Rechtsprechung
BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14, 4 C 8.14, 4 C 9.14, 4 C 10.14, 4 C 11.14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; UVPG § 3b Abs. 2, 3, § 3c; UmwRG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 3
Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben; Kumulation; nachträgliche -; funktionaler und wirtschaftlicher Bezug; Nachbarklage. - Bundesverwaltungsgericht
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
Außenbereich; Kumulation; Nachbarklage; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); funktionaler und wirtschaftlicher Bezug; kumulierende Vorhaben; nachträgliche - - rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 3 UmwRG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b UmwRG, § 3c S 1 UVPG, § 3b Abs 2 S 1 UVPG, § 3b Abs 2 S 2 Nr 1 UVPG
Voraussetzungen eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs zwischen kumulierenden Vorhaben im Sinne des § 3b Abs. 2 UVPG
- Wolters Kluwer
Forderung eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs zwischen kumulierenden Vorhaben als Voraussetzung eines planvollen Vorgehen des Vorhabenträgers; Gewährleistung eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs sowie planvollen Vorgehens eines Vorhabenträgers durch ...
- doev.de
Schweinemaststall; UVP-Vorprüfungspflicht; kumulierende Vorhaben
- rewis.io
Voraussetzungen eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs zwischen kumulierenden Vorhaben im Sinne des § 3b Abs. 2 UVPG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Forderung eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs zwischen kumulierenden Vorhaben als Voraussetzung eines planvollen Vorgehen des Vorhabenträgers; Gewährleistung eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs sowie planvollen Vorgehens eines Vorhabenträgers durch ...
- datenbank.nwb.de
Voraussetzungen eines funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs zwischen kumulierenden Vorhaben im Sinne des § 3b Abs. 2 UVPG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirtschaftlicher Bezug kumulierender Vorhaben setzt planvolles Vorgehen voraus!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 16.04.2013 - 1 K 2530/11
- VG Minden, 16.04.2013 - 1 K 2533/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2014 - 2 A 1434/13
- BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14, 4 C 8.14, 4 C 9.14, 4 C 10.14, 4 C 11.14
Papierfundstellen
- BVerwGE 153, 361
- NVwZ 2016, 701
- DÖV 2016, 533
- BauR 2016, 1055
- BauR 2016, 797
- ZfBR 2016, 370
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14
Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14
Der nach § 3b Abs. 2 UVPG zu fordernde funktionale und wirtschaftliche Bezug zwischen kumulierenden Vorhaben im Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - setzt ein planvolles Vorgehen des/der Vorhabenträger(s) voraus.Denn die gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts reichen jedenfalls für den Befund aus, dass die Baugenehmigung bei Anwendung der Grundsätze, die der Senat in seinem Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - (NVwZ 2015, 1458) aufgestellt hat, nach § 3c Satz 5 i.V.m. einer Gesamtanalogie zu § 3b Abs. 2 und 3 UVPG nicht ohne eine allgemeine UVP-Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c Satz 1 UVPG hätte erteilt werden dürfen.
Das ist umso weniger der Fall, je weiter die Vorhaben voneinander Abstand halten (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - NVwZ 2015, 1458 Rn. 24), und umso mehr, je näher sie aneinanderrücken.
Da Vorhaben, die beziehungslos und gleichsam zufällig nebeneinander verwirklicht werden, nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers nicht der Vorprüfungspflicht unterliegen sollen, selbst wenn sich ihre Umweltauswirkungen überlagern, und die Erstreckung der Vorprüfungspflicht auf solche Vorhaben auch unionsrechtlich nicht veranlasst ist, hat der Senat zusätzlich gefordert, dass zwischen den Vorhaben ein räumlich-betrieblicher Zusammenhang bestehen muss, die Vorhaben mithin funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sein müssen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - NVwZ 2015, 1458 Rn. 25 f.).
Ineinandergreifende betriebliche Abläufe sind hierfür zwar ausreichend (so BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - NVwZ 2015, 1458 Rn. 26), aber nicht zwingend erforderlich.
