Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.08.1978

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,156
BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78 (https://dejure.org/1978,156)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1978 - 4 C 13.78 (https://dejure.org/1978,156)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1978 - 4 C 13.78 (https://dejure.org/1978,156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung - Planfeststellungsbedürftige Flugplätze - Beteiligung von Gemeinden - Beteiligung von Gemeindeverbänden - Anspruch auf Information - Genehmigungsentscheidung - Selbstverwaltungskörperschaften - Mitwirkungslast - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren; Umfang des Informationsanspruchs; Prüfungsgegenstand bei gemeindlicher Anfechtungsklage; Verhältnis von luftverkehrsrechtlicher Genehmigung zur Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    Im Verfahren auf Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung für planfeststellungsbedürftige Flugplätze steht den davon betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden ein subjektives Recht auf Beteiligung - Information und Anhörung - zu (wie Urteil vom 07.07.1978, BVerwG 4 C 79.76 u.a.).

    Die Anfechtungsklage einer Selbstverwaltungskörperschaft gegen die luftverkehrsrechtliche Genehmigung für einen planfeststellungsbedürftigen Flugplatz, die wegen Berufung auf eine Verletzung des Beteiligungsrechts zulässig ist, führt nicht zur inhaltlichen Prüfung der Genehmigungsentscheidung (wie Urteil vom 07.07.1978 - BVerwG 4 C 79.76 ua).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - (DÖV 1978, 804 [810]) in Anwendung des § 6 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 4. November 1968 (BGBl. I S. 1113) - LuftVG - entschieden, daß im luftverkehrsrechtlichen Verfahren auf Erteilung einer Genehmigung für einen gemäß § 8 LuftVG planfeststellungsbedürftigen Flugplatz den davon betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden ein - formelles - Beteiligungsrecht zusteht, soweit sie in ihrer Eigenschaft als Selbstverwaltungskörperschaften Träger eigener örtlicher Planungshoheit sind.

    Das Recht auf Beteiligung dient im luftverkehrsrechtlichen Verfahren ausschließlich dem Zweck, den kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften Gelegenheit zu geben, sich frühzeitig, nämlich jedenfalls noch vor dem Abschluß des Genehmigungsverfahrens, zu dem Flugplatzvorhaben zu äußern, insbesondere auf ihre von dem Vorhaben berührten kommunalen Belange hinzuweisen (Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 10 [12]; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - in DÖV 1978, 804 [810]; vgl. auch § 18 Abs. 2 FStrG und § 66 Abs. 1 VwVfG).

    Auch dazu hat der erkennende Senat in seinem mehrfach erwähnten Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - (a.a.O.) grundsätzlich Stellung genommen.

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 42.73

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    Läßt es die Genehmigungsbehörde daran fehlen, obwohl sich nach Lage der Dinge die Anlage eines Flugplatzes an anderer Stelle als Alternativlösung anbietet oder gar aufdrängt, so wird sich das zwar in der Regel auf die Rechtmäßigkeit der materiellen Genehmigungsentscheidung auswirken (vgl. dazu Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 42.73 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 S. 16 [24]); das berührt aber nicht den Informationsanspruch der Verfahrensbeteiligten, der vernünftigerweise nur das umfassen kann, was dem Genehmigungsverfahren zugrunde gelegt worden ist, nicht aber das, was ihm möglicherweise hätte zugrunde gelegt werden sollen.

    Insofern bestimmt, wie der Senat in seinem Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 42.73 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 S. 16 [24/25]) näher dargelegt hat, die luftverkehrsrechtliche Genehmigung für einen planfeststellungsbedürftigen Flugplatz den Gegenstand des Unternehmens und schafft erst sie die Voraussetzung für die Planfeststellung.

    Zur Nichtigkeit führt vielmehr nur ein besonders schwerer Form- oder Inhaltsfehler, der mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar und überdies für den urteilsfähigen Bürger offensichtlich ist (vgl. z.B. Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 42.73 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 S. 16 [25] mit weiteren Hinweisen; vgl. jetzt auch § 44 Abs. 1 VwVfG).

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    Der Informationsanspruch erstreckt sich auch auf die Information über Standortalternativen, soweit diese mit Relevanz für die Genehmigungsentscheidung innerhalb des Genehmigungsverfahrens geprüft worden sind (Modifizierung des Urteils vom 14.02.1969 - BVerwG IV C 82.66).

    Dem Anspruch der Selbstverwaltungskörperschaften auf Anhörung genügt die luftverkehrsrechtliche Genehmigungsbehörde dadurch, daß sie deren - etwaige - Stellungnahme zur Kenntnis nimmt und in ihre Erwägungen einbezieht (Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2 S. 1 [4/5]; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 566/76 - in BVerfGE 46, 185 [187] unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung zum rechtlichen Gehör).

    Richtig ist allerdings, daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2 S. 1 [6]) entschieden hat, die an einem luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften hätten einen Anspruch darauf, auch über die "ernsthaft in Betracht gezogenen Möglichkeiten" zur Unterbringung eines geplanten Flugplatzes an anderen Standorten unterrichtet zu werden.

  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin und der teilweise damit übereinstimmenden Ansicht des Berufungsgerichts kann die Anfechtungsklage einer am Genehmigungsverfahren beteiligten Selbstverwaltungskörperschaft ausschließlich wegen Verletzung des Beteiligungsrechts zum Erfolg führen; die inhaltliche Prüfung der Genehmigungsentscheidung ist mit der Anfechtungsklage nicht zu erreichen, weil die luftverkehrsrechtliche Genehmigung ihrem materiellen Entscheidungsgehalt nach ebensowenig wie in die Rechte privater Dritter (vgl. dazu Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1) in die Rechte von Selbstverwaltungskörperschaften einzugreifen vermag.

