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   BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81   

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BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81 (https://dejure.org/1984,468)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1984 - 4 C 14.81 (https://dejure.org/1984,468)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1984 - 4 C 14.81 (https://dejure.org/1984,468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorhaben - Nutzung - Städtebaulicher Mißstand - Sanierungskonzept - Schwächung - Funktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBauFG § 3 Abs. 1; StBauFG § 15 Abs. 3
    Schwächung der zukünftigen Funktion des Sanierungsgebiets als Versagungsgrundi.S. von § 15 Abs. 2 Nr. 3 StBauFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 932 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 184
  • DVBl 1985, 114
  • DÖV 1985, 37
  • BauR 1985, 186
  • ZfBR 1984, 247
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81
    Schließlich trifft es zu, daß bei Erlaß der Satzung der Sanierungszweck und die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen noch nicht konkretisiert sein mußten (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).

    Liegt etwa der Erlaß der Sanierungssatzung verhältnismäßig weit zurück und sind die Sanierungsziele nicht konkretisiert, ist insbesondere ein Sanierungsbebauungsplan noch nicht aufgestellt, so kann dies bei der Prüfung eines konkreten Genehmigungsantrags ein Grund sein, der im Rahmen des § 15 Abs. 3 StBauFG zu berücksichtigen ist und dessen Berücksichtigung je nach Lage der Dinge dazu führen kann, daß die Genehmigung nicht (mehr) versagt werden darf (vgl. dazu das bereits zitierte Urteil des Senats vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - a.a.O.).

    Ist das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans zwar weiterbetrieben, ist jedoch - etwa infolge von Anregungen und Bedenken - noch nicht abzusehen, welche Art der baulichen Nutzung für das hier streitige Grundstück festgesetzt werden wird, so ist zu prüfen, ob das geplante Vorhaben nach dem Sanierungskonzept in Widerspruch zur künftigen Funktion des Gebiets stehen kann; sollte jedoch das Bebauungsplanverfahren nicht weiterbetrieben sein, so wird das Berufungsgericht prüfen müssen, ob die Genehmigung nach Maßgabe der im Urteil des Senats vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - a.a.O. aufgestellten Grundsätze zu erteilen ist.

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81
    Gleichwohl kommt eine Vorlage der Sache an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe nicht in Betracht: Eine erhebliche Abweichung (§ 2 Abs. 1 RsprEinhG) liegt nur vor, wenn es für die eine wie die andere Entscheidung auf den Punkt, in dem die Meinungen auseinandergehen, tragend ankommt (BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 [BVerwG 10.09.1976 - IV C 39/74]; Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - NJW 1978, 2308 [BVerwG 10.02.1978 - 4 C 25/75], in BVerwGE 55, 220 nicht ausgeführt).
  • BGH, 17.12.1981 - III ZR 72/80

    Voraussetzungen der Versagung der Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81
    Mit dieser Auffassung weicht der erkennende Senat vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1981 - III ZR 72/80 - DVBl. 1982, 535 = ZfBR 1982, 133 ab, mit dem sich das Gericht in einem nicht tragenden Hinweis (obiter dictum) der Auffassung angeschlossen hat, die der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem vorliegenden Verfahren vertreten hat.
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81
    Das ist der Fall, wenn das Vorhaben dem Sanierungskonzept nicht entspricht; freilich muß sich die Behinderung der Sanierung konkret abzeichnen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81
    Gleichwohl kommt eine Vorlage der Sache an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe nicht in Betracht: Eine erhebliche Abweichung (§ 2 Abs. 1 RsprEinhG) liegt nur vor, wenn es für die eine wie die andere Entscheidung auf den Punkt, in dem die Meinungen auseinandergehen, tragend ankommt (BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 [BVerwG 10.09.1976 - IV C 39/74]; Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - NJW 1978, 2308 [BVerwG 10.02.1978 - 4 C 25/75], in BVerwGE 55, 220 nicht ausgeführt).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung;

    Der sanierungsrechtliche Genehmigungsvorbehalt erfüllt im Sanierungsgebiet u.a. die Aufgabe, die im allgemeinen Städtebaurecht eine Veränderungssperre erfüllt (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 6 = BRS 42 Nr. 234 und vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - 7 D 130/08

    Normenkontrollantrag eines von der Sanierung betroffenen Eigentümers gegen eine

    - 4 C 14.81 -, BRS 42 Nr. 234.