Die Ställe auf der Hofstelle ... 13 und der neue Schweinemaststall sind folglich funktional und wirtschaftlich im Sinne der im Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - (NVwZ 2015, 1458) dargelegten Maßstäbe aufeinander bezogen.
Das Berufungsurteil enthält ausreichende Feststellungen zu den erreichten Beständen an den maßgeblichen Stichtagen; dies sind der 5. Juli 1988 und der 14. März 1999 (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 - NVwZ 2015, 1458 Rn. 27).
- BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13
Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14
Der tatrichterlich ermittelte Inhalt des Vorbescheids ist als Tatsachenfeststellung i.S.d. § 137 Abs. 2 VwGO für den Senat bindend (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 18. Dezember 2013 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 24), weil die Revisionsführer innerhalb der Frist des § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO insofern keine Verfahrensrügen erhoben haben und die Auslegung des Berufungsgerichts weder einen Rechtsirrtum noch einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 8).Auf diesen Fehler können sich die Kläger gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 753) in der durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2069) seit 26. November 2015 geltenden Fassung berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 34 zur Vorgängerfassung des § 4 Abs. 3 UmwRG).
- BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12
Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14
In dem Umfang, in dem er dem Vorhaben die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bescheinigt, entfaltet er Tatbestandswirkung (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 7).Der tatrichterlich ermittelte Inhalt des Vorbescheids ist als Tatsachenfeststellung i.S.d. § 137 Abs. 2 VwGO für den Senat bindend (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 …und vom 18. Dezember 2013 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 24), weil die Revisionsführer innerhalb der Frist des § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO insofern keine Verfahrensrügen erhoben haben und die Auslegung des Berufungsgerichts weder einen Rechtsirrtum noch einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 8).
- EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14
Auf diesen Fehler können sich die Kläger gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 753) in der durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2069) seit 26. November 2015 geltenden Fassung berufen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 34 zur Vorgängerfassung des § 4 Abs. 3 UmwRG). - BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00
Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14
Der tatrichterlich ermittelte Inhalt des Vorbescheids ist als Tatsachenfeststellung i.S.d. § 137 Abs. 2 VwGO für den Senat bindend (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 …und vom 18. Dezember 2013 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138 Rn. 24), weil die Revisionsführer innerhalb der Frist des § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO insofern keine Verfahrensrügen erhoben haben und die Auslegung des Berufungsgerichts weder einen Rechtsirrtum noch einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 8). - BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85
Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung - …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14
In Übereinstimmung mit revisiblem Recht sieht das Berufungsgericht einen Vorbescheid als einen vorweg genommenen Teil der Baugenehmigung an, soweit er die Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Vorschriften zum Inhalt hat (BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14.85 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 88 S. 40). - BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95
Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14
Die Beklagte zeigt nicht auf, dass das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung, auf die es auch dann ankommt, wenn sie Bedenken begegnet (stRspr: vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 -Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 f. …und vom 24. August 2006 - 7 B 38.06 -Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 1 Rn. 28), Anlass zur weiteren Aufklärung hätte sehen müssen. - Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 4 C 7.14
Die in dieser Voraussetzung zum Ausdruck kommende räumliche Komponente beurteilt sich nicht nach optisch wahrnehmbaren Umständen, sondern - nach Sinn und Zweck der Kumulationsregelung, Vorhaben mit einem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu erfassen (vgl. BT-Drs. 14/4599 S. 94 unten, S. 95 oben) - danach, ob damit zu rechnen ist, dass sich die Umweltauswirkungen überlagern.
- OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2020 - 1 LB 1/18
Genehmigung von Hähnchenmastanlagen; hinzutretende kumulierende Vorhaben; …
Vorhaben, die beziehungslos und gleichsam zufällig nebeneinander verwirklicht werden, unterliegen nicht schon wegen ihrer sich überlagernden Umweltauswirkungen nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers der Vorprüfungspflicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 -, Rn. 24 f., juris; Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 -, Rn. 16 ff., juris).Es genügten vielmehr Umstände, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreiber(n) zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lasse (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 -, Rn. 18, juris).
Insoweit hat auch schon das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis zutreffend darauf hingewiesen, dass die Erstreckung der UVP-Pflicht auf solche Vorhaben, deren Einwirkungsbereiche sich zwar überschnitten, die aber beziehungslos und zufällig nebeneinanderstünden, unionsrechtlich nicht veranlasst sei (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 -, Rn. 24 f., juris; Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 -, Rn. 16 ff. juris).
So hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit ausgeführt, dass für die Annahme eines wirtschaftlichen und funktionalen Bezugs nicht erforderlich ist, dass die Betriebsabläufe aufeinander abgestimmt sind oder ineinandergreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 -, Rn. 18 f., juris).
Insoweit ist es gerade im Falle einer nachträglichen Kumulation von Vorhaben möglich, dass betriebliche oder bauliche Einrichtungen, die bislang nur dem früheren Vorhaben dienten, auch für den Betrieb des hinzutretenden Vorhabens eingesetzt werden (…vgl. i. E. Arnold, in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 5. Auflage 2018, § 10 UVPG, Rn. 25; OVG NRW…, Beschluss vom 16. März 2020 - 10 A 360/18 -, Rn. 44, juris; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 -, Rn. 22, juris).
Bereits aus der Auslegung des § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG a. F. durch das Bundesverwaltungsgericht ergibt sich jedoch, dass das Merkmal "auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen" dann erfüllt ist, wenn sich die Umweltauswirkungen der Vorhaben überlagern und die Vorhaben wirtschaftlich und funktional aufeinander bezogen sind (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 -, Rn. 24 ff., juris; Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 -, Rn. 15 ff., juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17
Nachträgliche Kumulation von Windenergieanlagen; standortbezogenen Vorprüfung des …
Analog anzuwenden ist daher auch die Legaldefinition des § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG, wonach - bei technischen oder sonstigen Anlagen - ein enger Zusammenhang in diesem Sinne nur gegeben ist, wenn die Vorhaben auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015, a.a.O., Rn. 22, sowie Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7/14 u.a. -, BVerwGE 153, 361 und juris, Rn. 14).Ob zwischen mehreren Anlagen der nach § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG geforderte Zusammenhang besteht, beurteilt sich allerdings nicht nach optisch wahrnehmbaren Umständen, sondern - entsprechend Sinn und Zweck der Kumulationsregelung, Vorhaben mit einem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu erfassen (vgl. BT-Drucks. 14/4599, Seite 94 f.) - danach, ob damit zu rechnen ist, dass sich die Umweltauswirkungen überlagern; dies ist umso weniger der Fall, je weiter die Vorhaben voneinander Abstand halten und umso mehr, je näher sie aneinanderrücken (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 16).
Selbst wenn sich die Umwelteinwirkungen der Vorhaben überlagern, ist daher nach dem Bundesverwaltungsgericht zusätzlich zu fordern, dass zwischen den Vorhaben ein räumlicher-betrieblicher Zusammenhang bestehen muss, die Vorhaben mithin funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sein müssen; dieser funktionale und wirtschaftliche Bezug setzt ein planvolles Vorgehen des/der Vorhabenträger(s) voraus, mithin ein solches, aufgrund dessen von einem zufälligen Zusammentreffen der Vorhaben derselben Art nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 18, m.w.N.).
Deshalb spielt es entgegen der Ansicht des Klägers auch keine Rolle, dass die beiden Leitentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni und 17. Dezember 2015 (a.a.O.) gleichsam zufällig jeweils Tierhaltungsanlagen (Schweinemastställe) betrafen.
Soweit der Kläger Zweifel an der Vereinbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Unionsrecht bzw. mit der Rechtsprechung des EuGH hinsichtlich des zusätzlichen Erfordernisses eines räumlich-betrieblichen (wirtschaftlich-funktionalen) Zusammenhangs bei Anlagen geltend macht, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 18. Juni 2015 (…a.a.O., Rn. 25, unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 21. September 1999 - C-392/56 -, ABl.EG 1999, Nr. C 366, 6.F. und juris, Rn. 73 ff. …sowie Urteil vom 25. Juli 2008 - C-142/07 -, BRS 80, Nr. 15 und juris, Rn. 44 …und Urteil vom 21. März 2013 - C-244/12 -, NVwZ 2013, 707 und juris, Rn. 29 ff.;… zur Zulässigkeit von Schwellenwerten s.a. die Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011, ABl.C 248 vom 25. August 2011, S. 154, 10. Erwägungsgrund) überzeugend ausgeführt, dass ein Verstoß gegen Unionsrecht nicht vorliegt und im Urteil vom 17. Dezember 2015 (a.a.O., Rn. 18) bekräftigt, dass eine Erstreckung der Vorprüfungspflicht auf Vorhaben, die beziehungslos und gleichsam zufällig nebeneinander verwirklicht werden, auch unionsrechtlich nicht gefordert ist.
- VG Münster, 07.12.2017 - 2 K 1930/16
Nachträgliche Kumulation, gemeinsame bauliche Einrichtung, Anlage zur …
Sofern die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des BVerwG vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7/14 - davon ausgehe, dass eine Verbindung durch das auf der Hofstelle aufstehende Wohnhaus der Familie als gemeinsame Unterkunft für alle Betriebsleiter hergestellt werde, übersehe sie, dass das BVerwG diese Frage in der zitierten Entscheidung ausdrücklich offengelassen habe.18/11499, S. 83; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7/14 -, juris Rn 18 f.; OVG NRW, Urteile vom 16. März 2016 - 8 A 1577/15 und 8 A 1576/15 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. September 2015 - 11 S 22/15 -, juris Rn 42 ff.; Arnold, NVwZ 2017, 497, 499; Arnold/Weghake, BauR 2016, 190, 197; Külpmann, jurisPR-BVerwG 8/2016 Anm. 5.
Den zu betrachtenden Vorhaben "gemeinsam" und sie deshalb "verbindend" sind im Falle nachträglicher Kumulation solche betrieblichen oder baulichen Einrichtungen, die entweder beim früheren Vorhaben schon bestanden und vom hinzutretenden kumulierenden Vorhaben (nachträglich mit-)genutzt werden - vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7/14 -, juris Rn 22: Nutzung einer zum früheren Vorhaben gehörenden Betriebstankstelle durch das hinzutretende Vorhaben; OVG NRW, Urteil vom 16. März 2016 - 8 A 1576/14 -, juris Rn 51: Nutzung einer bereits zum früheren Vorhaben gehörenden Löschwasserzisterne -, oder die (auch: nachträglich) baulich selbstständig von den Vorhaben errichtet und von beiden genutzt werden.
vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7/14 -, juris Rn 22.
Sie wurde vom BVerwG in seinem Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7/14 u.a. - vielmehr ausdrücklich offengelassen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17 Ein solcher Zusammenhang kann nach der Gesetzesbegründung in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 - z. B. in einem gemeinsamen betrieblichen oder wirtschaftlichen Zweck liegen und etwa darin zum Ausdruck kommen, dass der oder die Vorhabenträger ihr Vorgehen durch ineinandergreifende Betriebsabläufe oder in sonstiger Weise planvoll und koordiniert durchführen.
18/11499, S. 83; ähnlich Nds. OVG, Beschluss vom 11. März 2019 - 12 ME 105/18 -, juris Rn. 50; zum funktionalen und wirtschaftlichen Bezug i. S. v. § 3b Abs. 2 UVPG a. F. siehe BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 u. a. -, juris Rn. 18, und vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 -, juris Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20. September 2018 - 8 A 11958/17 -, juris Rn. 83.
- VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 B 15.2365
Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage - Windkrafterlass …
Sie erfüllen insbesondere das in dieser Vorschrift enthaltene Tatbestandsmerkmal des "engen Zusammenhangs", da sich zum einen ihre Umweltauswirkungen (insbesondere in akustischer und optischer Hinsicht) überlagern und sie zum anderen funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind (…vgl. zu dieser Auslegung des Begriffs des in § 3b Abs. 2 UVPG verwendeten Begriffs des "engen Zusammenhangs" BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 Rn. 24 f.; U.v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361 Rn. 18).Die Bejahung eines "funktionalen und wirtschaftlichen Bezugs" setzt ein planvolles Vorgehen des Vorhabensträgers voraus, aufgrund dessen von einem nur zufälligen Zusammentreffen von Vorhaben derselben Art nicht mehr gesprochen werden kann (BVerwG, U.v. 17.12.2015 a.a.O. Rn. 18).
