.O.) sachlich überholt.

    Danach ist das Kriterium der Vorbelastung im Störfallrecht bei richtlinienkonformer Handhabung unbrauchbar (Urteil vom 20. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 34 a.E.).

  • VG Hannover, 04.12.2019 - 12 B 1932/19

    Abstand; Altenwohn- und Pflegeheim; angemessener Abstand; anlagenbezogene

    Welche Anforderungen sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 32; Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 23; BayVGH, Beschluss vom 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167 -, juris Rdnr. 13).

    Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (vom 15.09.2011 - C-53/10 -, juris) und einem daran anschließenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 13ff.), jeweils noch zu dem entsprechenden Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie, verlangt Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie, dass die Risiken der Zulassung eines öffentlich genutzten Gebäudes in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs ungeachtet etwaiger Vorbelastungen gebührend gewürdigt werden.

    Damit obliegt es den zuständigen nationalen Genehmigungsbehörden und Gerichten, den Abstand in jedem Einzelfall anhand aller relevanten störfallspezifischer Faktoren festzulegen (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 16; nachfolgend Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 29).

    Auch besondere bauliche Anforderungen an das an den Störfallbetrieb heranrückende Vorhaben sind einzustellen, wenn mit ihnen mögliche Schadensfolgen beeinflusst werden können (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18; nachfolgend Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 30, 61; Oerder, Schwertner, Wörheide, BauR 2018, S. 436 (444f.)).

    Bei der Bemessung des angemessenen Abstands sind nur solche technischen Maßnahmen zur Verminderung des Unfallrisikos zu berücksichtigen, die dem Betreiber des Störfallsbetriebs aufgegeben werden können (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 18; Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 47).

    Eine Unterschreitung des angemessenen Abstands zu einem Störfallbetrieb ist vielmehr ausnahmsweise zulässig, wenn die Gemengelage nicht erstmals geschaffen wird und im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art - für die Zulassung des Vorhabens streiten (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 22ff.; nachfolgend Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 63f.).

    Gegenüber zu stellen sind lediglich das in der Richtlinie zum Ausdruck kommende Interesse, die Folgen eines möglichen Störfalls zu begrenzen und die für die Ansiedlung des Vorhabens sprechenden Belange des Bauherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris Rdnr. 26; Hess. VGH, Urteil vom 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, juris Rdnr. 66).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - 7 A 3893/19
  • VGH Hessen, 26.03.2015 - 4 C 1566/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein öffentlich genutztes Gebäude in der Nähe

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17

    Bauvoranfrage; Bestimmtheit; Wiedererrichtung einer durch Brand zerstörten

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 36.11

    Großkraftwerk, steinkohlebefeuertes; Änderungsvorhaben; Genehmigung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 2 D 78/13

    Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan; Fremdnützige Überplanung privaten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 10 B 1.14

    Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 8 C 10646/21

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Festsetzung eines urbanen Gebietes im

  • VG Schwerin, 26.02.2019 - 2 A 2226/15

    Erweiterung eines Störfallbetriebes

  • VGH Bayern, 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Verwaltungsgebäude

  • BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13

    Flächennutzungsplan; Normenkontrolle; Zulässigkeit der -; Porphyrsteinbruch;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 1389/16

    Zur Frage der prägenden Wirkung einer beseitigten baulichen Anlage für die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12

    Vorläufiger Rechtschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - 3 S 601/14

    Normenkontrollverfahren gegen eine als Satzung beschlossene Veränderungssperre -

  • VGH Hessen, 25.11.2019 - 4 B 544/19

    Baurecht, Wohngebäude in der Nähe eines Störfallbetriebes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13

    Vergnügungsstätte; Spielhalle; Nutzungsuntersagung; materielle Illegalität;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 5 S 2020/13

    Lärmschutz gegen Eisenbahnanlage; Grenzwerte der TA Lärm

  • VG Köln, 28.08.2019 - 23 K 2083/18
  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2021 - 9 K 2942/16

    Vergnügungsstätte, Veranstaltungshalle, Verein, Achtungsabstand,

  • VG Darmstadt, 30.04.2020 - 7 L 495/20

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Hotels innerhalb des angemessenen

  • OVG Saarland, 22.12.2022 - 2 B 197/22

    Rechtsschutz gegen Erweiterung eines genehmigten Sprengstofflagers

  • BVerwG, 13.06.2023 - 4 BN 33.22

    Verfehlung des gestalterischen Auftrags durch den Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 5 S 1475/16