    - 4 C 14.81 -, BRS 42 Nr. 234.

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09

    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel;

    Gerade für den Tatbestand der Funktionsschwächensanierung ist es kennzeichnend, dass der städtebauliche Missstand mit der zukünftigen Struktur und Funktion des Sanierungsgebiets im gemeindlichen Bereich begründet wird (Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 6 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 52.10

    Schicksal städtebaulicher Sanierungssatzungen; Überschreitung der Grenze der

    Schutzlos ist der Betroffene dadurch nicht gestellt: Ein langer Zeitraum seit Inkrafttreten der Sanierungssatzung kann wie die unzureichend zügige Förderung der Sanierung bei der Prüfung der Gründe für eine Genehmigung gemäß § 145 BauGB (Urteile vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83 und vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 6 jeweils zu § 15 StBauFG) von Belang sein.
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Die Grenze der Sozialbindung wird zwar überschritten, wenn die Sanierung nicht mehr sachgemäß und nicht hinreichend zügig durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 6 = DVBl 1985, 114; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1981 - III ZR 72/80 - DVBl 1982, 535; und vom 17. September 1987 - III ZR 176/86 - BRS 53 Nr. 160).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 4 B 33.95

    Vorkaufsrecht der Gemeinde im Sanierungsgebiet - Sanierungsvorkaufsrecht -

    Die in diesem Zusammenhang erhobene Rüge, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - (Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 6 = BRS 42 Nr. 234) und vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - (Buchholz, a.a.O. Nr. 7 = BRS 42 Nr. 233) ab, muß schon deshalb erfolglos bleiben, weil diese Entscheidungen zur Genehmigung nach § 15 StBauFG ergangen sind und sich nicht zur Zulässigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet äußern.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1986 - 6 A 32/85

    Rechtmäßigkeit eines Heranziehungsbescheides im Städtebaurecht; Verletzung des

    Für die Betroffenheit genügt es, daß die Parzelle im Einflußbereich städtebaulicher Mißstände liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 14.81 -, DVBl 1985, 114 ff.; Neuhausen, in: Kohlhammer Kommentar zum StBauFG, RdNr. 20 zu § 3, S. 12; vgl. ferner Bielenberg, Kommentar zum StBauFG, RdNr. 16 zu § 3, S. 6).

    Daß jedoch "die Gründe, die eine förmliche Festlegung des sanierungsbedürftigen Gebiets rechtfertigen", mehr umfassen sollen als die in § 3 Abs. 1 StBauFG aufgeführten Voraussetzungen - nämlich das Bestehen städtebaulicher Mißstände, deren Behebung durch Sanierungsmaßnahmen erforderlich ist -, läßt sich dem Gesetz nicht entnehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1978 - 4 C 48.76 -, BRS 33 Nr. 198 = NJW 1979, 2577 f.; Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 14.81 -, DVBl 1985, 114 ff.; Urt. v. 7.9.1984 - 4 C 20.81 - DVBl. 1985, 116 ff.; vgl. ferner BGH, Urt. v. 8.5.1980 - III 27/77 -, BGHZ 77, 338 ff., 344 [BGH 08.05.1980 - III ZR 27/77] ; Neuhausen, a.a.O., RdNr. 14 zu § 5, S. 9; vgl. auch RdNr. 13 zu § 5, S. 7 f.).

    Liegt aber der Erlaß der Sanierungssatzung verhältnismäßig weit zurück und sind die Sanierungsziele nicht konkretisiert, ist insbesondere ein Sanierungsbebauungsplan noch nicht aufgestellt, so können diese Umstände in ihrem Zusammenwirken dazu führen, daß die Genehmigung nicht (mehr) versagt werden darf (vgl. BVerwG, Urt., v. 6.7.1984 - 4 C 14.81 -, DVBl 1985, 114 ff., 115 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 14/81] ; wie hier bereits früher zutreffend OVG Münster, Urt. v. 10.3.1980 - 11 a NE 15/77 und 11 a NE 13/78 -, OVGE 34, 314 ff.; die entgegenstehenden Entscheidungen des OVG Bremen, Urt. v. 30.10.1979 - II BA 90/78 -, BRS 35 Nr. 227 und des Bay. VGH, Urt. v. 17.12.1979 - Nr. 14 N-838/79 -, BRS 35 Nr. 226 sind durch die neuere Rechtsprechung des BVerwG a.a.O. überholt).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 10 B 1.15

    Kaufvertrag über Grundstück im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet;

    Es ist allerdings in der Rechtsprechung geklärt, dass weder der Zeitablauf noch eine unzureichend zügige Förderung der Sanierung zur Folge haben, dass die zugrundeliegende Sanierungssatzung etwa automatisch außer Kraft treten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG IV C 48.76 -, juris Rn. 21; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 12. April 2011 - BVerwG 4 B 52.10 -, juris Rn. 6).