Ineinander greifende betriebliche Abläufe sind hierfür zwar ausreichend, aber nicht zwingend erforderlich; es genügen Umstände, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem Betreiber zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lässt (BVerwG, U.v. 17.12.2015 a.a.O. Rn. 18).
Das Landratsamt ist zwar von der Notwendigkeit einer "Zusammenrechnung" der Bestands- und der Neuanlagen im Rahmen des Vollzugs des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen und hat demgemäß eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles im Sinn von § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt, wie dies auch der erkennende Senat bis zum Bekanntwerden der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 (4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219) und vom 17. Dezember 2015 (4 C 7.14 u. a. - BVerwGE 153, 361) bereits bei sich lediglich überlagernden Umweltauswirkungen von Vorhaben für geboten erachtet hat (…vgl. BayVGH, B.v. vom 14.9.2015 - 22 ZB 15.1028 - juris Rn. 55; B.v. 21.9.2015 - 22 ZB 15.1095 - KommP BY 2016, 163/169;… B.v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - juris Rn. 76).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 8 A 1576/14
Nachbarklage gegen einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid bzgl. …
BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 -, NVwZ 2015, 1458 = juris Rn. 27, und vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 u.a. -, juris Rn. 24.vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 -, NVwZ 2015, 1458 = juris Rn. 16 und Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 u.a. -, juris Rn. 11.
BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 u.a. -, juris Rn. 18; siehe auch Urteil vom 18. Juni 2015 - 4 C 4.14 -, NVwZ 2015, 1458 = juris Rn. 24 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2015 - OVG 11 S 22.15 -, ZUR 2016, 113 = juris Rn. 46.
vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 -, juris Rn. 25; ferner OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 959/10 -, NWVBl. 2015, 297 = juris Rn. 184.
- VGH Bayern, 10.07.2019 - 22 B 17.124
Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei …
Im Übrigen dürfte ein funktionaler Zusammenhang im Sinne von § 2 Abs. 5 UVPG bereits vorliegen, wenn die betreffenden Windenergieanlagen im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. U.v. 17.12.2015 - 4 C 7/14 - juris Rn. 18) funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind.Dafür genügen nach dieser Rechtsprechung (vgl. U.v. 17.12.2015 - 4 C 7/14 - a.a.O.) Umstände, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreiber(n) zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lässt.
Zum anderen sind auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass diese Anlagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 17.12.2015 - 4 C 7/14 - juris Rn. 18) funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind.
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 3 S 1457/17
Zur Anwendbarkeit von Nr. 3.3 Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in Fällen hoher …
Es hat ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiter ausgeführt, dass das Vorliegen von Wirkungsüberschneidungen allein nicht ausreicht, um von demselben Betriebs- oder Baugelände im Sinne des § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG a.F. (analog) ausgehen zu können, sondern zwischen den Vorhaben ein räumlich-betrieblicher Zusammenhang bestehen muss, die Vorhaben mithin funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sein müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. - BVerwGE 153, 361 = juris Rn. 318;… Urt. v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 = Rn. 25). - VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21
Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf
Bestandsschutz tritt ein, sobald das Vorhaben einen verfahrensrechtlich verfestigten Status erreicht, spätestens mit der Erteilung der Gestattung (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 -, juris Rn. 24).1.1.2.2 Vor diesem Hintergrund bedarf es für das vorliegende Verfahren keiner Entscheidung, ob die inhaltlichen Kriterien für eine nachträgliche Kumulation überhaupt erfüllt wären (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 C 7.14 -, juris Rn. 13 ff.).Insofern ist lediglich anzumerken, dass hierfür keine durchgreifenden Anhaltspunkte bestehen.
