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   BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß bestimmter Betriebe in Gewerbegebieten [hier: Versagung der Genehmigung für Nutzungsänderungen bei einem SB-Baumarkt]

Verfahrensgang

  • VG Köln, 18.06.1985 - 2 K 868/84
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1987 - 7 A 2091/85
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

Zeitschriftenfundstellen

  • ZfBR 1990, 27



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Wird zitiert von ... (42)  

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07  

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    "Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben, die sich ganz oder teilweise an Endverbraucher wenden", sind deshalb lediglich eine bestimmte Form von Einzelhandelsbetrieben (vgl. auch Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9 zu einer auf ein Gewerbegebiet bezogenen wortidentischen Festsetzung).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99  

    Normenkontrolle: Nachträglicher Nutzungsausschluss

    Geht es ihr darum, das Gebiet insbesondere davor zu bewahren, daß Einzelhandelsbetriebe auf Kosten von Betrieben des produzierenden Gewerbes überhandnehmen, so bedarf es zur Rechtfertigung dieses Ziels nicht des konkreten Nachweises, daß ohne diese Beschränkung andere Einzelhandelsstandorte gefährdet werden oder das Ortszentrum an Attraktivität verliert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9; Beschluß vom 16. Januar 1990 - BVerwG 4 NB 1.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 45).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07  

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Der Senat hat zu einer gleich lautenden Festsetzung bereits entschieden, dass sie mit § 1 Abs. 9 BauNVO vereinbar ist (Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - ZfBR 1990, 27), und zwar auch dann, wenn die Verkaufsfläche - wie hier nicht - der Größe nach beschränkt ist.
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