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   BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73   

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https://dejure.org/1975,612
BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73 (https://dejure.org/1975,612)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1975 - IV C 16.73 (https://dejure.org/1975,612)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1975 - IV C 16.73 (https://dejure.org/1975,612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Baugenehmigung - Wirksamkeit eines Bebauungsplans - Beeinträchtigung öffentlicher Belange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 30; BBauG § 34
    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges; Berücksichtigung beplanter Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1976, 381
  • BauR 1976, 185
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73
    Soweit das Berufungsgericht seine abweichende Ansicht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - (BVerwGE 31, 22 [27]) zu stützen versucht, übersieht es, daß sich die in Bezug genommenen Ausführungen dieses Urteils auf das Tatbestandsmerkmal des Ortsteils, nicht aber auf das Tatbestandsmerkmal des Bebauungszusammenhangs beziehen.

    "nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist" (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - in BVerwGE 31, 22 [26]).

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73
    Bei § 34 BBauG "kommt es als Maßstab ausschließlich auf die vorhandene Bebauung an ... Wenngleich dabei der Begriff der Bebauung weit zu nehmen ist und beispielsweise auch alles das einschließt, was sich, ohne selbst Bebauung zu sein, in der vorhandenen Bebauung 'niederschlägt' ..., so ändert dies nichts daran, daß sich alle Umstände und Belange auf den Maßstab des § 34 BBauG doch immer nur auswirken können, wenn sie durch die vorhandene Bebauung zumindest vermittelt werden" (Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [126] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats hängt das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs, soweit es hier interessiert, davon ab, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - in BVerwGE 31, 20 [21]).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73
    Der erkennende Senat ist dieser Ansicht bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 48.72 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 30 S. 31 [39 f.]) entgegengetreten.
  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

    Soweit dies der Fall ist, sind unbebaute Grundstücke des beplanten Gebietes nicht deshalb wie eine bereits vorhandene Bebauung zu behandeln, weil sie nach § 30 Abs. 1 BauGB bebaut werden dürften (so bereits Senatsurteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 16.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 50).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Denn solange das Plangebiet noch nicht bebaut ist, kann von ihm auch keine seine Umgebung prägende Wirkung ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 16.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 50).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung

    Von diesem Grundsatz ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn innerhalb des Bereichs, nach dessen zusammenhängender Bebauung gefragt ist, qualifiziert beplantes Gebiet liegt (BVerwG, Urt. v. 31.10.1975 - BVerwG IV C 16.73 -, DÖV 1976, 381 [382], RdNr. 15 in juris).

    Zwar kann bei der Beurteilung, ob sich ein Vorhaben in Bezug auf einzelne der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, zur näheren Umgebung auch Bebauung in einem benachbarten qualifiziert beplanten Gebiet zählen (so etwa SaarlOVG, Urt. v. 18.10.2002 - 2 Q 3/02 -, juris, RdNr. 10; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 34 RdNr. 37, unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 31.10.1975, a.a.O., das sich allerdings nur mit dem Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bei Bestehen eines qualifizierten Bebauungsplans befasst).

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