- OVG Niedersachsen, 30.06.2021 - 1 LC 120/17
Biogasanlage; Einwirkungsbereich; Familienprojekt; Geruchsimmission; …
Insoweit lag insoweit jedoch eine planwidrige Gesetzeslücke vor, die durch eine Gesetzesanalogie zu § 3b Abs. 2 und 3 UVPG zu schließen war (…BVerwG, Urt. v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 -, BVerwGE 152, 219 = juris Leitsatz 1 und Rn. 14, 16 ff.; Urt. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. -, BVerwGE 153, 361 = juris Rn. 11).Es genügen Umstände, aus denen sich ein die Vorhaben koordinierendes und dem/den Betreiber(n) zurechenbares Verhalten hinreichend verlässlich ableiten lässt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 4 C 7.14 u.a. -, BVerwGE 153, 361 = juris Leitsatz und Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 2 A 669/17
Klage eines Nachbarn gegen einen erteilten Bauvorbescheid zur Errichtung eines …
- VGH Bayern, 04.07.2016 - 22 CS 16.1078
"Änderung" und "Erweiterung" bei Windkraftvorhaben
- OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18
Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren; …
- VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048
Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 241/17
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 8 A 1105/15
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzgl. Änderung, …
- VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16
Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 893/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 240/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 8 A 1577/15
Nachbarklage gegen einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid bzgl. …
- VG Arnsberg, 04.03.2021 - 4 L 911/20
Bad Berleburg im Rechtsstreit um die Windenergieanlagen in Arfeld im …
- VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 4 K 16.975
Klagen gegen Windkraftanlagen bei Baar (Schwaben) erfolglos
- OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 ME 58/22
Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel; …
- VG Minden, 17.06.2022 - 1 K 4856/18
Einzelfalluntersuchung Zusammenhang, enger Kumulation, nachträgliche …
- OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 VA 5/16
Voraussetzungen der Akteneinsicht Dritter im Zivilverfahren
- VG Minden, 08.11.2016 - 11 L 1110/16
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum …
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines …
- VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574
Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 A 4256/19
- VG München, 07.12.2016 - Au 4 K 16.1019
Erfolglose Nachbarklage (Landwirt) gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung …
- VGH Bayern, 29.11.2016 - 22 CS 16.2101
Erfolgloser Eilantrag der Standortgemeinde gegen Genehmigung für zwei …
- VGH Bayern, 26.07.2016 - 22 ZB 15.2326
Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit einer Windkraftanlage
- VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17
Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete" …
- VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529
Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des …
- VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6781/17
- OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; …
- VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6784/17
- VG Bayreuth, 14.05.2020 - B 2 K 17.803
Nachbarklage gegen Neubau eines Schweinestalles
- VG Hannover, 30.11.2020 - 12 A 2799/18
Baugenehmigung; Enger Zusammenhang; gemeinsame bauliche oder betriebliche …
- VG Düsseldorf, 19.09.2019 - 28 K 3594/17
- VG Koblenz, 13.04.2017 - 4 L 86/17
Errichtung von drei Windenergieanlagen vorläufig gestoppt
- BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23
Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts; …
- VG Schleswig, 06.12.2017 - 8 A 38/15
Baugenehmigung zum Neubau eines Hähnchenmaststalles für 29.900 Tiere
- VGH Bayern, 23.04.2018 - 22 ZB 18.627
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen - …
- VG Regensburg, 12.01.2017 - RO 7 K 16.496
Unbegründete Klage der Standortgemeinde gegen die immissionsrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 10 A 360/18
Kein Anspruch auf eine Baugenehmigung zur Errichtung eines gewerblichen …
- VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 247/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 22 A 1704/20
Keine Zulassung der Berufung mangels ernstlicher Zweifel bei Rechtsschutz gegen …
- VGH Bayern, 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286
Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Genehmigung für Windkraftanlagen
- VGH Bayern, 12.09.2016 - 22 ZB 16.785
Gemeindeklage gegen Windkraftanlagen (kumulierende Vorhaben)
- OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 1 LA 105/22
Abluftgeschwindigkeit; Einwirkungsbereich; Familienprojekt; gemeinsame …
- VG Osnabrück, 19.01.2023 - 2 A 141/21
Beurteilungsgebiet; Einwirkungsbereich; Geruchsimmissionen; gewerbliche …