    Imbissgaststätte als nach der TA Lärm schutzbedürftiger Raum

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Begriff des Doppelhauses bzw. der

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2019 - 12 LA 134/19

    Abstandsgebot; Biogasanlage; KAS-18; Seveso-Richtlinie; Störfall-Verordnung;

  • BVerwG, 10.04.2014 - 4 BN 49.13

    Bauleitplanung und Probleme beim Vollzug des Bebauungsplans; zum angemessenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 1 KN 168/15

    Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Betriebsbereich;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - 10 A 1261/17

    Stadt Lünen obsiegt im Streit um die Zustimmung zur bauplanungsrechtlichen

  • VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14

    Klage gegen Braunkohlestaubkraftwerk in Frankfurt-Fechenheim auch in zweiter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2019 - 10 S 17.19

    Gebietserhaltungsanspruch im Außenbereich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2015 - 10 B 6.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung nach dem Recht der DDR; Unterbrechung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2020 - 10 A 591/18

    Klage auf Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheids betreffend die

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 12.11
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14

    Fitnesscenter als "öffentlich genutztes Gebäude" neben Störfallbetrieb

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 3 S 619/12

    Bodensee: Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn rechtmäßig

  • VG Düsseldorf, 27.01.2021 - 6 L 2634/20

    Eilantrag gegen "protected bike lane" im Düsseldorfer Hafen erfolglos

  • VG Berlin, 05.12.2013 - 13 K 2.13

    Wettbüros im allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich rücksichtslos

  • VG Düsseldorf, 12.06.2023 - 4 L 640/23

    Baustopp am Belsenplatz

  • VG Münster, 12.10.2021 - 2 K 673/16
  • VG Schwerin, 26.02.2019 - 2 A 1165/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung eines nicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 10 S 57.17

    Beurteilung der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens; Geltendmachung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 2 B 1261/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau von Wohnungen, Stadthäusern und einer

  • VGH Bayern, 05.11.2013 - 15 ZB 12.179

    Nutzungsuntersagung für Pferdekoppel; nähere Umgebung; faktisches allgemeines

  • VG Hamburg, 27.11.2015 - 9 E 4484/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine

  • VGH Bayern, 11.06.2015 - 9 ZB 13.128

    Nutzungsänderung; faktisches Dorfgebiet; Schweinezuchtställe; Gebot der

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 9 CS 16.2088

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen

  • VG Düsseldorf, 09.08.2018 - 9 K 5323/16
  • VGH Bayern, 03.02.2017 - 9 CS 16.2477

    Erfolgloser nachbarlicher Eilantrag gegen Baugenehmigung für landwirtschaftliche

  • VG Münster, 04.03.2021 - 2 K 1905/16

    Klage gegen Schmitz Cargobull-Werkserweiterung in Vreden erfolglos

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 2 B 5.16

    Pflicht zur Einhaltung von Abstandflächen für das Gesamtgebäude bei dessen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2021 - 8 B 11636/20

    Unzulässiger Eilantrag eines entfernten Nachbarn gegen Gefahrstofflager der

  • VG Sigmaringen, 25.04.2018 - 2 K 5731/16

    Baunachbarklage wegen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Wohngebiet

  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 385.12

    Erteilung eines positiven Bauvorbescheides

  • VG Berlin, 11.10.2016 - 19 K 4.13

    Widerruf eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage

  • VG Berlin, 12.12.2019 - 13 K 296.17

    Baugenehmigung: Änderung einer hinterleuchteten Mega-Light-Werbeanlage in eine

  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2018 - 9 K 3965/16

    Bauantrag Zurückweisung Soll-Vorschrift

  • VG Mainz, 13.12.2017 - 3 K 1425/16

    Nachbarklage gegen Stützmauern

  • VG Karlsruhe, 14.10.2015 - 9 K 636/14

    Nachbarklage gegen Omnibusbetrieb im unbeplanten Innenbereich

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2016 - 1 KN 185/15

    Abwägung; Bestimmtheit; Dosisgrenzwert; Entwicklungsgebot; nuklear; Restrisiko;

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 KN 199/13

    Auslegungsbekanntmachung; Biogasanlage; Industriegebiet; öffentliche Auslegung;

  • VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23

    Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung: Geldendmachung öffentlich-rechtlicher