    Soweit es in diesem Zusammenhang heißt, ein langer Zeitraum seit Inkrafttreten der Sanierungssatzung könne bei der Prüfung der Gründe für eine Genehmigung gemäß § 145 BauGB von Belang sein und nach Lage der Dinge gegebenenfalls dazu führen, dass die Genehmigung nicht versagt werden dürfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1978, a.a.O, Rn. 21; Urteil vom 6. Juli 1984, a.a.O., Rn. 21; Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 -, juris Rn. 31, jeweils zur Vorgängerregelung in § 15 StBauFG; Beschluss vom 12. April 2011, a.a.O. Rn. 6), betrifft dies die Frage, über welchen Zeitraum einem Eigentümer die durch das Sanierungsrecht auferlegten Beschränkungen im Umgang mit seinem Eigentum im Hinblick auf die Gewährleistungen des Art. 14 GG zuzumuten sind.

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    In seinem Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - (ZfBR 1984, 247 ) hat der Senat hierzu ausgeführt, die Sperrwirkung des § 15 StBauFG diene "u.a. dazu, den Gemeinden einen angemessenen Zeitraum für die Verwirklichung ihrer Sanierungsziele bis hin zur Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplans einzuräumen".
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 - 5 S 3092/08

    Zur Frage der sanierungsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit

    Die Klägerin übersieht bei ihrer Argumentation ebenso wie das Verwaltungsgericht, dass dem für den Erlass der Sanierungssatzung geltenden Abwägungsgebot lediglich die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung in Grundzügen und die Abgrenzung des Sanierungsgebiets unterliegen, aber noch nicht, welche planerischen Festsetzungen für die einzelnen Grundstücke letztlich getroffen werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1998, a.a.O.; Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 14.81 -, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08

    Abschlusserklärung nach § 163 BauGB

  • VG Magdeburg, 02.11.2004 - 4 A 714/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 7 D 37/07

    Verlängerung einer Genehmigung zur Teilnutzung eines ehemaligen Baumarktes als

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.1998 - 1 K 14/94

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Zweckbestimmung zur Freizeitnutzung;

  • BVerwG, 27.05.1997 - 4 B 98.96

    Bauplanungsrecht - Sanierungsziele einer Sanierungssatzung, Erschwerung der

  • BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97

    Bauplanungsecht - Widerspruch zum gemeindlichen Sanierungskonzept kein Gegenstand

  • VGH Bayern, 16.06.2017 - 15 N 15.2769

    Antragsfrist im Normenkontrollverfahren bei Neuerlass und Neubekanntmachung einer

  • VG Weimar, 28.08.2002 - 1 K 1833/01

    Baurecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; Konkretisierung; Sanierungsziele;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1998 - 15 A 7071/95

    Straßenbaubeitrag; Ordnungsmaßnahme; Ausgleichsbeitrag des Eigentümers;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - 7 D 69/05

    Sanierungsverfahren: Klärung der Eigentumsverhältnisse!

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.1993 - 1 K 2/91

    Nachteil; Sanierungssatzung; Heilung; Formfehler; Gebietsbeschreibung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 8 S 2041/94

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - 2 S 21.16

    Rücknahme einer fingierten entwicklungsrechtlichen Genehmigung für eine

  • VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 71/08

    Sanierungsmaßnahme; Abgrenzung des Sanierungsgebietes; Befangenheit eines

  • BVerwG, 29.06.1987 - 8 B 36.87

    Rechtmäßigkeit einer Sanierungssatzung bei mangelnder Konkretisierung -

  • VG Ansbach, 23.10.2023 - AN 3 K 21.00503

    Erteilung einer Abgeschlossenheitserklärung

  • VG Berlin, 31.03.2016 - 19 L 329.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme einer entwicklungsrechtlichen

  • VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 4 K 07.1331

    Sanierungsrechtliche Genehmigung; fehlende Konkretisierung des Sanierungszieles

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