    Der Regelungsbereich der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung eines planfeststellungsbedürftigen Flugplatzes ist dadurch gekennzeichnet, daß diese Genehmigung ganz überwiegend Unternehmergenehmigung ist (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 4 B 119.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtgrundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    In rechtlicher Hinsicht geht diese Rüge allerdings zutreffend von der Annahme aus, daß die luftverkehrsrechtliche Genehmigungsbehörde zu einer - ergänzenden - Information der am Genehmigungsverfahren beteiligten kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften dann verpflichtet ist, wenn wegen einer Änderung des Genehmigungsantrags oder aus sonstigen Gründen eine mehr als nur geringfügige Abweichung der Genehmigung von dem ursprünglich beantragten und den Beteiligten bekanntgegebenen Flugplatzvorhaben in Betracht kommt und durch diese Abweichung die Belange der Selbstverwaltungskörperschaften (zusätzlich) betroffen werden können (vgl. in diesem Sinn zum fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 - in BVerwGE 29, 282; Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    Sie schöpft ihren Anspruch auf Anhörung dann zwar nicht aus, dieser wird dadurch aber offensichtlich nicht von der Luftverkehrsbehörde verletzt (vgl. dazu Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - in BVerwGE 19, 231 [237]).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    In rechtlicher Hinsicht geht diese Rüge allerdings zutreffend von der Annahme aus, daß die luftverkehrsrechtliche Genehmigungsbehörde zu einer - ergänzenden - Information der am Genehmigungsverfahren beteiligten kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften dann verpflichtet ist, wenn wegen einer Änderung des Genehmigungsantrags oder aus sonstigen Gründen eine mehr als nur geringfügige Abweichung der Genehmigung von dem ursprünglich beantragten und den Beteiligten bekanntgegebenen Flugplatzvorhaben in Betracht kommt und durch diese Abweichung die Belange der Selbstverwaltungskörperschaften (zusätzlich) betroffen werden können (vgl. in diesem Sinn zum fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 - in BVerwGE 29, 282; Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    Eine mit einem solchen Mangel behaftete luftverkehrsrechtliche Genehmigung unterliegt daher auf die Anfechtung der betroffenen Selbstverwaltungskörperschaft hin allein um dieses verwaltungsverfahrensrechtlichen Mangels willen, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, der Aufhebung (vgl. dazu auch Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64/65] sowie Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239]).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76

    Planfeststellungsverfahren - Planauslegung - Informationszweck - Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    Der Anspruch, auf Information richtet sich seinem Gegenstand nach auf den für die Genehmigungsentscheidung erheblichen Sachverhalt, soweit seine Kenntnis für die von dem Vorhaben potentiell betroffene Selbstverwaltungskörperschaft zur Prüfung der Frage erforderlich ist, ob und inwieweit ihre rechtlich geschützten Belange nachteilig durch das Flugplatzvorhaben betroffen werden (vgl. - dort zur fernstraßenrechtlichen Planfeststellung - Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - in Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7 S. 1 [4/5]).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78
    Eine mit einem solchen Mangel behaftete luftverkehrsrechtliche Genehmigung unterliegt daher auf die Anfechtung der betroffenen Selbstverwaltungskörperschaft hin allein um dieses verwaltungsverfahrensrechtlichen Mangels willen, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, der Aufhebung (vgl. dazu auch Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64/65] sowie Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239]).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 566/76

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 69.72

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Sie bedarf in den Fällen des § 8 Abs. 1 LuftVG noch der Ergänzung durch eine luftverkehrsrechtliche Planfeststellung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [135]).

    Der erkennende Senat hat hierzu nur ausgeführt, daß es um die Frage gehe, ob sich an einem anderen Standort eine bessere Lösung - auch für die betroffene Umgebung - finden lasse (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 = DÖV 1979, 517 [519]; vgl. auch Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG 4 C 42.73 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 = DVBl. 1974, 562 [566]; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 56.81 - BVerwGE 69, 256 [273]).

    Insbesondere ist die Zurückweisung sich anbietender oder aufdrängender Planungsvarianten abwägend darzulegen (vgl. BVerwG, Urteil von 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [273]; Urteil 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 [172] Außerdem ist die Zurückweisung erhobener Einwendungen zu begründen (vgl. Art. 74 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG in Verb, mit § 10 Abs. 7 LuftVG).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Dies setzt jedoch voraus, daß eine bestimmte Alternativlösung sich nach Lage der Dinge anbietet oder gar aufdrängt (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 betreffend die Frage nach einer Standortalternative; vgl. auch Beschluß des 7. Senats vom 20. März 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 3 ).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Läßt die Verwirklichung ihrer Planung Eingriffe in Natur und Landschaft erwarten, so hat sie demgemäß zu prüfen, ob das planerische Ziel auf andere Weise mit geringerer Eingriffsintensität erreichbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 und vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1978 - 4 C 13.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4914
BVerwG, 30.08.1978 - 4 C 13.78 (https://dejure.org/1978,4914)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1978 - 4 C 13.78 (https://dejure.org/1978,4914)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1978 - 4 C 13.78 (https://dejure.org/1978,4914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,4914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht