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   BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04   

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https://dejure.org/2006,5752
BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04 (https://dejure.org/2006,5752)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.2006 - 4 C 12.04 (https://dejure.org/2006,5752)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 (https://dejure.org/2006,5752)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2007, 92
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04
    8 Ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) setzt unter dem hier geltend gemachten Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1989 BVerwG 7 B 108.89 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 211, S. 41).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05

    Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04
    Einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht stattgegeben (Beschluss vom 18. Juli 2005 4 MR 1/05 NuR 2006, 63).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04
    Ist dagegen ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes, kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 BVerwG 1 C 10.86 Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 162).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Darüber hinaus müssen die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sein (Urteil vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Denn diese setzte die hinreichend bestimmte Gefahr aus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urteil vom für 12.10.2006 - 4 C 12.04 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2008 - 1 WB 11.07 -, juris, Rn. 21, vom Urteil vom12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 -, juris, Rn. 8, vom 21. Oktober 1999 - 1 B 37.99 -, juris, Rn. 5, und vom 16. Oktober 1989 - 7 B 108/89 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 5 A 2719/17 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 4. November 2016 - 15 A 2293/15 -, juris, Rn. 42; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 113 Rn. 271.
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