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   BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65   

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BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65 (https://dejure.org/1967,107)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1967 - IV C 12.65 (https://dejure.org/1967,107)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1967 - IV C 12.65 (https://dejure.org/1967,107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 103
  • NJW 1967, 840
  • MDR 1967, 614
  • DVBl 1968, 25
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.06.1955 - I B 58.54

    Baurechtliche Ausgestaltung des nachbarrechtlichen Anfechtungsanspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden (vgl. z.B. Beschluß vom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 58.54 II - BBauBl. 1955, 579), daß der Begriff "Zubehör" im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 "nicht einen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang des Garagengrundstücks mit dem Wohn- und Betriebsgrundstück meint, vielmehr nur eine wirtschaftliche Zuordnung nach der Zweckbestimmung und einen dieser Zuordnung Rechnung tragenden engeren räumlichen Zusammenhang"; dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat an.
  • BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
    Für § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO ist mehrfach entschieden worden, daß diese Vorschrift insoweit Bundesrecht ist, als sie nicht im zweiten Satzteil Anforderungen an die Ausführung der baulichen Anlagen stellt (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 [DVBl. 1959, 99 = DÖV 1959, 793 = BBauBl. 1959, 76]); auch § 11 Abs. 2 enthält bodenrechtliche Bestimmungen und ist daher ebenfalls als Bundesrecht anerkannt worden (BVerwG a.a.O.).
  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 106.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
    Soll-Vorschriften sind für die Verwaltung ebenso verbindlich wie Muß-Vorschriften, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise ein Abweichen von der Regel zulassen (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - im Anschluß an das Urteil vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 106.58 [DVBl. 1960, 252]).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
    Das ergibt sich - wie der erkennende Senat in anderem Zusammenhang bereits in seinem Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - (BVerwGE 22, 129 [134]) entschieden hat - aus § 186 Abs. 3 BBauG, demzufolge die Vorschriften der Reichsgaragenordnung unberührt bleiben, soweit sie nicht den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes entgegenstehen.
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
    Soll-Vorschriften sind für die Verwaltung ebenso verbindlich wie Muß-Vorschriften, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise ein Abweichen von der Regel zulassen (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - im Anschluß an das Urteil vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 106.58 [DVBl. 1960, 252]).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Der Senat hat bereits zu der mit § 12 Abs. 2 BauNVO vergleichbaren Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 1 RGaO entschieden, daß das Bedürfnis der Bevölkerung nicht durch die Pflichtgrenze des einzelnen Grundstücks beschränkt werde; vielmehr sei auf den Gesamtbedarf der Bevölkerung in den in § 11 Abs. 2 Satz 1 RGaO genannten Gebieten abzustellen (BVerwGE 26, 103 (107) [BVerwG 27.01.1967 - IV C 12/65]; Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 63.67 - Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 11 = BRS 22 Nr. 115).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Das Berufungsgericht hat insoweit weder den § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO zu Unrecht als nachbarschützend angesehen (Urteil des Senats vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - BVerwGE 27, 29 [32]), noch hatte es Anlaß, sich mit dem teils bundesrechtlichen, teils landesrechtlichen Gehalt des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO auseinanderzusetzen (Urteil des Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - BVerwGE 26, 103 [106]).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Denn nach § 186 Abs. 3 BBauG 1960 galten die bauplanungsrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung als Bundesrecht fort (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 12.65 - BVerwGE 26, 103 ).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 64.67

    Errichtung einer Garagenanlage in einem geschützten Wohngebiet - Befreiung wegen

    Zur Frage, ob sich die Zahl zulässiger Garagen auf einem Grundstück im reinen Wohngebiet nach dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf dieses Grundstücks oder nach dem Gesamtbedarf dieses Gebietes richtet (im Anschluß an Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - in BVerwGE 26, 103).

    Damit setze es sich in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1955 (Buchholz BVerwG 406.42, § 11 RGaO Nr. 1); vor allem sei die Auslegung des § 11 RGaO durch das Berufungsgericht nicht vereinbar mit den Urteilen des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103) und vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.67 - (BVerwGE 27, 29), in denen ausdrücklich auf das in dem Gebiet vorhandene Bedürfnis abgestellt werde.

    Zur Auslegung des § 11 RGaO folgen die Kläger der Auffassung des Berufungsgerichts und vertiefen sie durch zusätzliche Überlegungen in Auseinandersetzung mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103).

    Das ergibt sich aus dem, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103 [104]) gesagt hat.

    Dem hat sich der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103 [108]) angeschlossen.

    Bemerkt sei jedoch, daß zwar das "Bedürfnis der Bevölkerung in diesen Gebieten" (§ 11 Abs. 2 Satz 1 RGaO) sich aus der Summe der Einzelbedürfnisse ergibt (vgl. BVerwGE 26, 103 [107]), daß aber gleichwohl dieses Bedürfnis auf einem Grundstück nur insoweit erfüllt werden darf, als es von "in der Nähe" im vorstehend umschriebenen Sinn gelegenen Grundstücken verursacht wird.

