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   BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79   

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BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79 (https://dejure.org/1981,833)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1981 - 4 C 11.79 (https://dejure.org/1981,833)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1981 - 4 C 11.79 (https://dejure.org/1981,833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Einvernehmen mit der Gemeinde; Konzentrationswirkung; Planfeststellung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Landesrechtliches Planfeststellungsverfahren - Einvernehmen der Gemeinde - Vorhaben im Außenbereich - Überörtliche Planung - Räumliche Ausdehnung des Planvorhabens - Überörtlicher Träger - Planungshoheit - Planungsrecht - Überörtliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterung eines Baggersees im Außenbereich; Verhältnis von landeswasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu bebauungsrechtlicher Zulässigkeit eines Planvorhabens; Mitwirkung der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 930
  • DÖV 1981, 676
  • ZfBR 1981, 189
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79
    Das ergibt sich schon aus der die öffentlich-rechtliche Gewässerbewirtschaftung maßgebend bestimmenden Einsicht, daß infolge des natürlichen Zusammenhangs der Gewässer die Benutzung eines jeden von ihnen auf andere Gewässer oder den Wasserhaushalt insgesamt von Einfluß sein kann (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in BVerwGE 36, 248 [250]).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79
    Das entspricht seit den insoweit grundlegenden Urteilen vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2) und - BVerwG IV C 215.65 - (BVerwGE 31, 263) der - freilich zum Fachplanungsrecht entwickelten - ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats.
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79
    Damit wird der dem Recht der Planfeststellung eigentümlichen Konzentrationswirkung Rechnung getragen und im Hinblick auf den für jede hoheitliche Planung geltenden Grundsatz der Problembewältigung (vgl. Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [300]) eine einheitliche und umfassende planerische Sachentscheidung ermöglicht (vgl. dazu Bielenberg in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG Rdnr. 3 und 4 zu § 38).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79
    Das entspricht seit den insoweit grundlegenden Urteilen vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2) und - BVerwG IV C 215.65 - (BVerwGE 31, 263) der - freilich zum Fachplanungsrecht entwickelten - ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Über sie wird - auch soweit es sich um bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB handelt - nicht am Maßstab der §§ 29 ff. BauGB in einem bauaufsichtlichen Verfahren, sondern einheitlich in einer Planfeststellung allein nach den von dem jeweiligen Fachgesetz dafür aufgestellten Voraussetzungen entschieden; auch für eine Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB ist insoweit kein Raum (vgl. Urteile vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - Buchholz 406.11 § 38 BBauG Nr. 1 = DVBl. 1981, 930 und vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318 = DVBl. 1988, 960).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Die "überörtliche" Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde ist dagegen für sich allein nicht entscheidend (Abweichung von BVerwG, Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - DÖV 1981, 676 = DVBl. 1981, 930 = Buchholz 406.11 § 38 BBauG Nr. 1).

    Der in § 38 BBauG enthaltene Vorbehalt des Fachplanungsrechtes schließt die Erforderlichkeit des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbs. BBauG aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - DVBl. 1981, 930 = DÖV 1981, 676 = Buchholz 406.11 § 38 Nr. 1).

    Soweit der erkennende Senat in seinem Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - (a.a.O.) als maßgebliches Entscheidungskriterium gerade die überörtliche Zuständigkeit der Planungsfeststellungsbehörde hervorgehoben hat, hält er hieran nicht mehr fest.

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Danach sind Grundstücke im unbeplanten Innenbereich nach Maßgabe der in der näheren Umgebung tatsächlich vorhandenen Bebauung generell bebaubar (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 12.76 - BVerwGE 55, 272, vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - ZfBR 1981, 187 und vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - BauR 1983, 140; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Juni 1983 - III ZR 73/83 - BGHZ 88, 51).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