  • VG Berlin, 18.05.2020 - 19 K 520.17

    Charlottenburg: Bauvorbescheide für Großbordell bestätigt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2023 - 10 N 83.20

    Öffentliches Baurecht: Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Erweiterung

  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 327.14

    Kein Aufschub für Asylbewerberunterkünfte in Köpenick

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2014 - 7 B 438/14

    Gleichsetzung sicheren Kennens oder Kennenmüssens bezüglich einer Baugenehmigung

  • VG Münster, 28.04.2023 - 2 L 938/22

    Kein Baustopp für den Hafenmarkt in Münster

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 10 A 3745/18

    Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus aufgrud

  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 9 CS 16.1822

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Neubau einer Außentreppe an Wohnhaus

  • VG Düsseldorf, 26.11.2012 - 25 K 9084/10

    Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 94 VwGO analog zwecks Abwartens der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17

    Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 9 ZB 16.944

    Verschattung von Gewächshäusern - Gebietsbewahrungsanspruch und

  • VG Karlsruhe, 20.01.2023 - 10 K 1357/21

    Bad Rotenfels: Klage gegen DHL-Logistikzentrum

  • VG Ansbach, 03.05.2017 - AN 9 K 16.00105

    Nachbarklage gegen erteilte Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft in

  • VG München, 05.11.2019 - M 1 K 17.5654 920

    Erfolglose Nachbarklage - Änderung der Betriebszeiten eines Gewerbebetriebs

  • VG Düsseldorf, 23.02.2018 - 25 K 15597/16

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2017 - 9 L 2788/16

    Gebietsgewährleistungsanspruch; Gebietsprägungsanspruch; Rücksichtnahmegebot

  • VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 524.17
  • VG Köln, 11.10.2018 - 8 K 3429/17
  • VG Mainz, 18.02.2015 - 3 L 6/15

    Netto-Markt darf in Mainz-Mombach vorerst nicht errichtet werden

  • VG Hannover, 06.09.2021 - 12 A 3498/19

    Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Bindungswirkung; Gutachten; Handhubwagen;

  • VG München, 05.11.2019 - M 1 K 17.5713

    Baunachbarklage wegen Immissionen: Bestimmtheit einer Baugenehmigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 10 N 51.19

    Bauvorbescheid für ein Wettbüro ; Bestimmung der näheren Umgebung i.S.d. § 6 Abs.

  • VG Berlin, 27.11.2019 - 19 L 539.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauvorhaben des Nachbarn

  • VG Berlin, 24.01.2014 - 19 L 264.13

    Bauordnungsrecht - Nachbarklage gegen Büro- und Wohngebäude in innerstädtischer

  • VG Berlin, 20.05.2021 - 13 K 46.21
  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 B 393/21

    Außenterrasse; Außenwohnbereich; Beeinträchtigungsverbot; Drittschutz;

  • VG Gelsenkirchen, 02.04.2020 - 9 L 1896/19

    Einfamilienhäuser; Reihenhäuser; Nachbarschutz; Wohnen

  • VG Stuttgart, 15.03.2022 - 11 K 14594/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegenüber einer vom Nachbarn betriebenen

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 9 CS 21.1408

    Rechtmäßiges Nutzungsverbot mangels offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit

  • VG Ansbach, 12.06.2014 - AN 9 S 14.00382

    Baurecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rücksichtnahmegebot

  • VG Ansbach, 13.10.2015 - AN 9 K 15.01173

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Erweiterung, Umspannwerk, Rücksichtnahmegebot,

  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 4 K 573/19
  • VG Berlin, 15.03.2018 - 13 K 342.17

    Befristete Baugenehmigung für einen Gebrauchtwagenhandel mit 2000 m²

  • VG Cottbus, 14.08.2017 - 3 K 349/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Berlin, 04.03.2015 - 13 K 305.12

    Nutzungsänderungsgenehmigung für eine Kita im Nahbereich eines Störfallbetriebes

  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 355.14

    Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber; Asylbewerberunterkunft als

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 5127/15

    Mehrfamilienhaus Wegerecht Erschließung

  • VG Düsseldorf, 01.06.2016 - 16 K 3412/14

    Anspruch auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein in die Denkmalliste

  • VG Berlin, 07.11.2019 - 13 K 9.19

    Eine störende Häufung muss mit einem Blick wahrgenommen werden können, es dürfen

  • VG Köln, 07.04.2022 - 8 K 3758/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 2 E 482/12
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