    Zum anderen bietet - wie gerade die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103 [109]) zeigt - die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 RGaO für Anlagen über 100 qm ein gewichtiges Hindernis; denn ein angemessener Abstand, den nach § 12 Abs. 2 Satz 2 RGaO Mittel- und Großanlagen von Wohngebäuden haben sollen, liegt nur vor, wenn "der Charakter des geschützten Gebietes trotz des Baues der Mittel- oder Großanlagen noch hinreichend gewahrt bleibt" (BVerwGE 26, 103 [109]).

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 63.67

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen den Bau von Garagen im Wohngebiet

    Zur Frage, ob sich die Zahl zulässiger Garagen auf einem Grundstück im reinen Wohngebiet nach dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf dieses Grundstücks oder nach dem Gesamtbedarf dieses Gebietes richtet (im Anschluß an Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - in BVerwGE 26, 103).

    Damit setze es sich in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1955 (Buchholz BVerwG 406.42, § 11 RGaO Nr. 1); vor allem sei die Auslegung des § 11 RGaO durch das Berufungsgericht nicht vereinbar mit den Urteilen des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103) und vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.67 - (BVerwGE 27, 29), in denen ausdrücklich auf das in dem Gebiet vorhandene Bedürfnis abgestellt werde.

    Das ergibt sich aus dem, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103 [104]) - gesagt hat.

    Dem hat sich der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103 [108]) angeschlossen.

    Bemerkt sei jedoch, daß zwar das "Bedürfnis der Bevölkerung in diesen Gebieten" (§ 11 Abs. 2 Satz 1 RGaO) sich aus der Summe der Einzelbedürfnisse ergibt (vgl. BVerwGE 26, 103 [107]), daß aber gleichwohl dieses Bedürfnis auf einem Grundstück nur insoweit erfüllt werden darf, als es von "in der Nähe" im vorstehend umschriebenen Sinn gelegenen Grundstücken verursacht wird.

    Zum anderen bietet - wie gerade die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103 [109]) zeigt - die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 RGaO für Anlagen über 100 qm ein gewichtiges Hindernis; denn ein angemessener Abstand, den nach § 12 Abs. 2 Satz 2 RGaO Mittel- und Großanlagen von Wohngebäuden haben sollen, liegt nur vor, wenn "der Charakter des geschützten Gebietes trotz des Baues der Mittel- oder Großanlagen noch hinreichend gewahrt bleibt" (BVerwGE 26, 103 [109]).

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Hinsichtlich der vom Berufungsgericht erörterten Anwendung des § 11 RGaO in neuen Plengebieten verweist der Senat auf sein Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Die vom Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Vorschriften der Reichsgaragenordnung finden, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (NJW 1967, 840) entschieden hat, auch nach Inkrafttreten von Bundesbaugesetz und Baunutzungsverordnung (BNVO) Anwendung, solange nicht neue Bebauungspläne auf Grund der eben genannten Rechtsvorschriften mit der Wirkung des § 1 Abs. 3 Satz 2 BNVO erlassen sind, dies ist hier nicht der Fall.

    Denn nach § 11 Abs. 2 RGaO kommt es auf das Bedürfnis an Garagen in dem Gebiet und nicht nur auf dem Grundstück , auf dem Garagen errichtet werden sollen, an (vgl. dazu im einzelnen Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 -).

  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 Bf 133/03

    Zur Fortgeltung planungsrechtlicher Bestimmungen der Reichsgaragenordnung - Zur

    Zwar hat es nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes in älteren Entscheidungen mehrfach ausgeführt, dass die planungsrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung weiter Anwendung fänden, so lange nicht neue Bebauungspläne aufgrund des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung mit der Wirkung des § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1962 erlassen worden seien (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 27.1.1967, BVerwGE 26, 103; Urt. v. 14.6.1968, Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 8; Urt. v. 31.1.1969, Buchhholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 10; Urt. v. 14.2.1969, Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 11).

    Es hat dies jedoch ausdrücklich und in Abgrenzung zur Überleitungsvorschrift des § 173 Abs. 3 BBauG 1960 aus § 186 Abs. 3 BBauG 1960 hergeleitet, demzufolge die Vorschriften der Reichsgaragenordnung unberührt blieben, soweit sie nicht den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes entgegenstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1967, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67

    Klage eines Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung -

    Die Baunutzungsverordnung könne hier keine Anwendung finden; vielmehr sei nach dem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103) noch die Reichsgaragenordnung anwendbar.