    Zu dem - hier nicht einschlägigen - damaligen Satz 2 des § 38 BauGB, wonach u.a. bei Planfeststellungsverfahren 'für überörtliche Planungen' auf den Gebieten des Verkehrs-, Wege- und Wasserrechts nach landesrechtlichen Vorschriften die §§ 29 ff. BauGB keine Anwendung fanden, hatte das Bundesverwaltungsgericht zunächst darauf abgestellt, ob der überörtliche Träger der Planungshoheit nach den für ihn maßgeblichen Planungsgesetzen die Aufgabe und die Befugnis habe, Planungen von überörtlicher Bedeutung mit Verbindlichkeit auch für die Ortsplanung zu erlassen; sei dies zu bejahen, dann handele es sich bei seinen Planfeststellungsbeschlüssen um eine überörtliche Planung auch dann, wenn sie im konkreten Fall über das Gebiet einer Gemeinde nicht hinausreiche (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - Buchholz 406.11 § 38 BauGB Nr. 1 S. 4 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 A 4257/99
    BVerwG, Urteil vom 3. April 1981 - 4 C 11.79 -, ZfW 1981, 156 - annähert, kann angeführt werden, dass die fachplanerische Planungsbefugnis der Wahrung des Interesses an einer nicht allein oder in erster Linie die örtlichen Belange, sondern sämtliche Belange sachgerecht in den Blick nehmenden und als Folge hiervon insgesamt abgewogenen Zulassungsentscheidung dient.
  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche

    Demgegenüber entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. April 1981 (BayVBl 1981, 436 ), daß den Gemeinden (lediglich) ein aus dem Selbstverwaltungsrecht fließendes Mitwirkungsrecht an der Planung im Sinne einer angemessenen Beteiligung zustehe (vgl. auch BVerwGE 31, 263/265), ein darüber hinausgehendes Einvernehmen aber nicht erforderlich sei (§ 38 Satz 2 BBauG).

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht den bebauungsrechtlichen Ansatz des Senats bei wasserrechtlichen Planfeststellungen insgesamt unter Hinweis auf die Vorschriften des § 38 Satz 1 und 2 BBauG verworfen (vgl. U.v. 3.4.1981, BayVBl 1981, 436 ).

  • BVerwG, 31.07.2000 - 11 VR 5.00

    Anforderungen an die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes für den Bau einer

    Zu dem - hier nicht einschlägigen - damaligen Satz 2 des § 38 BauGB, wonach u.a. bei Planfeststellungsverfahren "für überörtliche Planungen" auf den Gebieten des Verkehrs-, Wege- und Wasserrechts nach landesrechtlichen Vorschriften die §§ 29 ff. BauGB keine Anwendung fanden, hatte das Bundesverwaltungsgericht zunächst darauf abgestellt, ob der überörtliche Träger der Planungshoheit nach den für ihn maßgeblichen Planungsgesetzen die Aufgabe und die Befugnis habe, Planungen von überörtlicher Bedeutung mit Verbindlichkeit auch für die Ortsplanung zu erlassen; sei dies zu bejahen, dann handele es sich bei seinen Planfeststellungsbeschlüssen um eine überörtliche Planung auch dann, wenn sie im konkreten Fall über das Gebiet einer Gemeinde nicht hinausreiche (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - Buchholz 406.11 § 38 BBauG Nr. 1 S. 4 f.).
  • VG Düsseldorf, 18.03.2004 - 4 K 4781/02

    Herstellung eines Gewässers durch Abgrabung von Sand und Kies; Zulassung der

    Für ein solches Verständnis, das sich der zu § 38 Satz 2 BauGB a.F. vertretenen Auffassung einer Maßgeblichkeit der Zuständigkeit einer überörtlichen Planfeststellungsbehörde vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1981 - 4 C 11.79 -, ZfW 1981, 156.
  • VGH Bayern, 19.12.1983 - 8 B 81 A.2459

    Straßenrecht: Abwehranspruch einer Gemeinde gegen ein Straßenvorhaben aus Gründen

    Ein darüber hinausgehendes Einvernehmen der Kl. zu dem Vorhaben ist nicht erforderlich (§ 38 Satz 2 BBauG, Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 BayBO; vgl. BVerwG vom 3.4.1981, BayVBl. 1981, 436).
  • BVerwG, 22.12.1981 - 4 CB 32.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

    Für den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich geklärt, daß es in einem landeswasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren des Einvernehmens der Planfeststellungsbehörde mit der Gemeinde im Sinne des § 36 Abs. 1 BBauG auch dann nicht bedarf, wenn über die Zulässigkeit des Vorhabens (positiv) auch in bebauungsrechtlicher Hinsicht entschieden wird (Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - in DÖV 1981 S. 676).
  • VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 4657/99

    Feststellung des Planes zur Herstellung eines Gewässers zum Zwecke der Gewinnung

  • VG Düsseldorf, 08.01.2004 - 4 K 4709/02

    Anspruch auf Entscheidung über einen Planfeststellungsantrag zur Herstellung

  • VG Braunschweig, 21.04.2004 - 2 A 259/03

    Flächennutzungsplan; Nassauskiesung; Planungshoheit; überörtliche Bedeutung

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