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103 [105] entschieden, daß die Reichsgaragenordnung Anwendung findet, wenn nicht neue Bebauungspläne auf Grund des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung mit der Wirkung des § 1 Abs. 3 Satz 2 BNVO erlassen worden sind. Ein solcher neuer Bebauungsplan ist hier nicht vorhanden. Freilich unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall von den damals entschiedenen dadurch, daß dort ein alter übergeleiteter Plan vorlag. Dieser Unterschied ist jedoch ohne Bedeutung. Denn wie in dem erwähnten Urteil vom 27. Januar 1967 ebenfalls ausgeführt ist, sind der Weitergeltung der Reichsgaragenordnung entgegenstehende Bestimmungen im Sinne des § 186 Abs. 3 Halbsatz 2 BBauG in den §§ 30 ff. BBauG nicht zu sehen, also auch nicht in § 34 BBauG (vgl. a.a.O. S. 106).

    § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwGE 26, 103 [106]) Bundesrecht, soweit er Anforderungen an die Anordnung der Garage stellt.

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 103.66

    Fortgeltung von altem Recht bei übergeleiteten Bebauungsplänen

    Die Vorschriften der Baunutzungsverordnung gelten für die durch § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG übergeleiteten Pläne nicht (im Anschluß an das Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - [BVerwGE 26, 103]).

    Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß die Vorschriften der Baunutzungsverordnung für die durch § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG übergeleiteten Pläne nicht gelten (vgl. Beschluß vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV B 8.66 - [S. 4]; Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - in BVerwGE 26, 103 [105 f.] und Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 96.65 - [S. 7 f.]).

  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 167.65

    Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen im qualifizierten Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 01.04.2016 - 15 CS 15.2451

    Beseitigungsanordnung für einen Carport

  • VG Stuttgart, 15.02.2012 - 5 K 2779/09

    Bauvorbescheid, Sachbescheidungsinteresse, gesicherte Erschließung; Herabzonung

  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 96.65

    Anforderungen an die Begründung einer Revision - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit von Garagen und

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 23.76

    Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten

  • OVG Bremen, 27.02.1968 - I B A 3/68

    Zulässigkeit der Genehmigung von Kraftfahrzeugeinstellplätzen auf dem Hofraum

  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65

    Vereinbarkeit des weitergehenden Landesrechts über die Zulässigkeit des Baus von

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2000 - 1 L 3256/99

    Außerkrafttreten; Bauverordnung; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Einfügen; Lärm;

  • OVG Saarland, 11.12.1987 - 2 R 357/87

    Zulässigkeit einer teilweisen Stellplatzanlage; Aufhebung einer Baugenehmigung;

  • OVG Saarland, 20.11.1987 - 2 R 207/86

    Zulässigkeit einer teilweise überdachten Stellplatzanlage; Geräuschemissionen von

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 2645/94

    Asylbewerberunterkünfte in einem Wohngebiet nach Ortsbaurecht

  • BVerwG, 13.01.1989 - 4 B 226.88

    Anfechtung von Festsetzungen im Bebauungsplan und einer dadurch bedingten

  • BVerwG, 14.07.1971 - IV C 6.69

    Zulässigkeit der Errichtung von Garagen im Bauwich - Regelung der offenen

  • BVerwG, 21.11.1968 - IV B 105.68

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 1 L 3430/93

    Teilortsplan; Festsetzung; Private Grünfläche; Stellplatz; Stellplätze im

  • BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69

    Baugenehmigung für eine das zulässige Maß der baulichen Nutzung überschreitende

  • VG Ansbach, 26.06.2019 - AN 9 K 18.01373

    Nachbarschutz durch Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 3 S 926/92

    Zur Nichtigkeit des BauNVO § 25c Abs 2 F: 1990-01-23

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 76.66

    Von der Benutzung von Fahrzeugen ausgehende Emissionen

  • BVerwG, 19.06.1968 - IV B 193.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der Ablehnung

  • VG München, 16.09.2020 - M 9 K 19.4456

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für die Errichtung von zwei Villen und

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 8 S 814/90

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Intim-Shops mit Kino im Straßenviertel mit

  • OVG Saarland, 25.05.1973 - II R 16/73

    Rechtmäßigkeit der Bauerlaubnis für die Errichtung einer Omnibusgaragenhalle ;

  • BVerwG, 10.06.1970 - IV B 24.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung für

  • BVerwG, 16.02.1968 - IV C 28.65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei inhaltlich falscher Belehrung durch den

  • BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überholte Sachdarstellung im

  • OVG Bremen, 28.11.1969 - II BA 45/69

    Rechtmäßigkeit einer Bauerlaubnis; Nachbarschützende Funktion einer hinteren

  • OVG Saarland, 09.02.1968 - II R 70/67

    Einwendungen gegen die Errichtung einer Garage; Anspruch auf Erteilung einer

  • VG München, 16.09.2020 - M 9 K 19.4514

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

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